Mitnahmeverbot für E-Tretroller
Akku-Brände stellen erhebliche Gefahr dar
Ab dem 1. April 2024 ist die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von E-Tretrollern in allen moBiel-Bussen, in den Bussen der moBiel-Subunternehmer und in unserer StadtBahn verboten. Grund dafür ist das hohe Risiko von Akku-Bränden. Pedelecs/E-Bikes, Elektro-Rollstühle und E-Scooter sind von dem Verbot nicht betroffen.
Nachdem es in der Vergangenheit zu diversen Vorfällen im europäischen Ausland kam, bei denen Akkus von E-Tretrollern in Brand geraten sind und erheblichen Schaden angerichtet haben, untersagen immer mehr Verkehrsunternehmen die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch wir folgen der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und erlauben ab dem 1. April 2024 keine E-Tretroller mehr in Bus und StadtBahn.
Akku-Brände durch niedrige Sicherheitsanforderungen
E-Tretroller unterliegen derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen, die zur Folge haben, dass die exponierten Lithium-Ionen-Akkus leicht in Brand geraten.
Akku-Brände stellen durch den giftigen Brandrauch, Flammenbildung und Explosionswirkungen eine erhebliche Gefahr dar. Ein Akku-Brand ist in der Regel nicht frühzeitig erkennbar, sondern wird erst dann bemerkt, wenn auch die Gefährdung unmittelbar eintritt. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch und die Rauchfreisetzung erfolgt in nur wenigen Sekunden.
In Bus und StadtBahn ist ein schnelles Abströmen der Gase nicht möglich, da während der Fahrt die Türen nicht und die Fenster nur bedingt geöffnet werden können.
Auch eine Evakuierung wäre innerhalb des sehr kurzen Zeitraums von der Branderkennung bis zur maximalen Gefährdung eines Akku-Brandes weder aus unseren Bussen noch aus der StadtBahn sicher möglich.
Von dem Mitnahmeverbot sind lediglich E-Tretroller (beispielsweise TIER Roller) betroffen. Pedelecs/E-Bikes, Elektro-Rollstühle und E-Scooter (vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen) sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Auch die E-Tretroller könnten wieder für die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. zugelassen werden, falls die Sicherheitsstandards von den Herstellern angepasst werden und keine Gefahr mehr von den E-Tretrollern ausgeht.
Hintergrund
Die Grundlage für die Bewertung der Gefährdung bilden sowohl ein von der STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) erstelltes Gutachten für die Hamburger Hochbahn AG als auch eine vom VDV in Auftrag gegebene Brandschutztechnische Bewertung für Fahrzeuge im ÖPNV.
Weitere Informationen zum Thema:
Pressemitteilung des VDVs: Brandrisiko bei Akkus in Tretrollern, 29.2.2024
Pressebericht zur Explosion eines Akkus eines E-Tretroller in der Madrider U-Bahn, Oktober 2023