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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Deutschlandticket

Das bundesweite 49-Euro-Ticket

Allgemeine Infos zum Deutschlandticket

Wann kommt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket wurde zum 1. Mai 2023 eingeführt. Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das Deutschlandticket ist auf zwei Jahre angelegt. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Gibt es auch ein Ticket für NRW?

Es ist aktuell noch unklar, ob ein zusätzliches Ticket nur für NRW eingeführt wird. Sobald wir Informationen dazu haben, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.

Was mache ich, wenn ich kein Smartphone habe für das „digitale“ Ticket?

Das Deutschlandticket gibt es bei moBiel in zwei Formaten: als digitales Ticket über die moBiel YOU App und als E-Ticket im Scheckkartenformat.

Kann ich das Deutschlandticket an Freunde/Familie weitergeben?

Nein, das Deutschlandticket ist nicht übertragbar. Es kann also nicht an Freunde oder Familienmitglieder weitergegeben werden, wie es bei übertragbaren Abos der Fall ist.

Kann ich Personen mitnehmen?

Nein, das Deutschlandticket beinhaltet keine Personenmitnahme. Wenn Sie eine Personenmitnahme wünschen, können Sie andere Abos bei uns kaufen. 

Hinweis: KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, fahren in den Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket. Die Anzahl der mitfahrenden KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. ist dabei nicht beschränkt. Personen über sechs Jahren, die zur Schule gehen, benötigen ein eigenes (Deutschland-)ticket, z.B. das Deutschlandticket Schule.

Wird es die Abo-Vorteile, die es z.B. bei meinSiggi und für den NachtBus gibt, auch für das Deutschlandticket geben?

Wenn Sie das Deutschlandticket bei moBiel kaufen, erhalten Sie, wie auch mit Ihrem Abo, viele Vorteile. Das ist nicht der Fall, wenn Sie das Deutschlandticket Abo bei anderen Anbietern kaufen.

Vorteile bei moBiel:

  • 60 Freiminuten bei jeder Ausleihe des Fahrrad-Verleihsystems meinSiggi
  • 50 Freiminuten einmalig für den E-Roller meineAlma
  • 8,50 Euro Startguthaben und 30% Rabatt bei jeder Buchung des E-Carsharings CITYca
  • 30 Euro Anmeldegebühr sparen bei cambio Carsharing
  • Teilnahme am Stadtwerke Club
  • Mobilitätsgarantie gilt bereits ab einer Verspätung von 10 Minuten
  • Nutzung des NachtBusses im Bielefelder Stadtgebiet
Ist das Deutschlandticket zeitlich begrenzt?

Das Deutschlandticket wird keine zeitliche Begrenzung haben, ist also ab Betriebsbeginn bis Betriebsende gültig. Ausnahmen kann es bei NachtBussen geben.

Kann jede:r das Deutschlandticket bekommen oder gibt es eine Altersgrenze?

Beim Deutschlandticket gibt es keine Altersgrenze, es kann von Kindern ab sechs Jahren, Erwachsenen und Senior:innen genutzt werden.

Für KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. gibt es keine Ermäßigung.

Gibt es das Deutschlandticket nur im Abo?

Das Deutschlandticket ist ein Abo, welches monatlich kündbar ist.

Wird das Deutschlandticket über die moBiel YOU App buchbar sein?

Ja, das Deutschlandticket kann über die neue moBiel YOU App gebucht werden. Dann erhalten Sie das Deutschlandticket als digitales Ticket direkt auf Ihr Handy.

Bis wann muss ich das Deutschlandticket bestellt haben?

Sie können das Deutschlandticket ab sofort bei uns bestellen. Wer sein Deutschlandticket per Online-Bestellung oder Bestellschein erwirbt, der muss uns seine Bestellung bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat zukommen lassen. Bei einer Bestellung über die moBiel YOU App gibt es keine Fristen und das Ticket kann sofort genutzt werden.

Was kostet das Deutschlandticket?

Das Ticket kostet 49 Euro pro Monat. Es wird im monatlich kündbaren Abonnement angeboten.

Ist das Deutschlandticket unbegrenzt verfügbar?

Ja, das Ticket ist unbegrenzt verfügbar. Es gibt keine Limitierung.

Wo gilt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt bundesweit in allen in Bussen, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress) sowie S-Bahnen. 

Ab dem 1. Juli 2023 können Fahrgäste mit dem Deutschlandticket zudem den Intercity Frankfurt-Siegen-Dortmund (IC 34) nutzen – und zwar, wie mit anderen Nahverkehrstickets auch, zwischen Dillenburg und Dortmund. Dies gilt nicht für die „Sprinter“ von und nach Münster und Norddeich.

Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket nicht.

Wird das Deutschlandticket auch für die 1. Klasse gültig sein?

Das reguläre Deutschlandticket gilt nur in der 2. Klasse. Seit 1. Juli 2023 kann das NRWupgrad1.Klasse für 69,00 Euro pro Monat hinzugebucht werden. Für die StadtBahn und Busse von moBiel benötigen Sie dieses Upgrade nicht.

Gibt es Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen?

Für Studierende gibt des mit dem Deutschlandticket Semester Upgrade ebenso wie für Schüler:innen mit dem Deutschlandticket Schule bereits vergünstigte Angebote.

Mit dem Deutschlandticket sozial gibt es in Kürze ein vergünstigtes Ticket für alle mit Bielefeld-Pass oder anderem Berechtigungsnachweis. 

Nutzung von StadtBahn & Bus

Tickets und Abos

Tickets

Tickets

Darf ich meine Fahrt unterbrechen, wenn ich mit einem EinzelTicket oder 4er Ticket unterwegs bin?

Ja, und noch mehr: Sie können mit Ihrem EinzelTicket oder bei einer Fahrt mit Ihrem 4er Ticket hin und her, kreuz und quer fahren! Und das 90 Minuten lang innerhalb Bielefelds.

Die Zeit beginnt zu laufen, wenn Sie einsteigen und Ihr Ticket abstempeln. Ihre Ankunftszeit am Ziel darf dann maximal 90 Minuten später sein. Wenn Sie später ankommen werden, dann brauchen Sie ein weiteres Ticket.

Übrigens: Wenn Sie deshalb nicht innerhalb der 90 Minuten ankommen, weil Busse und Bahnen nachweisbar verspätet sind, brauchen Sie  selbstverständlich kein weiteres Ticket zu lösen. 

Aufgepasst bei Tickets anderer Preisstufen

Seit Tarifwechseln 1. August 2019 gelten auch Einzel- und 4er Tickets in den Preisstufen 2 bis 11 für beliebig viele Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs und der Geltungsdauer.

Bitte beachten Sie: 

Mit dem KurzstreckenTicket in Bielefeld, Minden-Lübbecke, Herford und Gütersloh dürfen Sie weder umsteigen noch eine Pause einlegen.

Für sonstige Preisstufen beachten Sie bitte die jeweiligen Regelungen des Teilnetzes in den Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.

Wie lange gelten abgestempelte Tickets?

Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich nach der Preisstufe des gelösten Tickets. Das ist verständlich, denn für Fahrten innerhalb einer Stadt brauchen Sie weniger Zeit als zwischen zwei Orten.

So lange gilt Ihr Ticket, nachdem Sie es abgestempelt haben:

Preisstufe BI 90 Minuten
Preisstufen 2 (H, M, S, T, W) 90 Minuten
Preisstufen 3 und 4 (H, M, S, T, W) 120 Minuten
Preisstufen 5 und 6 (H, M, S, T, W) 180 Minuten
Preisstufen 7 und 8 (M, T, W) 240 Minuten
Preisstungen 9 bis 11 (M, W) 360 Minuten

Geregelt ist dies in den Tarifbestimmunmgen des WestfalenTarifs.

Gilt mein Ticket auch in Zügen, z.B. der Deutschen Bahn?

Ja, in Nahverkehrszügen können Sie innerhalb des Tarifgebietes »TeutoOWL« mit Ihrem Ticket fahren. Alle Eisenbahn-Unternehmen der Region TeutoOWL»TeutoOWL« ist einer der fünf Tarifräume des WestfalenTarifs. Im Raum »TeutoOWL« bündeln sich die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Lippe, Gütersloh und die Stadt Bielefeld. erkennen das Ticket an (WestfalenBahn, DB Regio, NordWestBahn und eurobahn).

Züge des Fernverkehrs (z.B. IC, ICE, Nachtzüge etc.) können Sie hingegen nicht mit einem Ticket nutzen.

Ein Ticket, alle Verkehrsmittel

Sie brauchen im ganzen Tarifgebiet nur ein Ticket: egal ob Sie mit Bus, StadtBahn oder Nahverkehrzügen fahren. Sie können übrigens auch zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln umsteigen.

Wie lange nach einer Tariferhöhung gelten meine vorher gekauften Tickets?

Ihre im Vorverkauf gekauften Tickets sind nach einer Tariferhöhung noch drei Monate gültig.

Sie haben danach immer noch Tickets übrig? Kein Problem: Sie haben drei Jahre lang Zeit, sie umzutauschen. Dazu gehen Sie zu dem Verkehrsunternehmen, bei dem Sie die Tickets gekauft haben. Bei moBiel wenden Sie sich dazu an das ServiceCenter moBiel.

Dort geben Sie Ihre alten Tickets zurück, zahlen den Differenzbetrag und erhalten neue, gültige Tickets. Beispiel: Ihr altes Ticket hat 7,00 Euro gekostet, das aktuelle kostet nun 7,20 Euro. Dann zahlen Sie einfach 20 Cent dazu und erhalten das aktuelle Ticket.

Eine Bearbeitungsgebühr für den Umtausch erheben wir selbstverständlich nicht.

Kann ich mein Ticket an jemanden weitergeben?

Generell sind Tickets nicht übertragbar.

Hierzu zählen zum Beispiel die KurzstreckenTickets, EinzelTickets und 4er Tickets, aber auch Tickets für 7 Tage. Bei den Tickets, welche für einen bestimmten Zeitraum gültig sind, müssen Sie Ihren Namen auf dem Ticket eintragen und sich bei einer Fahrscheinkontrolle mit einem gültigen amtlichen Dokument ausweisen können (z.B. Personalausweis, Reisepass).

Ausnahmen bilden die Abos:

Diese Tickets können Sie an eine andere Person weitergeben – egal ob Familienmitglied, Nachbar oder Freundin. Beim Premium 60plusAbo müssen Sie beachten, dass diese Person mindestens 60 Jahre alt ist.
Tipp: Die Abos haben weitere Vorteile wie die Mitnahmeregelungen und die Teilnahme am Stadtwerke Club

Das einzige Abo, das nicht übertragbar ist, ist das FirmenAbo. Dieses Abo haben Sie als Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin Ihrer Firma erhalten. Darum ist es nur für Sie gültig. Auch hier müssen Sie Ihren Namen auf dem Ticket eintragen.

Das Abo und das 9 Uhr Abo gibt es als persönliche und übertragbare Variante. Das persönliche Abo wird im Falle eines Verlustes kostenpflichtig ersetzt und ist nicht übertragbar. Haben Sie ihr personaliesiertes Abo während einer Fahrscheinkontrolle nicht dabei, gibt es die Möglichkeit, es nachträglich im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 vorzulegen. Dann zahlen Sie nur die 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Das übertragbare Abo wird bei Verlust nicht ersetzt, lässt sich aber an Familie oder Freunde weitergeben. Der Preis ist für beide Varianten gleich.

Benötigt mein Hund ein eigenes Ticket?

Hunde fahren im gesamten WestfalenTarif kostenlos mit.

Benötige ich für den Kinderwagen ein spezielles Ticket?

Kinderwagen können kostenfrei in Bus und Bahn mitgenommen werden. Zudem fahren KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mit einer Begleitperson mit.

Wie kann ich mein Zahlverfahren für HandyTickets in der moBiel-App ändern oder löschen?

Ist nur ein einziges Zahlverfahren hinterlegt und Sie möchten dieses löschen, muss dafür erst eine weitere Zahlungsart hinterlegt werden. Es muss immer mindestens ein Zahlverfahren im Account vorhanden sein.

Sind mehrere Zahlverfahren hinterlegt und eines davon soll löschen werden, muss zuvor das favorisiertes Zahlverfahren ganz oben in der Übersicht aller Zahlverfahren geändert werden.

Eine direkte Änderung in bereits vorhanden Zahlverfahren ist nicht möglich. Auch hier muss zunächst ein neues Verfahren angelegt werden, bevor das veraltete Verfahren gelöscht werden kann.

Anleitung, um ein neues Zahlverfahren anzulegen, ein bestehendes zu ändern oder zu löschen

  1. Öffnen Sie das Kundenportal für HandyTickets. Loggen Sie sich dort ein. Wählen Sie im Menü den Punkt »Persönliche Daten«.
  2. Wählen Sie unten auf der Seite »Bezahlverfahren ändern« aus, um zu einer Übersicht aller hinterlegten Zahlverfahren zu gelangen und neue Zahlverfahren anzulegen.
  3. Klicken Sie auf »Zahlverfahren hinzufügen« und wählen Sie das gewünschte Verfahren aus.
  4. Sind alle erforderlichen Daten eingegeben, muss nur noch auf »Zahlart prüfen« und anschließend auf »Zahlart speichern« geklickt werden. Das neue Zahlverfahren wurde dann erfolgreich hinterlegt.
  5. Gehen Sie zurück in die Übersicht aller Zahlverfahren.
  6. Wählen Sie neben dem veralteten Zahlverfahren »Löschen« aus.

Das neu angelegte Zahlverfahren ist automatisch die favorisierte Zahlungsmethode.

 

Sonderfall Lastschrifteinzug

Zurzeit kannst du nur einmal das Zahlverfahren »Lastschrifteinzug« bei HandyTicket Deutschland hinterlegt werden. Wenn eine neue IBAN hinterlegt werden soll, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das Kundenportal für HandyTickets. Loggen Sie sich dort ein. Wählen Sie im Menü den Punkt »Persönliche Daten«.
  2. Wählen Sie unten auf der Seite »Bezahlverfahren ändern« aus, um zu einer Übersicht aller hinterlegten Zahlverfahren zu gelangen und neue Zahlverfahren anzulegen.
  3. Klicken Sie auf »Zahlverfahren hinzufügen« und wählen Sie »Prepaid« aus. Die Option»Lastschrifteinzug« erscheint nicht in der Übersicht, wenn bereits ein Lastschrifteinzug hinterlegt ist.
  4. Sind alle erforderlichen Daten eingegeben, muss nur noch auf »Zahlart prüfen« und anschließend auf »Zahlart speichern« geklickt werden. Das neue Zahlverfahren wurde dann erfolgreich hinterlegt.
  5. Gehen Sie zurück in die Übersicht aller Zahlverfahren.
  6. Klicken Sie auf Ihr veraltetes Zahlverfahren »Lastschrifteinzug« und wählen Sie »Löschen«.
  7. Wiederholen Sie Schritt 1 bis 5, wählen Sie nun Lastschrifteinzug statt Prepaid aus und löschen Sie am Ende das zuvor angelegte Prepaid-Zahlverfahren.

 

Wie erstelle ich für HandyTickets der moBiel-App eine Quittung über mehrere Tickets?

Möchten Sie alle gekauften Tickets anschauen und eine Quittung über mehrerer Tickets erstellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das Kundenportal für HandyTickets. Loggen Sie sich dort ein. Wählen Sie im Menü den Punkt »Meine Tickets«.
  2. Füllen Sie dort die Suchmaske aus und klicken Sie auf »Suchen«. Die entsprechenden Tickets werden Ihnen dann angezeigt.
  3. Markieren Sie dann alle gewünschten Tickets.
  4. Wählen Sie »Quittung anfordern« aus und speichern oder drucken Sie Ihre Quittung.

 

Neu

Nach jedem Ticketkauf erhalten Sie eine automatische E-Mail mit der Quittung für das jeweilige Ticket.

Wieso kann ich für das HandyTicket in der moBiel-App mein Kontrollmedium Bankkarte (EC- oder Kreditkarte) nicht aktualisieren?

Als Kontrollmedium kann nur noch ein Lichtbildausweis hinterlegt werden. Dazu zählen

  1. Deutscher Personalausweis
  2. Deutscher und europäischer Reisepass
  3. Kinderreisepass
  4. Elektronischen Aufenthaltstitel
  5. Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)

 

Um das Kontrollmedium zu »Lichtbildausweis« zu ändern, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das Kundenportal für HandyTickets. Loggen Sie sich dort ein. Wählen Sie im Menü den Punkt »Persönliche Daten«.
  2. Wählen Sie den zweiten Punkt »Persönliche Daten ändern«.
  3. Wählen Sie unter »Kontrollmedium ändern/aktualisieren« den Typ »Lichtbildausweis« aus und klicken Sie auf »Speichern«. Weitere Angaben zum Lichtbildausweis sind nicht mehr nötig.
Kann ich mit einem AnschlussTicket oder FahrWeiterTicket Westfalen die 1. Klasse nutzen?

Mit einem zusätzlichen Ticket 1. Klasse Aufpreis ist das möglich, ja. 1. Klasse-Aufpreise sind dabei generell im gesamten WestfalenTarif gültig.

Bei einem regulären Abo

Abo + FahrWeiterTicket Westfalen + 1. Klasse EinzelTicket Aufpreis

Arrow Circle Right   Die 1. Klasse kann für die Fahrt im gesamten Netz Westfalen genutzt werden. 

Bei einem 1. Klasse Abo

1. Klasse Abo + AnschlussTicket oder FahrWeiterTicket Westfalen + 1. Klasse Aufpreis für die Strecke, die über den Geltungsbereich des 1. Klasse Abos hinausführt

Ist für eine Teilstrecke also durch das Abo bereits ein Aufpreis vorhanden, muss nur für die restliche Strecke ein Aufpreis-Ticket gelöst werden.

MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden.

Die 1. Klasse kann auch im Rahmen der MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. genutzt werden, wenn die mitgenommenen Personen jeweils einen 1. Klasse Aufpreis kaufen. 

Benötigt mein Kind ein eigenes Ticket?
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren.
  • Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren.
  • Ausnahmen können für Gruppenfahrten für Kindergärten und Schulen gelten. Die Regelungen dafür erfragen Sie bitte in unseren Kundenzentren oder entnehmen sie den Tarifbestimmungen unter Abschnitt 3.1.5.

Bitte beachten Sie für den AST (Anruf-Sammel-Taxi)Das AST ersetzt abends und am Wochenende einige Bus-Fahrten. Es fährt nur auf Abruf und ist gebietsgebunden: Sie steigen an einem Umsteigepunkt ein, wir fahren Sie innerhalb des vorgegebenen Gebietes zu Ihrem Wunschziel.-Verkehr, dass KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 5 Jahren immer von mindestens einer Person ab 6 Jahren begleitet werden müssen. Außerdem darf jeder Ticketinhaber höchstens drei KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. bis 5 Jahren kostenfrei mitnehmen.

Kinder unter 15 Jahren mitnehmen

Mit einigen Tickets können Sie montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags bis zu drei KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 15 Jahren gratis mitnehmen.

Dazu zählen aktuell

  • alle übertragbaren Abos,
  • das SilberAbo, 
  • das 24 StundenTicket und das 9 Uhr TagesTicket für 1 Person,
  • MonatsTickets (außer Schüler-/AzubiMonatsTickets) und 9 Uhr MonatsTickets.

 

Aufzählung vorbehaltlich Änderungen der Tarifbestimmungen. Stand: August 2019.

Abo

Abo-FAQ

Wo kann ich mein Abo bestellen?

Alle Abos können Sie hier online bestellen. Damit wir Ihnen das Ticket rechtzeitig zusenden können, ist eine Bestellung bis zum 15. des Vormonats erforderlich. 

Abo online bestellen

Im ServiceCenter moBiel und im Jahnplatz Nr. 5 helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern bei der Abo-Bestellung. Auch über die OWL Verkehr können Sie das Abo beziehen.

Wie kann ich mein Abo kündigen?

Für die meisten unserer Abos gilt regulär eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Danach können Sie Ihr Abo monatlich kündigen.

Wenn Ihr Abo zum Monatsende auslaufen soll, muss uns Ihre Kündigung bis zum Ende des laufenden Monats schriftlich vorliegen. Falls Sie Ihre Kündigung später einreichen, endet Ihr Abo mit Ablauf des nachfolgenden Monats.

Das FunAbo endet automatisch zum Ende des Monats, in dem der Abo-Inhaber seinen 21. Geburtstag hat.

Das JobTicket hat eine verkürzte Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten und kann danach ebenfalls monatlich zum 15. des laufenden Monats gekündigt werden.

Das SilberAbo hat eine verkürzte Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten und kann danach ebenfalls monatlich zum 15. des laufenden Monats gekündigt werden.

Eine vorzeitige Kündigung Ihres Abos vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist ebenfalls möglich, Sie verlieren allerdings rückwirkend den Anspruch auf den vergünstigten Abo-Preis. Das heißt, dass Ihnen für den bereits geleisteten Abo-Zeitraum die Differenz zwischen dem rabattierten Abo-Preis und dem entsprechenden MonatsTicket nachberechnet wird. Dabei darf die Nachzahlung höchstens so hoch sein, wie die Restsummer des laufenden Abos.

Ihr Abo online kündigen

Wie kann ich mein Abo wechseln?

Sie wollen in ein anderes Abo wechseln? Kein Problem! Die bereits geleistete Zeit wird auf das neue Abo voll angerechnet.

Kommen Sie für Ihren Abo-Wechsel bitte im Jahnplatz Nr. 5 oder im ServiceCenter moBiel vorbei.

Kann ich ein vorläufiges Abo bekommen?

Sie haben Ihr Abo nach dem 15. des laufenden Monats bestellt, benötigen es aber bereits zum nächsten Monatsersten? Dann kommen Sie in einem unserer Kundenzentren vorbei: im Jahnplatz Nr. 5 oder im ServiceCenter moBiel.

Sollten Sie das Abo online bei uns bestellt haben, bringen Sie bitte Ihre Bestellbestätigung mit.

Gegen Barzahlung können wir Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo ausstellen, auch wenn die Abo-Bestellung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Ist mein Abo übertragbar?

Ihr Abo können Sie an eine andere Person weitergeben – egal ob Familienmitglied oder Freund:in. Beim Premium 60plusAbo müssen Sie beachten, dass diese Person mindestens 60 Jahre alt ist.

Das einzige Abo, das nicht übertragbar ist, ist das FirmenAbo/JobTicket. Dieses Abo haben Sie als Mitarbeiter:in Ihrer Firma erhalten. Darum ist es nur für Sie gültig. Hier müssen Sie Ihren Namen auf dem Ticket eintragen.

Das Abo und das 9 Uhr Abo gibt es sowohl als personalisierte als auch als übertragbare Variante. Das persönliche Abo wird im Falle eines Verlustes kostenpflichtig ersetzt und ist nicht übertragbar. Haben Sie ihr personaliesiertes Abo während einer Fahrscheinkontrolle nicht dabei, gibt es die Möglichkeit, es nachträglich im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 vorzulegen. Dann zahlen Sie nur die 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Das übertragbare Abo wird bei Verlust nicht ersetzt, lässt sich aber an Familie oder Freunde weitergeben. Der Preis ist für beide Varianten gleich.

Kann ich jemanden mit meinem Abo mitnehmen?

Ob Ihr Abo zur MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von anderen Personen und/oder Fahrrädern berechtigt, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbestimmungen (TeutoOWL oder WestfalenTarif).

Welche Abos gibt es?

Einen Überblick über unser vielfältiges Abo-Angebot erhalten Sie in unserer Ticketübersicht.

Wie läuft die Abo-Abrechnung?

Die Abrechnung für Ihr Abo erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular dafür finden Sie in den Downloads unten auf dieser Seite. 

Sind Sie Inhaber:in eines JobTickets, wird das Abo regulär über Ihr Monatsgehalt abgerechnet. 

NachtBus

NachtBus

Mit welchen Tickets kann ich kostenlos mit dem NachtBus fahren?

Es gibt verschienene Tickets, mit denen Sie einen Rabatt bei Fahrten im NachtBus bekommen und dadurch den Preis für den NachtBus sparen.

Tickets Besonderheiten 1 Stadt 2 Städte 3 Städte
Deutschlandticket, 
alle Abos der Preisstufe A und BI
(Abo, 9 Uhr Abo, SilberAbo/SilberAbo+, SchülerCard, FunAbo)
Die Mitnahmeregelung gilt im NachtBus nicht 0,00 € 3,00 € 6,00 €
FunTicket Preisstufe BI   0,00 € 3,00 € 6,00 €
FunTicket Regio  nur in den NachtBus-Linien N8 & N12 0,00 € 0,00 € 0,00 €
SemesterTicket OWL Das SemesterTicket NRW alleine gilt nicht 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke auch eingetragene Begleitperson 0,00 € 0,00 €  0,00 €

Ist Ihr Ticket nicht dabei? Dann benötigen Sie für Fahrten mit dem NachtBus ein NachtBus-Ticket.

Warum bekomme ich im NachtBus einen Rabatt, wenn ich ein Abo der Preisstufe A oder BI habe, nicht aber bei einem Abo der Preisstufe 3T?

Die NachtBus-Angebote sind nicht Bestandteil des WestfalenTarifs. moBiel bietet den NachtBus also selbstständig an und finanziert ihn, ebenso wie einige andere Verkehrsunternehmen.

Wenn moBiel ein Abo der Preisstufe A oder BI verkauft, kann moBiel über die Verwendung der Einnahmen allein entscheiden. Ein Teil fließt dann in die Finanzierung des NachtBus-Angebots.

Wenn aber moBiel oder ein anderes Verkehrsunternehmen des WestfalenTarif-Gebietes ein Abo einer höheren Preisstufe verkaufen (ab Preisstufe 2T), dann teilen alle Verkehrsunternehmen diese Einnahmen untereinander auf. Das Geld wird dann verwendet für Angebote, die alle Verkehrsunternehmen anbieten – also nicht für den NachtBus.

Weil moBiel also bei den Abos der höheren Preisstufen keinen finanziellen Ausgleich erhält, kann moBiel bei diesen Abos leider keinen Rabatt im NachtBus gewähren.

Kann ich mit dem Semesterticket auch den NachtBus nutzen?

Das Semesterticket NRW gilt im NachtBus von moBiel nicht. Mit dem Semesterticket OWL kannst du den NachtBus kostenlos nutzen. 

ClipTicket

ClipTicket

Warum gilt das ClipTicket erst ab 9 Uhr?

Um das ClipTicket möglichst günstig anzubieten, haben wir ein sogenanntes Schwachlastticket bei der Tarifkommission beantragt.

Vor 9.00 Uhr sind bereits sehr viele regelmäßige Fahrgäste unterwegs, sodass die Busse und Bahnen trotz zusätzlicher Fahrzeuge bereits gut gefüllt sind. Zu dieser Zeit können wir kein günstigeres Ticket anbieten.

Welche Verkehrsmittel darf ich mit dem ClipTicket nutzen?

Mit dem ClipTicket dürfen die Bus- und StadtBahn-Linien sowie die Nahverkehrszüge innerhalb des Stadtgebiets Bielefelds genutzt werden. Das Ticket gilt nicht für den NachtBus, AST (Anruf-Sammel-Taxi)Das AST ersetzt abends und am Wochenende einige Bus-Fahrten. Es fährt nur auf Abruf und ist gebietsgebunden: Sie steigen an einem Umsteigepunkt ein, wir fahren Sie innerhalb des vorgegebenen Gebietes zu Ihrem Wunschziel.- und Anruf-Linien-Fahrt (ALF)Auf einigen Bus-Linien ersetzen Taxis an Sonn- und Feiertagen die Busse. Dafür melden Sie Ihren Fahrtwunsch einfach vorher an und steigen dann an Ihren regulären Haltestellen ein und aus. Die ALF sind in den Aushangfahrplänen und im Fahrplanbuch gekennzeichnet.-Verkehr oder für Fahrten mit meinAnton.

Wo darf ich mit dem ClipTicket fahren?

Das ClipTicket darf nur für Fahrten der Preisstufe Bielefeld, d.h. innerhalb des Stadtgebiets Bielefeld genutzt werden. Für Fahrten aus oder in angrenzende Regionen werden reguläre Tickets höherer Preisstufen benötigt.

Kann ich das ClipTicket auch für mehrere Personen kaufen?

Das ClipTicket ist nicht übertragbar. Das heißt: Die Person, die das Ticket als Inhaber des Benutzerkontos gekauft hat, muss auch immer bei der Fahrt dabei sein und sich gegenüber den Ticketkontrolleuren jederzeit ausweisen können.

Möchten mehrere Personen über ein gemeinsames Nutzerkonto vergünstigt fahren, muss für jeden Fahrgast nacheinander ein eigenes ClipTicket gekauft werden. Für jeden Kauf ist das erneute Ansehen des Videoclips notwendig.

Kostet das Ansehen des Clips für das ClipTicket Datenvolumen? Und wenn ja wie viel?

Die Datenmenge hängt von der Länge des Clips ab. Wenn man einen Tarif mit wenig Datenvolumen hat, empfiehlt es sich, den Clip im WLAN anzuschauen. Unterwegs eignen sich dafür die BIfree-Wi-Fi-Hotspots der BITel. 

Nachdem man den Clip angesehen hat, hat man 30 Minuten Zeit um das Ticket zu kaufen.

Kann ich vorher sehen wie lang das Video für das ClipTicket ist?

Die Länge des Videos wird angezeigt, nachdem das Video gestartet wurde.

Gibt es das ClipTicket auch für Kinder?

Da es sich bei dem ClipTicket bereits um ein vergünstigtes Ticketangebot handelt, gibt es keine spezielle Kindervariante des ClipTickets.

Das ClipTicket darf auch für KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. gekauft werden.

Schüler

SchülerTicket Westfalen

SchülerTicket Westfalen

Wann und wo gilt das SchülerTicket?

Das SchülerTicket Westfalen gilt ganztägig im gesamten Nahverkehr im WestfalenTarif-Raum – auch in Freizeit und Ferien sowie im NachtBus innerhalb Bielefelds.

Mitnahme & Übertragbarkeit beim SchülerTicket

Das SchülerTicket Westfalen ist nicht übertragbar. Außerdem kannst du keine weitere Person oder dein Fahrrad mitnehmen.

Wer erhält das SchülerTicket?

Alle, deren Schule (bzw. Schulträger) eine Vereinbarung mit moBiel geschlossen hat. Schau in der Liste der teilnehmenden Schulen nach, ob deine Schule dabei ist.

Was kostet das SchülerTicket?

Der Preis des SchülerTickets Westfalen ist davon abhängig, ob ein Anspruch auf einen Zuschuss, also eine Erstattung der Fahrtkosten besteht, oder nicht. Dabei gelten die gleichen Regelungen, wie beim früheren SchulwegTicketDas SchulwegTicket wird über das Amt für Schule beantragt und ausgegeben.

Preis für Selbstzahler:

36,- Euro/Monat

Preise für Anspruchsberechtigte:

  • je Kind Ü18            12,– Euro/Monat
  • 1. Kind U18            12,– Euro/Monat
  • 2. Kind U18           + 6,– Euro/Monat
  • ab 3. Kind U18      + 0,– Euro/Monat
Wie erhalte ich ein SchülerTicket?

SchülerTicket Westfalen mit Zuschuss

SchülerTicket Westfalen ohne Zuschuss

  • SchülerTicket Westfalen: Neuantrag Selbstzahler ausfüllen – am besten direkt online alle Daten eingeben und anschließend ausdrucken
  • per Post an moBiel GmbH, Abo-Service, Jahnplatz 5, 33602 Bielefeld senden,
  • oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 oder im ServiceCenter moBiel abgeben.

Bitte beachten: Auf beiden Anträgen muss zwingend die Unterschrift der Schule vorhanden sein!

SchülerCard

SchülerCard

Was bedeutet »anspruchsberechtigt«?

Eine Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit der SchülerCard meint, das Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine »Erstattung von Fahrkosten« haben. Die Anspruchsberechtigung ist in der Schülerfahrkostenverordnung der Stadt Bielefeld geregelt.
Verschiedene Kriterien (wie bspw. Entfernung zu nächstgelegenen Schule, besuchte Schulart, etc.) werden zur Prüfung der Anspruchsberechtigung durch den Schulträger bewertet.

Woher weiß ich, ob ich Anspruchsberechtigt bin?
  • Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung liegen dieselben Kriterien zu Grunde wie für das SchulwegTicket.
  • Hast du vorher ein SchulwegTicket erhalten, dann hast du auch weiterhin einen Anspruch und kannst somit die »SchülerCard mit Zuschuss« erhalten. Die SchülerCard musst du trotz vorherigem Erhalt des SchulwegTickets neu beantragen.
  • Hattest du vorher keinen Anspruch auf ein SchulwegTicket, dann kannst du die »SchülerCard ohne Zuschuss« beziehen.
  • Bei allen Schulwechslern oder erstmalig eingeschulten wird mit dem Antrag auf die SchülerCard die Anspruchsberechtigung geprüft. Ob du einen Anspruch hast oder nicht erfährst du dann durch den Bescheid eures Schulträgers.
Bisher habe ich das SchulwegTicket genutzt – bekomme ich automatisch die SchülerCard?

Nein, da es sich bei der SchülerCard um ein eigenes Ticketangebot handelt, musst du auf jeden Fall einen neuen Antrag stellen.

Ich besuche eine Schule außerhalb von Bielefeld – kann ich auch eine SchülerCard bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die SchülerCard ist ein Ticketangebot ausschließlich für Bielefeld.

Schulen außerhalb von Bielefeld haben die Möglichkeit, das SchülerTicket Westfalen anzubieten. Ob deine Schule das Ticket anbietet, erfährst du in deinem Schulsekretariat.

Gilt die SchülerCard auch für Azubis?

Nein. Wenn du Azubi bist, dann empfehlen wir die das AzubiAbo Westfalen. Damit bist du in ganz NRW flexibel unterwegs – mit dem NRWupgrade sogar NRW-weit!

JobTickets

JobTickets

Kann jedes Unternehmen JobTickets bei moBiel bestellen?

Folgende Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen erfüllen:

  • Firmensitz oder Niederlassung in Bielefeld
     

Alternativ:

  • Mitglied der Kreishandwerkerschaft
  • Mitglied einer Zahnarzt-, Hausarzt- oder Facharztpraxis
Welche Tickets können wir als Unternehmen bestellen?

Derzeit gibt es das GroßkundenAbo und das FirmenAbo. Seit dem 01.08.2022 ist das neue JobTicket verfügbar. Es bietet im Vergleich zum FirmenAbo mehr Vorteile und ist günstiger. Mithin ist es ratsam, dass Ihre Kolleg:innen auf das neue JobTicket wechseln. Das FirmenAbo ist (wie auch JobTicket Westfalen und JobTicket Westfalen plus) nur noch bis zum 31.07.2024 gültig.

  Deutschlandticket JobTicket

GroßkundenAbo

Voraussetzungen für den Kauf

JobTickets sind über den Arbeitgeber erhältlich

JobTickets (nicht als 9 Uhr Variante erhältlich) sind über den Arbeitgeber erhältlich

GroßkundenAbos (ganztätig oder als 9 Uhr Variante erhältlich) sind über Arbeitgeber, Vereine oder andere Organisationen erhältlich

Fahrtenanzahl

Beliebig viele Fahrten innerhalb Deutschlands

Beliebig viele Fahrten auf den gewählten Strecken bzw. im Geltungsbereich

Vereinfachte Tarifgebiets-auswahl durch übersichtliche Einteilung der Gebiete   

Beliebig viele Fahrten auf den gewählten Strecken bzw. im Geltungsbereich

Geltungsdauer

- Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. des ersten Werktages (Mo-Fr) des Folgemonats (nur bei Papiertickets)

- Gilt ganztägig

- Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. des ersten Werktages (Mo-Fr) des Folgemonats (nur bei Papiertickets)

- Gilt ganztägig

- Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. des ersten Werktages (Mo-Fr) des Folgemonats (nur bei Papiertickets)

- 9 Uhr Abo: gilt montags bis freitags ab 9 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig

- Abo: gilt ganztägig

- Mindestvertragslaufzeit 12 Monate oder teilweise selbstbestimmt durch Unternehmen

Übertragbarkeit

Nur personalisiert erhältlich

Nur personalisiert erhältlich

Übertragbar und personalisiert erhältlich

Personenmitnahme

keine Mitnahme

Montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahren)

Montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahren)

Fahrradmitnahme

keine Mitnahme

Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind FahrradTicktes notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person

Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind FahrradTicktes notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person

1. Klasse Nutzung

Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig

Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig

Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig

Anschluss Tickets

nicht notwendig

Mit allen AnschlussTickets kombinierbar

Mit allen AnschlussTickets kombinierbar

NachtBus

zusätzliches NachtBus-Ticket notwendig

Abos der Preisstufe BI gelten im Bielefelder Nachtbus

Abos der Preisstufe BI gelten im Bielefelder Nachtbus

 

Kann ich mein Ticket an jemanden ausleihen? Muss ich bei der Ticketkontrolle neben dem JobTicket weitere Dokumente vorzeigen?

Das JobTicket, das Deutschlandticket und das FirmenAbo sind personalisiert und können nicht weitergegeben werden. Bei der Ticketkontrolle muss ggf. zusätzlich der amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Das nicht personalisierte GroßkundenAbo ist übertragbar und kann weitergegeben werden, bitte nur nicht dauerhaft.

Haben Sie ein personalisiertes Abo während einer Fahrscheinkontrolle nicht dabei, gibt es die Möglichkeit, es nachträglich im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 vorzulegen. Dann zahlen Sie nur die 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr und nicht die 60,00 € erhöhtes Beförderungsentgelt. Die ist beim GroßkundenAbo anders. Hier zahlen Sie immer die 60,00 € erhöhtes Beförderungsentgelt.

Was ist die Zuschussvariante beim JobTicket?

Das JobTicket wird in den Varianten

  • JobTicket ohne Arbeitgeberzuschuss
  • JobTicket mit Arbeitgeberzuschuss

ausgegeben, bei denen Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden müssen. Ein Bezug verschiedener Varianten für Teile der Mitarbeitenden ist nicht möglich. Die Varianten JobTicket ohne Arbeitgeberzuschuss und JobTicket mit Arbeitgeberzuschuss unterscheiden sich lediglich im Preis. Denn zahlt das Unternehmen einen Zuschuss von mindestens 16 €, so gewähren wir als moBiel Ihnen einen weiteren Rabatt auf den Ticketpreis von 9 €. Das JobTicket Preisstufe A kostet beispielweise 49 €. Zahlen Sie einen Zuschuss von mindestens 16 €, erhalten Sie das Ticket für 40 € von der moBiel. In dieser Variante zahlen Ihre Mitarbeitenden dann nur noch 24 € (40 € - 16 €) für die Preisstufe A – also für ganz Bielefeld.

Sie können zwischen den Variante mit und ohne Arbeitgeberzuschuss maximal einmal pro Vertragsjahr und nach Abstimmung mit moBiel wechseln.
Generell ist es natürlich möglich, einen Zuschuss zu jedem Abo, egal in welcher Höhe für die Mitarbeitenden zu zahlen. An der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ändert die Höhe des Betrages nichts.

Was sagt das Steuerrecht zum Zuschuss?

Sie können als Arbeitgeber die JobTickets bezuschussen. Seit dem 01. Januar 2019 ist der unternehmenseigene Zuschuss zu JobTickets steuerfrei und muss nicht mehr als geldwerter Vorteil mit der Lohnabrechnung versteuert werden (Neuregelung § 3 (15) EstG). So wird ein zusätzlicher – freiwilliger – finanzieller Zuschuss nun wesentlich attraktiver. Für nähere Informationen beraten Sie sich mit Ihrer Steuerabteilung oder Ihrer/Ihrem Steuerberater:in.

Ab wann kann das Unternehmen das Ticket beziehen bzw. durch die Mitarbeitenden beziehen lassen? Können Mitarbeitende mehr als ein Ticket bestellen?

Die Tickets sind jeweils am 1. eines Kalendermonats gültig, soweit die Bestellung bis zum 10. des Vormonates bei der moBiel vorliegen.
Ob die Mitarbeitenden mehr als ein Ticket bestellen können, kann der/die Arbeitgeber:in eigenständig entscheiden. Die Möglichkeit wird für die Mitarbeitenden sodann im Ticket-Portal vorgegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Bestell- bzw. Kündigungsfrist in Ihrem Unternehmen auch früher sein kann. Genaue Auskunft dazu können Ihnen Ihre Abo-Verantwortlichen geben.

Können Mitarbeitende etwaige Privatabos kündigen und dann eines der JobTickets beziehen?

Die Kündigung ist für die Mitarbeitenden jederzeit möglich. Sie benötigen dafür nur einen Stempel des Unternehmens auf dem Kündigungsformular bzw. die moBiel benötigt eine Bestätigung durch den/die Aboverantwortliche:n. Bei Kündigungen von Privatabos, die die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten noch nicht überschritten haben, entfällt die sonst übliche Zahlung der Differenzgebühr bei der moBiel (andere Verkehrsunternehmen handhaben das ggf. anders).

Wie bezahlen die Mitarbeitenden das jeweilige Ticket?

Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung des Tickets mit der Verrechnung des monatlichen Gehaltes durch den Arbeitgeber, ggf. bezahlen die Arbeitnehmenden den Betrag an den Arbeitgeber. In besonderen Fällen, wenn der/die Arbeitgeber:in die moBiel dazu beauftragt hat, zieht moBiel die fälligen Kosten direkt bei den Mitarbeitenden ein.

Wie können die Mitarbeitenden Änderungen vornehmen?

Änderungen, die den Gesamtfahrpreis beeinflussen (z. B. Einstellung/Ausscheiden von Mitarbeitenden, Änderungen/Erweiterungen/Einschränkung des Geltungsbereiches einzelner Tickets mit Änderung der Preisstufe), können bis zum 10. des Vormonats berücksichtigt werden. Ihr Unternehmen kann abweichende Fristen festsetzen. Diese sind dann im Ticketportal hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass die Bestell- bzw. Kündigungsfrist in Ihrem Unternehmen auch früher sein kann. Genaue Auskunft dazu können Ihnen Ihre Abo-Verantwortlichen geben.

Was können die Mitarbeitenden bei Verlust oder Zerstörung unternehmen?

Bei Verlust oder Zerstörung wenden Sie sich bitte an den AboService unter 0521/51 4542 oder per Mail: abo@mobiel.de.

Wie können die Mitarbeitenden kündigen?

Die Kündigung erfolgt über das Ticketportal der moBiel.

Was ist unter dem E-Ticket zu verstehen?

Das bisherige Papierticket wird durch das neue E-Ticket in Scheckkartenformat abgelöst. Es besitzt einen lesbaren Chip, ist aus robustem Plastik, 4 Jahre gültig und durch das Scheckkartenformat leicht zu verstauen.

Eine Neubestellung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht notwendig. Bei Nicht-Kündigung des Vertrags werden automatisch neue E-Tickets zum Zeitpunkt des Ablaufs von moBiel bereitgestellt.

Wird das Ticket direkt an die Mitarbeitenden versandt? Ist auch eine Sammelausgabe an das Unternehmen möglich?

Es sind beide Varianten möglich, das entscheidet jedes Unternehmen für sich.

Die Tickets sind nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind über die Aboverantwortlichen Ihres Unternehmens der moBiel unverzüglich anzuzeigen.

Konnte der Postversand der Abo-Tickets wegen nicht zutreffender, unvollständiger oder nicht mehr aktueller Angaben insbesondere zur Anschrift nicht vollzogen werden, so werden die aktuell zur Auslieferung anstehenden Tickets bei der ausgebenden Stelle für die Abonnenten zur Abholung oder für eine weitere Zusendung hinterlegt.

Wie funktioniert das Ticketportal?

  • Für Unternehmen:
    • Ihr Unternehmen wird im Portal angelegt durch die moBiel und die Aboverantwortlichen erhalten ihre Zugangsdaten sodann automatisch per Mail.
  • Für Mitarbeitende:
    • Registrieren Sie sich direkt im neuen Portal über den Link: JobTicket.moBiel.de

    • Eine Registrierung ist sowohl mit Ihrer geschäftlichen, als auch mit Ihrer privaten E-Mail-Adresse möglich. Verfügen Sie über keine E-Mail-Adresse oder keinen PC-Zugang, wenden Sie sich bitte an die:den jeweilige:n Aboverantwortliche:n in Ihrem Unternehmen.

    • Nach dem Ausfüllen Ihrer Anmeldedaten gelangen Sie über den Button »Jetzt registrieren & direkt Ticket bestellen« automatisch zum Ticket-Konfigurator, um eines der JobTickets zu bestellen.

    • Mit dem Ticket-Konfigurator bestellen Sie Ihr Ticket schnell und einfach.

Warum werden persönliche Daten wie z.B. Geburtsdatum oder persönliche Anschrift abgefragt?

Aus vertrieblichen Gründen und um das E-Ticket zuordnen zu können, sind die persönlichen Daten von Bedeutung. Beispielsweise wird so eine Namensgleichheit in unserem Vertriebssystem ausgeschlossen.

Welche Aufgaben hat ein:e Aboverantwortliche:r?

Der:die Aboverantwortliche:r ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und der moBiel. Ihr:ihm obliegen folgende Aufgaben:

  • Mitarbeitende, die sich angemeldet haben, freigeben oder ablehnen, falls die Mitarbeitenden nicht berechtigt sind oder falsche Angaben gemacht haben
  • Ggf. Mitarbeitende selber im Portal anlegen und Ticketbestellung für diese Mitarbeitenden auslösen (bspw. für Mitarbeitende ohne PC-Zugang)
  • Ticketbestellungen freigeben/ablehnen/bearbeiten
  • Kündigungen freigeben/ablehnen
  • Exporte (interne Auswertungen) erstellen für entsprechende Abteilungen (etwa für ein monatliches Reporting für die Lohnbuchhaltung)
Wo gibt es weitere Informationen?

Laufender Abo-Service für Bestandskunden
Gerne stehen wir für eine persönliche Beratung zur bestehenden Geschäftsbeziehung zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0521/51 4542 oder per Mail: abo@mobiel.de.

Bestellung und generelle Informationen bei Interesse an JobTickets
Gerne stehen wir für eine persönliche Beratung zu JobTickets zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0521/51 7699 oder per Mail: jobticket@mobiel.de.

Natürlich finden Sie alle relevanten Informationen auch auf unserer Internetseite: www.mobiel.de/jobticket oder auch www.mobiel.de/faq/.

Und natürlich gelten insgesamt – auch vorrangig zu dieser FAQ-Liste – die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarif: https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen

Wo bekomme ich Informationen zu meiner Fahrt mit Bus und Bahn?

Die Fahrplanauskunft gibt Informationen zu Fahrten mit Bus und Bahn. Dazu sind Start und Ziel einzugeben, worauf verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können angeklickt werden, worauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen erscheinen.

StadtBahn-Ausbau Linie 1

Mobilitätslinie für den Bielefelder Süden

Projekthintergründe

Historie und Auftrag der Planung

Projekthintergründe

Warum kommt die Planung einer StadtBahn nach Sennestadt so spät?

Sennestadt gehört seit der Gebietsreform 1972 zu Bielefeld. Schon damals war eine StadtBahn-Anbindung vorgesehen. In den Folgejahren wurden zunächst einige andere Projekte in Bielefeld umgesetzt – wie der innerstädtische StadtBahn-Tunnel, der 1991 eröffnet wurde, und die Linie 4 zur Universität, die seit 2000 kaum mehr wegzudenken ist.

In der Zwischenzeit liefen die Planungen auch für andere Stadtteile weiter. Aus dem Mobilitätskonzept »moBiel 2030« ergab sich für Sennestadt die Planung der neuen Linie 5 von Heepen bis Sennestadt in Niederflurtechnik, die infolge der Bürgerbefragung 2014 nicht umgesetzt wird. Schließlich wurde die Hochflurlinie von Senne nach Sennestadt 2016 vom Rat der Stadt Bielefeld beschlossen. Seit 2018 läuft die Planung unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen.

Die Bürgerbefragung am 25. Mai 2014 hat die StadtBahn abgelehnt: Wieso wird jetzt doch geplant?

In der Bürgerbefragung stand die Frage im Fokus »Soll die StadtBahn-Linie 5 von Sennestadt nach Heepen gebaut werden«. Die damaligen Planungen sahen vor, die Linie 5 als Niederflurlinie von der Württemberger Allee in Sennestadt über Brackwede und die Innenstadt nach Heepen zu bauen. Hierbei konnten alle Bielefelder:innen ihre Stimme abgeben. Gegen das Vorhaben sprachen sich insgesamt 53,4 Prozent der Bielefelder:innen aus. Die Sennestädter:innen befürworteten die Linie allerdings überwiegend: 63,7 Prozent der Stimmen wurden für die StadtBahn abgegeben.

Aufgrund der hohen Zustimmung für die StadtBahn in Sennestadt beschloss die Bezirksvertretung Sennestadt am 11.09.2014 einstimmig, dass alle erforderlichen Schritte zu unternehmen sind, um zumindest die StadtBahn nach Sennestadt zu realisieren. Dem schloss sich der Rat der Stadt am 25.06.2015 mit großer Mehrheit an und beauftragte uns und die Stadtverwaltung, eine neue Planung mit der Verlängerung der Linie 1 zur Anbindung der Sennestadt auf den Weg zu bringen. Dieser Auftrag wurde im Juni 2023 mit einem einstimmigen Ratsbeschluss zur Vorplanung noch einmal bekräftigt.

Damit ist es endlich möglich, die grundlegende Mobilitätslücke im Bielefelder Süden zu schließen, die Sennestadt an das StadtBahn-Netz anzuschließen und damit den Ausbau des ÖPNV entscheidend voranzutreiben.

Was ist der konkrete Planungsauftrag für moBiel?

In seiner Sitzung vom 25. Juni 2015 beauftragte der Rat der Stadt Bielefeld uns und die Stadtverwaltung mit den Planungen für eine StadtBahn-Verlängerung der Linie 1 nach Sennestadt – mit dem Ziel, das Baurecht bzw. einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Am 2. Februar 2016 beschloss der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bielefeld, dass hierbei die Stadtbezirke Brackwede, Senne und Sennestadt mit einer hochwertigen StadtBahn-Erschließung miteinander zu verbinden sind und diese in Anlehnung an den Bestand als Hochflursystem auszubilden ist.

Zudem bekräftigte der Ausschuss am 26. Juni 2018, dass die Planungen der neuen Mobilitätslinie im Sinne einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung voranzutreiben sind und damit in die aktuellen und gültigen politischen Beschlüsse eingebettet werden:

  1. Berücksichtigung der Radverkehrsförderung
  2. INSEK-Programm
  3. Errichtung der Klimaschutzsiedlung auf dem Schillinggelände und
  4. den Zielen Lärmreduktion, Klimaschutz und Reduktion der Luftschadstoffe

Zusätzlich sind mit dem Land NRW Abstimmungen zur L756 (ehemalige B68) notwendig, um den Verkehrsraum entsprechend den verkehrspolitischen Zielen der Stadt und des Landes zu gestalten.

Zum Ende der Vorplanungsphase bekräftigte der Rat der Stadt Bielefeld den Auftrag an moBiel zur Anbindung des Bielefelder Südens durch eine StadtBahn-Verlängerung mit einem weiteren Beschluss (15.06.2023).

Gemäß dieser Zielstellung treiben wir in Abstimmung mit den Projektpartnern (der Stadt Bielefeld und Straßen.NRW) die Planung zur Mobilitätslinie für den Bielefelder Süden durch die Verlängerung der StadtBahn-Linie 1 nach Sennestadt weiter voran.

Warum wird die StadtBahn nach Sennestadt gebaut und nicht beispielsweise nach Theesen oder Jöllenbeck?

Für eine Wiederaufnahme der Planung einer StadtBahn nach Theesen oder Jöllenbeck sind politische Entscheidungen wie in der Sennestadt erforderlich, die aktuell noch nicht vorliegen.

Grundsätzlich haben wir 2011 für das Mobilitätskonzept »moBiel 2030« mithilfe einer Potenzialanalyse insgesamt 15 StadtBahn-Verlängerungen untersucht und bewertet. Daraus ergab sich für die Verlängerungsmaßnahmen nach Heepen, Stieghorst und Sennestadt die höchste Priorität. Zurzeit werden aufgrund der Bürgerbefragung vom 25. Mai 2014 und der darauffolgenden politischen Beschlüsse die beiden StadtBahn-Ausbauprojekte Sennestadt und Stieghorst/Hillegossen vorangetrieben.

Die Mobilitätslinie für den Bielefelder Süden kann dabei ein Startpunkt für weitere Ausbauprojekte sein: Denn die am 14. März 2019 beschlossene Mobilitätsstrategie der Stadt Bielefeld sieht den Ausbau des ÖPNV als eines der wichtigen Kernziele an. Im beschlossenen Nahverkehrsplan – dem Rahmenplan für das StadtBahn- und Busnetz der Stadt Bielefeld – wurden darauf aufbauend konkrete StadtBahn-Ausbaumaßnahmen hinsichtlich ihres Verkehrsnutzen untersucht.

Die Bus-Linie 135 fährt heute schon im 10-Minuten-Takt. Das Angebot ist gut. Warum brauchen wir diese StadtBahn-Verlängerung?

Die neue StadtBahn-Verbindung ermöglicht neue Direktverbindungen, ohne Zeitverlust und Umstieg vom Bus der Linie 135 auf die StadtBahn-Linie 1 an der Haltestelle Senne. Senner:innen und Sennestädter:innen kommen schneller und komfortabler nach Brackwede, Gadderbaum oder in die Innenstadt. Zudem werden mit den neuen StadtBahnen ein verbessertes Platzangebot und mehr Reisekomfort angeboten.

Auch profitieren die umliegenden Ortsteile Eckardtsheim, Heideblümchen, Dalbke und die Nachbargemeinden Schloß Holte-Stukenbrock und Oerlinghausen. Für eine Fahrt in die Innenstadt oder nach Brackwede entfällt ein Umstieg. Die Stadt- und Ortsteile rücken so durch die neue Mobilitätslinie näher zusammen. Der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr kann dadurch entscheidend gestärkt werden

Seit wann gibt es die konkrete Idee, die StadtBahn-Linie 1 nach Sennestadt zu verlängern?

Die heute diskutierte Linienführung, die Verlängerung der StadtBahn-Linie 1 als Hochflurlinie von Senne nach Sennestadt, wurde im Jahr 2016 beschlossen. Möglich wird dies unter anderem dadurch, dass das Verkehrsaufkommen auf der Landesstraße L756 (die frühere Bundesstraße B68) durch den Bau der Autobahn A33 entlastet wurde. Damit kann die Trasse der StadtBahn von der heutigen Endstation in Senne über die Brackweder Straße und Paderborner Straße zum Sennestadtteich geführt werden. Die Trassenführung innerhalb der Sennestadt wurde im Rahmen des Nahverkehrskonzeptes ab dem Sommer 2020 gemeinsam mit den Anwohner:innen diskutiert. Die Vorzugsvariante „Am Stadion/Alsterweg“ liegt seit Herbst 2021 vor.

Welchen Gewinn gibt es für Senne und Sennestadt?

Durch eine StadtBahn-Anbindung wird eine direkte, schnelle und umweltfreundliche Verbindung nach Brackwede, Bethel und in die Bielefelder Innenstadt geschaffen.

Das macht das Viertel attraktiv für aktuelle und künftige Bürger:innen, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen kommen besser von und zur Arbeit, Schulen der Sennestadt und Innenstadt sind besser erreichbar, die Anbindung für Kund:innen der lokalen Wirtschaft attraktiver.

Ein Umstieg vom eigenen PKW auf den öffentlichen Verkehr wird durch die neue Mobilitätslinie zudem entscheidend attraktiver, wodurch sich ebenso Entlastungen für die Straßen in Brackwede sowie Senne-Buschkamp und Sennestadt ergeben werden. Die Stadtteile gewinnen somit zusätzlich auch an Lebensqualität. Das nutzt den Senner:innen und Sennestädter:innen und macht das Viertel attraktiv für Neubürger:innen.

Durch die StadtBahn bietet sich zudem die Möglichkeit, die zahlreichen Vorhaben des Integrierten Stadtentwicklungsprogramms (INSEK) in Sennestadt zu neuen Mobilitätskonzepten und zur Umgestaltung des Straßenraums umzusetzen. Ein attraktiver Straßenraum, in dem die Menschen gern unterwegs sind, steigert die Wohnqualität und auch die Attraktivität für Gewerbe und Einzelhandel.

Planungsprozess & Beteiligung

Ablauf und Dauer der Planung

Planungsprozess & Beteiligung

Was ist der aktuelle Stand der Planungen?

Im Sommer 2020 fand eine Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrskonzept für den Bielefelder Süden statt. Dort konnten Beiträge zur Trassenführung der StadtBahn ab der Kreuzkirche, zum anschließenden Buskonzept und zu zusätzlichen Mobilitätsangeboten abgegeben werden. Die rund 550 Beiträge wurden gemeinsam mit einem externen Gutachterbüro ausgewertet. Auf Basis der Bürgervorschläge wurden vier Varianten für ein Nahverkehrskonzept in Senne und Sennestadt erarbeitet und in einem standardisierten Verfahren nach Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz und Reisezeit bewertet. Die im Oktober 2021 vorgestellte Vorzugsvariante für das Nahverkehrskonzept ist die Variante „Alsterweg“. In dieser Variante biegt die StadtBahn nach der Haltestelle Kreuzkirche in die Elbeallee ab und fährt bis in den Norden der Sennestadt. Eine Vorplanung für die Sennestadt Nord mit detaillierten Haltestellenstandorten und der Straßenraumgestaltung wurde seit Anfang 2022 mit der Stadt Bielefeld abgestimmt und im Oktober und November 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die erste Vorplanung entlang der L756 wurde der Öffentlichkeit 2019 vorgestellt. Basierend auf den Rückmeldungen und Hinweisen der Öffentlichkeit und Politik haben moBiel und die Stadt Bielefeld die Vorplanung entlang der L756 ab Mitte 2020 optimiert und mit Straßen.NRW abgestimmt. Die optimierte Vorplanung entlang der L756 wurde Anfang 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Herausgekommen sind eine verbesserte Radverkehrsführung und weniger betroffene Privatgrundstücke.

Im Juni 2023 wurde die Vorplanung für die gesamte Strecke vom Rat der Stadt Bielefeld mit einem Beschluss bestätigt. Im nächsten Schritt beginnt nun die Entwurfsplanung, in der weitere Details ausgearbeitet werden. Im Rahmen der Entwurfsplanung soll die Nutzen-Kosten-Untersuchung, auf der die Bewertung der Nahverkehrskonzept-Varianten basiert, aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen neu berechnet werden. Anschließend wird die Bewertung der Variante aktualisiert. Sofern sich bei der aktualisierten Bewertung neben der Variante »Alsterweg« eine weitere Variante als tragfähig darstellt, wird diese im Rahmen der Entwurfsplanung vertieft untersucht. 

Wie lange wird die Planung dauern und wann wird dann gebaut?

Im Anschluss an die in 2023 abgeschlossene Vorplanung erfolgt die Entwurfsplanung für die gesamte Strecke. Hierbei führen wir auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch, die voraussichtlich mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen werden.

Nach Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung erstellen wir die Planfeststellungsunterlagen und reichen diese voraussichtlich ab Ende 2024 ein. Das Planfeststellungsverfahren findet bei der Bezirksregierung statt und hat den Erhalt der Baugenehmigung zum Ziel. Wie lange das Planfeststellungsverfahren selbst dauert, kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Erst nach Vorlage der Genehmigung, dem sog. Planfeststellungsbeschluss, kann mit dem Bau begonnen werden.

Wann werden direkt betroffene Anwohner:innen über den aktuellen Planungs-stand informiert?

Der Dialog mit den betroffenen Anwohner:innen  ist uns besonders wichtig. moBiel und die Stadt Bielefeld sind direkt nach Fertigstellung der ersten Vorplanung entlang der L756 im Herbst 2019 in persönliche Gespräche mit den direkt betroffenen Anwohner:innen gegangen. Nach der Optimierung der Vorplanung entlang der L756 fanden Anfang 2022 erneut persönliche Gespräche statt. Nach Abschluss der Vorplanung in Sennestadt Nord fanden im September und Dezember 2022 auch dort persönliche Gespräche mit den betroffenen Anwohner:innen statt. In der Weiterplanung wird weiterhin eine kontinuierliche Kommunikation mit den Anwohner:innen angestrebt.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren und warum kommt es bei der Mobilitätslinie zur Anwendung?

Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird bei Neubauten von Straßenbahnen beziehungsweise StadtBahnen eine sogenannte Planfeststellung verlangt. Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben (z.B. auch Straßen, Eisenbahnen, Energieleitungen etc.), die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Ziel des Verfahrens ist es, alle Interessen so gut wie möglich zu berücksichtigen und zu einer ausgleichenden Abwägung zu kommen.

Die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit an den Planungen der Mobilitätslinie ist moBiel und der Stadt Bielefeld besonders wichtig. Deshalb suchen wir auch schon vor dem Planfeststellungsverfahren aktiv den Dialog mit den Bürger:innen.

Im Planfeststellungsverfahren selbst werden die fertigen Pläne, die planfestgestellt beziehungsweise genehmigt werden sollen, mit entsprechender Bekanntmachung in der Presse öffentlich, i.d.R. im Bezirksamt und Rathaus ausgelegt, sodass jede:r Einzelne Einsicht nehmen kann, um zu sehen, inwiefern er/sie betroffen ist. Wenn Einwände bestehen und diese vorher nicht ausgeräumt werden konnten, sind diese dann innerhalb einer Frist der Behörde zur Prüfung zu übermitteln.

Die Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall ist dies die Bezirksregierung in Detmold, wägt alle Einwände gründlich ab und prüft, ob die vorgesehene Planung des Vorhabenträgers rechtmäßig ist. Auch werden zahlreiche »Träger öffentlicher Belange« (Fachbehörden, Gemeinden, Verbände usw.) beteiligt, deren Aufgabenbereich berührt ist und die ihren Sachverstand und ihre Forderungen auf diesem Weg ins Verfahren einbringen können. Mit dem Erlass des sogenannten Planfeststellungsbeschlusses liegt dann die Genehmigung für das Vorhaben vor.

Weitere Infos zum Verfahren finden Sie unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/. 

 

 

Linienführung & Netzkonzept

Infos zu StadtBahn und Bussen

Linienführung & Netzkonzept

Was passiert mit der Bus-Linie 135?

Die StadtBahn-Linie 1 soll zukünftig größtenteils die 10-Minuten-Takt-Verbindung der bisherigen Hauptbuslinie 135 ersetzen. Somit werden neue Direktverbindungen, ohne Zeitverlust und Umstieg vom Bus der Linie 135 auf die StadtBahn-Linie 1, an der Haltestelle Senne geschaffen. Senner:innen und Sennestädter:innen kommen schneller und komfortabler nach Brackwede, Gadderbaum oder in die Innenstadt.

Werden die neuen StadtBahnen vom Typ Vamos nach Sennestadt fahren können?

Die StadtBahnen vom Typ Vamos sollen langfristig auf allen Linien in Bielefeld fahren. Die Mobilitätslinie nach Sennestadt wird deshalb so geplant, dass der Vamos dort fahren kann. Dazu müssen noch einige Streckenabschnitte in Brackwede und in der Innenstadt verbreitert werden. Diese Planungen treiben wir ebenso wie die Mobilitätslinie stark voran, denn unsere Altfahrzeuge werden sukzessive gegen Neufahrzeuge ausgetauscht.

Wie soll die Linie 1, die heute schon mit vielen Störungen zu kämpfen hat, die Sennestadt pünktlich und stabil anbinden?

Die Störungen auf der heutigen StadtBahn-Linie 1 sind vor allem auf Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmende (Falschparker, Rückstaus etc.) und lange Ein- und Ausstiegsvorgänge an den Haltestellen zurückzuführen. moBiel beschleunigt auch deshalb den Haltestellenausbau mit barrierefreien Hochbahnsteigen. Darüber hinaus arbeitet moBiel gemeinsam mit der Stadt Bielefeld daran, Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Für die Mobilitätslinie nach Sennestadt ist ein hoher Anteil an eigenem Bahnkörper vorgesehen, damit die StadtBahn unabhängiger vom übrigen Verkehr geführt werden kann. Nur in der Sennestadt soll die Mobilitätslinie aufgrund der engeren Platzverhältnisse im Mischverkehr mit Autos etc. geführt werden. Die Reduzierung der Störungsanfälligkeit der Gesamtlinie ist heute schon ein zentrales Ziel von moBiel.

Was sind/waren die Ziele des Nahverkehrskonzeptes?

moBiel und der Stadt Bielefeld ist es wichtig, gemeinsam mit den Bürger:innen ein attraktives und bürgernahes Nahverkehrskonzept für den Bielefelder Süden rund um die Mobilitätslinie zu entwickeln. Im Rahmen eines Beteiligungsangebots im Sommer 2020 wurden Ideen …

  • zu einer möglichen StadtBahn-Trasse ab der Kreuzkirche bzw. zu einem möglichen Endpunkt,
  • zu einem Busnetz in Verbindung mit der geplanten StadtBahn-Trasse sowie
  • zu ergänzenden Mobilitätsangeboten

… gesammelt und im Anschluss bewertet.

Die Bürger:innen sind die Mobilitätsexpert:innen vor Ort und konnten mit ihren örtlichen Kenntnissen den Fachexpert:innen dabei helfen, ein attraktives Nahverkehrsnetz für die Stadtteile Senne und Sennestadt zu entwickeln, das über den reinen Anschluss an die StadtBahn hinausgeht.

Mit dem Nahverkehrskonzept wurden Planungsvarianten für eine attraktive Erschließung und Anbindung der Stadtteile Senne und Sennestadt durch den ÖPNV mit Einbindung der Bürger:innen erarbeitet. Das Nahverkehrskonzept soll sowohl die Stadtteile wirtschaftlich fördern als auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Kann das Nahverkehrskonzept unabhängig von der StadtBahn nach Sennestadt umgesetzt werden?

Das entwickelte Nahverkehrskonzept basiert auf der Verlängerung der StadtBahn-Linie 1 nach Sennestadt. Wenn diese wegfällt, fehlt dem Gesamtkonzept die Grundlage zur Umsetzung.

Allerdings wird mit der Stadt Bielefeld geprüft, ob die Umsetzung einzelner Maßnahmen (besonders im Bus-Betrieb) schon als Vorstufe vor dem Bau der StadtBahn möglich ist. Die Bürger:innen aus Senne und Sennestadt haben während der Bürgerbeteiligung viele Verbesserungswünsche für das heutige Buskonzept geäußert. Diese sollen spätesten beim Bau der StadtBahn umgesetzt werden.

Was sind die Vorteile des neuen Busnetzes in Senne?

Mit dem neuen Busnetz in Senne entstehen neue Relationen, die sich auch aus den Ideen der Bürgerbeteiligung ergeben haben. Alle Senner Bus-Linien knüpfen sowohl in Brackwede an die StadtBahn-Linie 1 als auch an die Sennebahn an.

Die Windelsbleiche wird zukünftig durch die Überlagerung von zwei Hauptbus-Linien in einem 10-Minuten-Takt zwischen Kampeter und Brackwede angebunden. 

Die Wohngebiete Wahlbrink, Augsburger Straße und Schillingshof erhalten einen attraktive 20-Minuten-Takt durch die orangene Linie und knüpfen an der neuen StadtBahn-Haltestelle Buschkampstraße an die StadtBahn-Linie 1 an.

Zusätzlich ermöglicht die neue dunkelblaue Linie neue Querverbindungen über die Osningstraße bis nach Sieker an die StadtBahn-Linie 2, mit Anbindung beider Senner Bahnhöfe und der StadtBahn-Linie 1 an der Haltestelle Buschkampstraße.

Zukünftig soll es an der Haltestelle Kampeter einen zentralen Busverknüpfungspunkt in Senne geben, der von allen Bus-Linien befahren wird.

Der Ortsteil Windflöte wird mit zwei Linien erschlossen werden: Die rote Linie im 20-Minuten-Takt wird wie gewohnt über die Windelsbleicher Straße nach Brackwede geführt. Hinzukommt die neue direkte Regionalverbindung (grüne Linie) nach Gütersloh und in Gegenrichtung beschleunigt über die Friedrichsdorfer Straße und die Rosenhöhe nach Brackwede.

Was sind die Vorteile des neuen Busnetzes in Sennestadt?

Das Busnetz in Sennestadt soll die neue StadtBahn-Anbindung ergänzen und stärken. Auch hier sind maßgeblich Ideen aus der Bürgerbeteiligung umgesetzt worden. Der Kernpunkt im neuen Sennestädter Busnetz wird der Umsteigepunkt Kreuzkirche sein. Über diesen werden alle Bus-Linien aus Sennestadt und Umgebung geführt. So kann eine erhebliche Qualitätssteigerung sowohl für StadtBahn/Bus- als auch für Bus/Bus-Umstiege mit kurzen Fußwegen und Anschlusszeiten geschaffen werden.

Die neuen Linienführungen in Sennestadt ermöglichen neue Querverbindungen zwischen der Nord- und Südstadt: die gelbe und orangene Linie verbinden den Norden über die Rheinallee und den Umsteigepunkt Kreuzkirche mit dem Süden, entweder über die Bleicherfeldstraße oder die Innstraße mit dem Sennestädter Bahnhof. Somit wird neben neuen Querverbindungen auch die Anbindung an die Sennebahn gestärkt.

Die orangene Linie erschließt hierbei zusätzlich die Württemberger Allee und den Senner Hellweg.

Auch entsteht eine neue Quartierslinie, die das Industriegebiet “Industriestraße” und die dortigen Einkaufsmöglichkeiten erschließt. Hier wird sowohl der Verknüpfungspunkt Kreuzkirche direkt angebunden als auch die Wohngebiete der Rheinallee, Travestraße und Württemberger Allee.

Mit dem neuen Busnetz in Sennestadt erhält Dalbke zwei 30-Minuten-Takt-Anbindungen: die schwarze Linie verbindet Sennestadt mit Lipperreihe und Oerlinghausen und die grüne Linie Sennestadt über Heideblümchen mit Schloss Holte-Stukenbrock.

Der Ortsteil Eckardtsheim wird weiterhin im 30-Minuten-Takt angebunden und verknüpft am neuen Umsteigepunkt Kreuzkirche zuverlässig mit der StadtBahn und den Bus-Linien.

Was sind die Vorteile der Vorzugsvariante »Alsterweg«?

Die Vorzugsvariante mit dem Endpunkt „Alsterweg“ bietet mehrere Vorteile: Ein Großteil der Bewohner:innen der Nordstadt erhält eine direkte Umsteigeverbindung in die Innenstadt ohne zusätzlichen Umstieg. Darüber hinaus wird der höhere Komfort einer StadtBahn wird auch mehr Fahrgäste anziehen. Des Weiteren verkürzen sich im Vergleich zu heute die Reisezeiten und Umsteigehäufigkeit bei maßgeblichen Verbindungen. Neben der StadtBahn punktet auch das ergänzende Busnetz bei der abgeschlossenen Nutzen-Kosten-Untersuchung. Hierbei erhält die vorliegende Variante ein positives Ergebnis und bietet somit Potenzial für eine Förderung und Umsetzung.

Gibt es schon Ideen für P+R Parkplätze?

Unsere Überlegungen zu den P+R-Anlagen sind noch nicht abgeschlossen.

An vielen Endpunkten unserer StadtBahnen gibt es solche P+R-Anlagen. An der Endhaltestelle Alsterweg wird es jedoch keine geben. P+R ist vor allem an Ein- und Ausfallstraßen sinnvoll, um Pendler:innen aus dem Umland direkt und attraktiv einen Umstieg in den ÖPNV anzubieten. Hierzu sind Haltestellen entlang der L756 im Gespräch.

An der heutigen Endhaltestelle Senne, in der Nähe der Autobahnabfahrt der A2 im Bereich Kamphof/Schießstand oder in der Nähe der Haltestelle Kreuzkirche wäre ein P+R-Angebot denkbar.

Zurzeit läuft eine Vorprüfung dieser drei Standorte. Zuerst wird modellisiert, wie hoch die Parkplatz-Nachfrage an den jeweiligen Standorten wäre. Anschließend wird untersucht, wo und wie genau ein P+R-Parkplatz mit den notwendigen Kapazitäten an den jeweiligen Standorten gestaltet werden kann. Ergebnisse dieser Vorprüfung werden im nächsten Planungsschritt veröffentlicht.

Wie war das Vorgehen für das Nahverkehrskonzept?

Das Nahverkehrskonzept wurde in einem dreistufigen Verfahren entwickelt.

In der ersten Phase wurden mögliche Trassenverläufe und Bus-Konzepte gesammelt. Die Bürger:innen hatten im Juni und Juli 2020 die Möglichkeit auf einer Online-Plattform ihre Ideen und Vorschläge einzureichen. Zusätzlich war es moBiel wichtig, eine Beteiligungsalternative für nicht online-affine Bürger:innen anzubieten. Dazu wurden Unterlagen per Post versendet, die dann an moBiel zurückgeschickt werden konnten.

Alle gesammelten Ideen und Vorschläge wurden in der zweiten Stufe von einem beauftragten Gutachterbüro ausgewertet. Anschließend wurden 17 Varianten für die StadtBahn-Führung in Sennestadt in einem standardisierten Verfahren nach Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz und Reisezeit bewertet. Vier mögliche Trassenverläufe haben bei diesem Verfahren besonders gut abgeschnitten. Zu diesen wurden auf Basis der Bürgervorschläge vier Varianten für ein Nahverkehrskonzept in Senne und Sennestadt erarbeitet. Die Varianten mit der besten Bewertung wurden den Bürger:innen im Dezember 2020 in Form von Videos hier auf der Projektwebsite vorgestellt.

In der letzten Phase wurden die vier Planungsvarianten einer detaillierten verkehrlichen, baulichen und wirtschaftlichen Betrachtung unterzogen. Die Vorzugsvariante „Am Stadion/Alsterweg“ wurde im Oktober 2021 der Öffentlichkeit präsentiert.

Wieso wird die StadtBahn nicht entlang der L756 weiter bis nach Dalbke geführt?

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Nahverkehrskonzept für Senne und Sennestadt wurden Vorschläge von Bürger:innen, die eine Erweiterung nach Dalbke anregen, untersucht. Alle StadtBahn-Varianten, die Dalbke erschließen, schneiden aus folgenden Gründen bei der normierten Bewertung schlechter ab als die Vorzugsvariante:

Bei einer Führung nach Dalbke oder Schloß Holte ist der potentielle Fahrgastzuwachs gering im Vergleich zu den zusätzlichen Kosten der StadtBahn-Trasse. Für die Bewertung des Nachfragepotenzials wird der Einwohnergleichwert pro Kilometer als maßgebender Faktor genommen. Der Einwohnergleichwert gibt an, wie viele Einwohner:innen, bezogen auf die/verglichen mit den zusätzlichen Kosten für die StadtBahn-Trasse, an die StadtBahn angebunden werden. In dem Einwohnergleichwert sind neben Einwohner:innen auch Arbeitsplätze und Schulplätze (weiterführende Schulen) im Einzugsbereich von 400m enthalten. Bei allen Varianten, die eine Verlängerung nach Dalbke vorsehen, ist der Einwohnergleichwert/km niedriger als bei der Vorzugsvariante. Das negative Nutzen-Kosten-Verhältnis zeigt sich außerdem durch die lange StadtBahn-Führung außerhalb von bebautem Gebiet.

Für eine mögliche Förderfähigkeit sind nicht nur die Baukosten und die Wirtschaftlichkeit relevant, auch die Eingriffe in besonders schützenswerte Gebiete nehmen eine zentrale Rolle bei der Bewertung ein: Nach derzeitigem Stand erfordert eine Weiterführung nach Dalbke eine Beanspruchung von Flächen des alten Friedhofes. Darüber hinaus würde die StadtBahn-Trassen nach Dalbke sowohl Wasserschutzgebiete als auch schützenswerte Naturgebiete queren und somit einen Flächenverbrauch auf sensitiven Flächen (z.B. nördlich der Paderborner Straße sowie an den Endpunkten) zur Folge haben. Dieser Aspekt verringert die Chancen auf eine mögliche Baugenehmigung.

Aufgrund der aufwendigen Kontenpunktgestaltung führt eine StadtBahn-Verlängerung entlang der Paderborner Straße über den Ramsbrockring hinaus zusätzlich zu erhöhten Baukosten. Der in allen Varianten vorgesehene Kreisverkehr am Ramsbrockring würde mit einer querenden StadtBahn an Kapazität verlieren und seine Gestaltung wäre komplizierter.

Weitere Kriterien der Bewertung, wie z.B. Reisezeit, Umstiege und Einsparungen im Busverkehr sind bei den Varianten einer StadtBahn-Verlängerung nach Dalbke zwar neutral bewertet; aber dennoch schlechter als bei der Vorzugsvariante.

Die ausführliche Bewertungsmatrix der StadtBahn-Führungen finden Sie hier.

Wird alternativ auch über den Einsatz von Elektrobussen nachgedacht?

Über den Einsatz neuer Antriebsformen denkt moBiel intensiv nach. moBiel hat bereits neue Hybridbusse beschafft und diese auf dem neuen Betriebshof in Sennestadt stationiert. moBiel hat sich zudem dazu entschlossen, aufgrund der noch bestehenden wirtschaftlichen Nachteile und der geringen Reichweiten von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, zukünftig den Einsatz von ebenfalls emissionsfreien Wasserstoffbussen zu testen.

Die Kapazität und der Komfort der neuen Vamos-StadtBahnen ist nicht mit den Bussen, egal welcher Antriebsart, zu vergleichen beziehungsweise zu erreichen. Denn StadtBahnen werden durch die zeitgemäße Trassierung auch bei höheren Geschwindigkeiten gleichmäßig und komfortabel in den Gleisen geführt. Auch kann die StadtBahn durch den hohen Anteil an eigener Trasse am Kfz-Rückstau durch etwaige Unfälle oder Störungen vorbeifahren. Ein Bus stünde weiterhin im Stau.

Wie wurde die Vorzugsvariante festgelegt?

Nach der öffentlichen Ideensammlung wurden alle Ideen von einem externen Gutachterbüro ausgewertet und in vier verschiedene Nahverkehrskonzeptvarianten übersetzt. In einer Detailuntersuchung wurden für diese Planungsvarianten grobe Betriebskonzepte erarbeitet, die bauliche Machbarkeit geprüft und die Nachfragepotentiale ermittelt. Alle diese Untersuchungen sind dann in die Nutzen-Kosten-Untersuchung der Varianten und die Detailbewertung eingeflossen, die anhand von standardisierten und transparenten Kriterien durchgeführt wurden. Diese Bewertungen lieferten im Endergebnis die Vorzugsvariante „Am Stadion/Alsterweg“, die die Projektpartner zur Weiterplanung empfehlen.

Bauplanung & Verkehrsraum

Autos, Radverkehr und Haltestellengestaltung

Bauplanung & Verkehrsraum

Wird es durchgängige und sichere Radwege geben?

moBiel legt hohen Wert auf die Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden. Entlang der L756 beispielsweise wird derzeit viel Platz für den Autoverkehr beansprucht. Die Anbindung an die StadtBahn eröffnet die Möglichkeit, den Raum neben der StadtBahn-Trasse neu aufzuteilen und dabei auch auf die Belange der Radfahrer:innen einzugehen. Somit sollen zukünftig sichere Radverkehrsanlagen auf Hochbord durchgängig entlang der L756 angeboten werden. Auch entlang der Elbeallee, wo die StadtBahn straßenbündig verkehrt, sollen Radverkehrsanlagen auf Hochbord angeboten werden, um den Konflikt Rad-Schiene zu vermeiden.

Ein zentrales Projektziel ist es, die Nutzungsqualität für alle Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere für den Fahrradverkehr, zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet moBiel eng mit dem Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld zusammen. Das Amt für Verkehr ist zuständig für die Radwegeplanung. Darüber hinaus wird frühzeitig das Gespräch und der Austausch mit den Interessenvertreter:innen für den Radverkehr in Bielefeld gesucht.

Ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die StadtBahn zu rechnen?

Die StadtBahn wird, wie die heutige Bus-Linie 135 auch, im 10-Minuten-Takt verkehren und somit keine zusätzlichen Verkehrsmengen bringen.

Die Planung geht eher davon aus, dass durch die erhöhte Attraktivität der neuen Mobilitätslinie gegenüber der heutigen Bus-Linie 135 Fahrgäste häufiger ihr Auto stehen lassen und somit zur Entlastung der Straßen beitragen.

Wie wird sichergestellt, dass die L756 in Stoßzeiten weiterhin leistungsfähig bleibt?

Im Abschnitt der L756 von der heutigen Endstation Senne bis zum Sennestadtteich werden die Fahrstreifen auf den Autoverkehr nach Fertigstellung der Autobahn A33 ausgerichtet.

Zwischen moBiel, Straßen.NRW und der Stadt Bielefeld besteht Einigkeit darüber, die vier Fahrstreifen der Paderborner Straße zwischen Buschkampkreuzung und Eickelmann-Kreuzung als Autobahnzu- und abbringer aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung des Abschnittes zu erhalten.

Zwischen Friedhofstraße und Buschkampkreuzung sowie zwischen Eickelmann-Kreuzung und Ortsausgang Sennestadt prognostizieren Verkehrsgutachten mit der Fertigstellung der A33 eine Entlastung der anderen vierstreifigen Abschnitte der heutigen L756 (ehemalige B68). In diesem Bereich ist ein Rückbau auf zwei Fahrstreifen mit neuen Radverkehrsanlagen geplant.

 

Wie soll die neue StadtBahn-Trasse entlang der L756 verlaufen?

Entlang der gesamten L756 (Paderborner Straße/Brackweder Straße) wird die Mobilitätslinie auf eigener Trasse in nördlicher Seitenlage geplant.

Denn die StadtBahn-Trasse liegt von der Rosenhöhe kommend bereits in nördlicher Lage. In Sennestadt biegt die Trasse wiederum nach Norden in die Elbeallee ab. Zudem kann die StadtBahn unabhängig von den Zu- und Abfahrten zu und von der Autobahn A2 besser unter den bestehenden Brücken in den nördlichen Brückenfeldern geführt werden.

Somit ist die StadtBahn unabhängiger vom übrigen Verkehr und muss die Geradeausfahrbahnen der Brackweder Straße und Paderborner Straße nicht kreuzen, was der Leistungsfähigkeit der L756 und seiner Knotenpunkte zugutekommt. Darüber hinaus ist der allgemeine Platzbedarf für den Bahnkörper entlang der L756 in der Nordlage geringer als in Mittellage.

Für die Privatzufahrten in den Ortslagen Buschkamp und Sennestadt sind sichere Querungen über die StadtBahn-Trasse oberstes Ziel von moBiel. Mehr Einzelheiten hierzu können erst in der Entwurfsplanung vorgestellt werden.

Durch den Rückbau der L756 wird es doch zu Staus an den Knotenpunkten kommen. Wie werden die Kreuzungsbereiche gestaltet?

Wir befinden uns derzeit in der Vorplanung des Vorhabens. Im Zuge des Vorhabens legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte entlang der Strecken sowie auf die Verbesserung der Verkehrsführung. In der Vorplanung wurde zum Beispiel die Planung der übergeordneten Knotenpunkte (Friedhofstraße, Buschkampkreuzung sowie Eikelmannkreuzung) an dem Bestand orientiert, um Engpässe zu vermeiden.

Entlang der L756 wird die StadtBahn in Zukunft parallel zu den Hauptströmen der L756 verkehren und mit intelligenter Vorrangschaltung in der Signalisierung der L756 integriert, sodass mit keiner großen Beeinträchtigung des Verkehrs zu rechnen ist.

Für die Eickelmann-Kreuzung selbst sind unabhängig von der StadtBahn-Planung Umbauten aufgrund der veränderten Verkehrsmengen durch das Industriegebiet Fuggerstraße vorgesehen. Diese werden derzeit vom Landesbetrieb Straßen.NRW und von der Stadt Bielefeld erörtert und vorangetrieben.

Wo werden Parkplätze wegfallen und wie wird der Wegfall kompensiert?

Im Herbst 2022 wurde von moBiel und der Stadt Bielefeld eine Parkraumerhebung rund um die Elbeallee durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit noch ausgewertet. Das Ziel ist es, den zukünftigen Bedarf und das Angebot an Parkraum bei der StadtBahn-Verlängerung gegenüberzustellen. Dabei werden wir weiterhin die Bürger:innen sowie insbesondere die anliegenden Gewerbetreibenden eng in die Planung einbinden. Das gilt sowohl hinsichtlich der Parkplatzsituation in der Sennestadt als auch hinsichtlich der Planung der einzelnen Bauabschnitte.

Wir werden alle Betroffenen kontinuierlich über den aktuellen Stand des Projektes informieren und legen besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Interessen der anliegenden Gewerbetreibenden.

Welche Haltestellen wird es geben? Wo sind diese eingeplant?

Die Standortwahl für die Haltestellen richtet sich vor allem nach der baulichen Machbarkeit von Hochbahnsteigen. Weitere Kriterien sind die Fußwege in die Wohngebiete, zu Arbeitsstätten und zu zentralen Einkaufsmöglichkeiten. Momentan sind in der Planung entlang der L756 folgende Haltestellen berücksichtigt:

  • Friedhofstraße
  • Bretonische Straße
  • Ebberghöhe
  • Feuerbachweg
  • Buschkampkreuzung
  • Kamphof (optional)
  • Industriestraße
  • Hans-Christian-Andersen-Schule
  • Kreuzkirche

 

Für die gesamte Länge der L756 sind die StadtBahn-Trasse und deren Haltestellen in nördlicher Seitenlage geplant. Die Hochbahnsteige entlang der L756 werden voraussichtlich als Seitenbahnsteige, rechts und links der StadtBahn-Trasse umgesetzt werden. Seitenbahnsteige beanspruchen nämlich bei einer Stadtbahntrasse in Seitenlage weniger Querschnittsbreite.

In der Sennestadt Nord sind drei Haltestellen als Mittelbahnsteige geplant:

  • Ehrenbergplatz
  • Travestraße
  • Alsterweg (Endpunkt in der Elbeallee)

 

Der genaue Standort der Haltestelle Ehrenbergplatz steht noch nicht fest. Die Gestaltung des Sennestädter Zentrums und somit der optimale Standort für die Haltestelle soll im Rahmen eines durch die Stadt beauftragten „INSEK-Rahmenplans“ (Integratives Städtebauliches Entwicklungs-Konzept) zur städtebaulichen Einbindung der StadtBahn untersucht werden.

Wie soll der Endpunkt in der Sennestadt Nord gestaltet werden?

Der Endpunkt „Alsterweg“ wird sich in der Elbeallee zwischen Luheweg und dem Senner Hellweg befinden. Diese Haltestelle wird, wie die beiden anderen Haltestellen in Sennestadt Nord, ein Mittelhochbahnsteig sein. Auch der Endpunkt wird gemäß neuem Bahnsteigtyp, dem sogenannten Bahnsteig 2.0, mit modernen Bahnsteigelementen und einem transparenten Glasdach gestaltet.

Die Bahnen werden am Endpunkt keine raumgreifende Wendeschleife benötigen, es wird eine sog. Stumpfwende mit Weichen geplant. Somit kann der Endpunkt gut in das heutige Stadtbild integriert und der Flächenverbrauch minimiert werden. Um das Stumpfwenden zu ermöglichen, werden Weichen vor der Haltestelle vorgesehen und die Gleise auf besonderem Bahnkörper (d.h. getrennt von der Fahrbahn) liegen.

Aufgrund des Standortes der Endhaltestelle in der Nordstadt ist die Umsetzung einer kleinen Mobilitätsstation angedacht, um multimodale Angebote in der Sennestadt zu fördern (bspw. Leihräder, E-Roller, Carsharing etc). Allerdings wird kein P+R Parkplatz vorgesehen, ein solcher ist vor allem an Ein- und Ausfallstraßen sinnvoll, um Pendlerströmen aus dem Umland direkt und attraktiv einen Umstieg in den ÖPNV anzubieten. Hierzu sind Haltestellen entlang der L756 im Gespräch.

Wird die StadtBahn zweigleisig geplant? Wird die StadtBahn auf den Kfz-Spuren mitfahren?

Die Mobilitätslinie nach Sennestadt wird zweigleisig geplant. Nur so kann eine attraktive und zuverlässige StadtBahn-Verbindung im 10-Minuten-Takt geschaffen werden.

Entlang der L756 soll die StadtBahn auf eigenem Bahnkörper und damit unabhängig vom übrigen Verkehr geführt werden. Dies kann entweder durch den Umbau von Fahrspuren oder unter Einbeziehung von Freiflächen erreicht werden.

In der Sennestadt wird aufgrund der Platzverhältnisse eine Führung im heutigen Straßenraum durch einen Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr angedacht, um die Verkehrsströme in den heutigen Straßenräumen zu bündeln.

Wie wird der Straßenraum entlang der L756 aufgeteilt?

Zwischen moBiel, Straßen.NRW und der Stadt Bielefeld besteht Einigkeit darüber, die heute vierspurige L756 in den Ortslagen Senne-Buschkamp und Sennestadt auf eine zweispurige Fahrbahn mit neuen Radverkehrsanlagen umzubauen. Der Zulauf zu den Autobahnauffahrten der A2 im Teilabschnitt der L756 zwischen Buschkampstraße und der sogenannten Eikelmann-Kreuzung bleibt vierspurig.

Die geplanten Querschnitte teilen sich wie folgt auf:

Abschnitt zwischen Senne und Buschkampkreuzung:

Geh-/Radwege in Seitenlage (wenn genügend Platz vorhanden ist, wird ein Zweirichtungsradweg in Nordlage angeboten)
2-spurige Fahrbahn
StadtBahn-Trasse in Nord-Ost Seitenlage (zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg)

Abschnitt zwischen Buschkamp- und Eikelmannkreuzung:

Geh-/Radweg in Seitenlage
4-spurige Bestandsfahrbahn (mit Mittelstreifen)
StadtBahn-Trasse in Nord-Ost Seitenlage (zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg)

Abschnitt zwischen Eikelmannkreuzung und Kreuzkirche:

Geh-/Rawege in Seitenlage mit einem Zweirichtungsradweg in Nordlage
2-spurige Fahrbahn
StadtBahn-Trasse in Nord-Ost Seitenlage (zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg)

Wie sieht die Vorplanung in Sennestadt Nord aus?

Mit der im Herbst 2021 vorgestellten Vorzugsvariante der StadtBahn-Verlängerung ist die Vorplanung für Sennestadt Nord gestartet. Die notwendigen Abstimmungen der Projektpartner:innen untereinander haben stattgefunden und im November 2022 wurde die Vorplanung für Sennestadt Nord der Öffentlichkeit vorgestellt.

Ab der Haltestelle Kreuzkirche gibt es bis zum Endpunkt “Alsterweg” der StadtBahn in der nördlichen Elbeallee zwei weitere Haltestellen: “Ehrenbergplatz” und “Travestraße”. So wird ein großer Bereich der Sennestadt Nord durch die StadtBahn erschlossen.

Wie wird den Straßenraum in der Elbeallee aufgeteilt?

Die StadtBahn verkehrt in der Elbeallee straßenbündig. Um den Konflikt “Rad-Schiene” zu vermeiden, wird in der Elbeallee eine Führung des Radverkehrs auf dem Hochbord vorgesehen. Eine getrennte Führung des Geh- und Radweges wird favorisiert, wenn der vorhandene Verkehrsraum genügend Breite aufweist. Somit ist in der Elbeallee auf beiden Seiten ein getrennter Geh- und Radweg (jeweils 2,50 Meter und mindestens 1,60 Meter breit) bis zur Travestraße bzw. südlich »Am Stadion« geplant. Zwischen der Travestraße und dem Senner Hellweg ist der bestehende Verkehrsraum enger. Um die Notwendigkeit von Grunderwerb zu minimieren, wird hier eine gemischte Führung des Geh-/Radweges mit einer Breite von mindestens 2,50 Meter favorisiert.

In der südlichen Elbeallee befinden sich im Bestand beidseitig Parkstreifen. Diese werden in der Planung weiter vorgesehen, solange sie ohne Grunderwerb angeboten werden können.

Die zukünftigen Parkstreifen werden durch Bäume aufgelockert, um den Allee-Charakter der Elbeallee aufrechtzuerhalten. Allgemein wird eine neutrale Baumbilanz im Straßenraum erzielt, auch durch Baumpflanzung in seitlichen Grünstreifen. Das heißt, dass sich zukünftig ungefähr so viel Bäume wie heute im Bestand des Straßenraumes befinden werden.

Wie sieht zukünftig das Sennestädter Zentrum aus?

Zuküntig ergeben sich viele unterschiedliche Anforderungen an den öffentlichen Raum im Sennestadt Zentrum: sei es Ausstellfläche für die Geschäfte, der neue Mittelbahnsteig, Verkehrsräume für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer:innen oder Aufenthaltsräume. Zusätzlich ergeben sich durch die veränderten Verkehrsbeziehungen rund um den Teich und den zukünftigen Kreisverkehr neue Chancen für die Elbeallee im Sennestädter Zentrum.

Die zukünftige Gestaltung, inkl. Integration einer StadtBahn-Haltestelle, soll im Rahmen des INSEK-Rahmenplans „Städtebauliche Integration der StadtBahn“ unter Federführung des Bauamts der Stadt Bielefeld untersucht werden. Ziel ist es, dass in 2023 ein externes Büro in Zusammenarbeit mit der Stadt Bielefeld und moBiel städtebauliche Konzepte für das Sennestadt Zentrum entwickelt und diese unter Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit (voraussichtlich im Herbst 2023) bewertet. Somit soll eine interdisziplinäre und ganzheitliche Betrachtung der Gestaltung erzielt werden.

Wird es Betroffenheit in Privatgrund geben?

Das Ziel von moBiel ist es, die Betroffenheit von Privatgrund in den Seitenräumen möglichst gering zu halten. Im Rahmen der Vorplanung hat sich gezeigt, dass an einigen Stellen Betroffenheit nicht zu vermeiden ist. Mit den betroffenen Anwohner:innen führen die Stadt Bielefeld und moBiel kontinuierlich direkte Gespräche.

Kann die StadtBahn problemlos unter den Brücken entlang der L756 durchfahren?

Im Rahmen der Vorplanung wurde die Unterquerung der Brücken (am Schießstand und Autobahnbrücke) entlang der L756 auf Machbarkeit geprüft. Diese Machbarkeitsstudie wurde mit der Stadt Bielefeld und Straßen.NRW abgestimmt. Es wurde untersucht, ob sowohl die Platzverhältnisse als auch die Statik der Brücke eine Unterquerung durch die StadtBahn zulassen. Ergebnis ist, dass eine Unterquerung der Brücken entlang der L756 grundsätzlich machbar ist. Eine detailierte Ausarbeitung der Lösungsansätze wird in der Entwurfsplanung zwischen Straßen.NRW, Autobahn GmbH, Stadt Bielefeld und moBiel weiter geprüft und abgestimmt.

Stadtgestaltung & Umwelt

Schallschutz, Bäume und mehr

Stadtgestaltung & Umwelt

Warum wird die Mobilitätslinie in Hochflurtechnik geplant und nicht mehr in Niederflur?

Die ursprüngliche Idee der Linie 5 sah eine Niederflurvariante als technisch eigenständiges Netz vor. Mit einer Netzlänge von Heepen über die Innenstadt nach Sennestadt wären ausreichend viele Fahrgäste für eine wirtschaftlich funktionierende Linie erreichbar gewesen. Die Linie 5 wäre als Niederflurlinie tragfähig gewesen und hätte auf der ganzen Strecke, so auch in Brackwede, Senne und Sennestadt barrierefreie Niederflurbahnsteige ermöglicht.

Die geplante Mobilitätslinie schließt sich an dem reinen Hochflurnetz an, wie am 2. Februar 2016 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Mobilitätslinie wird damit ein fester Bestandteil des durch den innerstädtischen StadtBahn-Tunnel festgelegten Systems sein. Aus Fahrgastsicht und Nutzen-Kosten-Sicht ist die bequeme Durchfahrtmöglichkeit ohne Umstieg von Sennestadt oder Brackwede in die Innenstadt einer der entscheidenden Vorteile der neuen Mobilitätslinie. Weder eine Teilstrecke in Niederflurtechnik von der Innenstadt nach Sennestadt noch eine Teilstrecke vom Brackweder Bahnhof nach Sennestadt wären wirtschaftlich tragfähig und für die Fahrgäste attraktiv.

 

Wie soll eine Trennwirkung durch die StadtBahn mit ihren Hochbahnsteigen und Oberleitungen verhindert werden?

Die Bahnsteige, Bahnanlagen und den neu gestalteten Straßenraum harmonisch ins Stadtbild einzufügen ist uns wichtig. Dafür erarbeiten wir gemeinsam mit der Stadt und externen Partnern ein stimmiges Gestaltungskonzept.

Für die Brackweder Hauptstraße und auch zukünftige Hochbahnsteige entwickeln wir einen neuen Bielefelder Bahnsteigtyp, den sogenannten Bahnsteig 2.0 mit modernen Bahnsteigelemente und einem transparenten Glasdach. Im Fokus steht dabei auch für die Mobilitätslinie, dass die Hochbahnsteige städtebaulich ansprechend, barrierefrei und kundenorientiert ins Umfeld integriert werden. Zusätzlich werden die neuen StadtBahn-Haltestellen am Fußwegenetz der Senne und der Sennestadt ausgerichtet. Entlang der L756 tragen die Haltestellen mit neuen Querungsmöglichkeiten an den Zugängen dazu bei, die heute starke Barriere zu entschärfen.

Die Anbindung mit der StadtBahn eröffnet zudem die Möglichkeit, den Raum entlang der Linie neu aufzuteilen und gestalterisch aufzuwerten. Auch die zahlreichen Vorhaben des Integrierten Stadtentwicklungsprogramms (INSEK) in Sennestadt können so unterstützt werden: etwa in ihren neuen Mobilitätskonzepten und einer stadtverträglichen Neugestaltung der Straßenräume mit Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmenden (auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen).

Müssen für die Mobilitätslinie Bäume gefällt werden?

Gemeinsam mit Umwelt-, Bau- und Amt für Verkehr arbeiten wir an einer möglichst eingriffsarmen und stadtgestalterisch-verträglichen Lösung. Unser Ziel ist es, die Betroffenheit in Seitenräume und in die Lebensräume von Mensch und Tier so gering wie möglich zu halten. Dabei berücksichtigen wir auch die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) für die Sennestadt.

Sollte es zu Baumfällungen kommen, wird es für jeden gefällten Baum eine Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen geben.

Wie sieht es mit dem Schallschutz entlang der Linie 1 aus?

Es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen zum Lärmschutz, welche die Mobilitätslinie einhalten muss und wird. In einem externen Lärm- und Erschütterungsgutachten werden die zukünftigen Belastungen berechnet. Bei Überschreitung der rechtlich festgelegten Grenzwerte werden Maßnahmen zur Reduzierung festgelegt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie der Lärmschutz umgesetzt werden kann, wie z.B. der Bau von Rasengleisen, elastische Schienenlagerung, Einsatz von Schmieranlagen oder auch der Einbau von Schallschutz vor oder an Gebäuden. Welche Lösungen umgesetzt werden, hängt von der jeweiligen Örtlichkeit und Machbarkeit ab. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden dann alle Planungen zum Thema Lärmschutz und deren Wirkungen detailliert überprüft und von der zuständigen Behörde in der Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) als Auflage aufgenommen.

Kosten & Bau

Beginn, Dauer und Kosten des Baus

Kosten & Bau

Wie wird die Wirtschaftlichkeit geprüft? Ist die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts bereits nachgewiesen?

Neben der Schließung der Mobilitätslücke für die Sennestadt ist die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes eines unserer zentralen Anliegen. Bereits in einer frühen Phase der Vorplanung hat ein Gutachter die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des Vorhabens festgestellt.

Begleitend zur Vorplanung wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt, die insbesondere die finanziellen Auswirkungen und den jeweiligen Nutzen der Trassenvarianten untersucht und gegenübergestellt hat. Bei der Vorzugsvariante ist die Nutzen-Kosten-Untersuchung positiv ausgefallen, sodass eine Förderung sehr wahrscheinlich ist. Das Gesetz, auf dem die Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie die später folgende standardisierte Bewertung beruhen, wurde Mitte 2022 angepasst. Daher wird in der Weiterplanung die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die vier Nahverkehrskonzept-Varianten erneut durchgeführt und anschließend die Bewertung der Variante aktualisiert. Sofern sich bei der aktualisierten Bewertung neben der Variante »Alsterweg« eine weitere Variante als tragfähig darstellt, wird diese im Rahmen der Entwurfsplanung vertieft untersucht. 

Parallel zur Genehmigungsplanung wird dann die sogenannte „Standardisierte Bewertung“ durchgeführt. In dieser werden nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren die gesamtwirtschaftlichen Kosten und der Nutzen des Projektes ermittelt. Der Nachweis, dass der Nutzen über den Kosten liegt, ist erforderlich, damit das Projekt aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden kann.

Was sind die Baukosten der Verlängerung der Linie 1 und wer trägt die Kosten dafür?

Die Baukosten werden in diesem frühen Planungsstadium aus vergangenen Bauprojekten und unter Berücksichtigung möglicher Kostensteigerungen abgeschätzt. Es wird zurzeit mit einem Betrag im niedrigen, dreistelligen Millionenbereich gerechnet. Erste detailliertere und belastbare Kostenschätzungen werden erst nach Ende der Entwurfsplanung, also voraussichtlich im Jahr 2024, vorgestellt werden können.

Die Gesamtinvestitionen für die Mobilitätslinie werden bis zu 95 Prozent vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Die restlichen Kosten tragen die Stadt Bielefeld und moBiel. Voraussetzung für die Förderung durch Bund und Land ist jedoch der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes. Bei der ermittelten Vorzugsvariante ist die Förderung sehr wahrscheinlich.

Wird es Anwohnerbeiträge geben? Werden die Anlieger:innen an den Baukosten-beteiligt (Stichwort: KAG-Gebühren)?

Der Neubau einer StadtBahn wird vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen voraussichtlich bis zu 95 Prozent bezuschusst. Die Kosten der neuen StadtBahn-Trasse, die moBiel und der Bund beziehungsweise das Land Nordrhein-Westfalen tragen, können nicht auf die Anlieger:innen umgelegt werden.

Dagegen werden bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen erneuerungsbedürftiger Anlagen die Anlieger:innen aufgrund § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW von der Stadt Bielefeld an den Kosten beteiligt. Sanierungskosten im Aufgabenbereich des Landes oder Bundes können nicht auf Anwohner:innen umgelegt werden.

Verliert mein Haus oder meine Wohnung nicht an Wert, wenn eine StadtBahn daran vorbeigeführt wird?

Nein. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs steigert die Attraktivität von Wohnanlagen. Der Ausbau schafft häufig neue Impulse und Investitionen in bestehende und neue Wohngebiete. Mit dem Mobilitätsgewinn kann eine Wertsteigerung von Immobilien verbunden sein.

Wie lange wird die Bauzeit betragen? Welche Bauabschnitte wird es geben?

Eine genaue Gesamtbauzeit kann in diesem frühen Stadium der Planungen noch nicht ermittelt werden: Der StadtBahn-Ausbau wird schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen, sodass keine Anwohner:innen über die vollständige Bauzeit von Baumaßnahmen direkt betroffen sein werden.

Ein erster Entwurf eines groben Bauablaufs wird in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung entwickelt. Die Festlegung der Bauabschnitte sowie die genaue Baulogistik werden nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im Zuge der Umsetzungsvorbereitung festgelegt.

Wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden?

Wir können aktuell keinen genauen Zeitplan für den Baubeginn der Mobilitätslinie vorlegen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den nächsten Planungsschritt, die Entwurfsplanung, im Jahr 2023 voranzubringen, sodass wir den Bürger:innen weitere Ergebnisse präsentieren können. Danach folgt mit der Genehmigungsplanung ein weiterer Schritt, um das Genehmigungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren, einzuleiten. Für dieses Verfahren ist die Bezirksregierung Detmold als zuständige Behörde verantwortlich. Wie lange das Planfeststellungsverfahren dauert, ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorherzusagen.

Nach Erteilung der Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) kann dann die Ausschreibung der Bauleistungen und nach der Vergabe der Bau selbst beginnen.

meineAlma

E-Roller-Sharing

Hilfe & FAQ

meineAlma

Noch Fragen? Die wichtigsten Antworten zum meineAlma E-Roller-Sharing findet ihr hier in der FAQ-Liste. Oder ihr wendet euch direkt an uns: (05 21) 51-15 15 

Nutzung der E-Roller meineAlma

Was muss ich für eine Fahrt mitbringen?

Alles was du brauchst ist dein Führerschein. In jeder Helmbox warten zwei Helme in den Größen M und XL und Hygienehauben auf dich.

Wir empfehlen feste, rollertaugliche Kleidung, die z.B. Ellenbogen und Knie schützt.

Wie finde ich einen Roller und wie starte, parke und beende ich die Fahrt?

Mit der App meineAlma ortest du die E-Roller in der Umgebung und kannst deine meineAlma für 15 Minuten kostenfrei reservieren.

Vor Ort schaltest du meineAlma über die App frei, die Helmbox entsperrt automatisch. Aufgepasst: Die Zündung ist danach unmittelbar aktiv und der Roller startklar.

Zum Parken und Beenden suche dir einen geeigneten Parkplatz, öffne das Helmfach und wähle in der App die gewünschte Aktion aus.

Wie mache ich den Roller startklar und wie stelle ich ihn wieder ab (aufbocken/abbocken)?

Um mit meineAlma loszufahren

  1. in Fahrposition begeben, beide Füße auf dem Boden links und rechts neben dem Roller, noch nicht hinsetzen
  2. den Roller vorsichtig nach vorne bewegen, um den Roller vom Hauptständer zu schieben
  3. auf den Roller setzen, Roller mit den Füßen noch stabilisieren
  4. Spiegel für die optimale Sicht einstellen
  5. dann etwas Gas geben, Füße hoch und los geht’s

 

Um meineAlma zu parken oder abzustellen

  1. vom Roller absteigen
  2. Lenker gerade stellen
  3. linke Hand am Lenker, rechte Hand am Haltegriff der Sitzbank
  4. mit dem Fuß von oben leichten Druck auf den Hauptständer ausüben und gleichzeitig den Roller mit den Händen führen
    (durch den Druck auf den Ständer zieht sich der Roller fast von selbst in die richtige Position – bitte nicht ruckartig ziehen)
  5. kontrollieren, ob der Roller sicher steht und nicht wackelt
  6. den Roller parken oder die Miete beenden
Wie öffne ich das Helmfach?

Sobald du meineAlma gemietet hast, entriegelt sich das Helmfach automatisch. Wenn du meineAlma parken oder die Fahrt beenden möchtest, drück den roten Knopf an der Box, um die Helmbox zu öffnen.

Achte beim Schließen des Helmfachs immer auf das Klicken und prüfe die Schließung ggf. noch einmal, um Störungen des Schließsystems zu vermeiden.

Wie öffne ich den Helmverschluss?

Zum Öffnen des Helms einfach das rote Bändchen gezogen halten und die Schnalle herausziehen.

Wie funktionieren Licht und Blinker?

Licht

Mit dem Lichtschalter könnt ihr gleichzeitg auch das Ablendlicht einschalten: Klippschalter nach oben ist normales Licht, Klippschalter in die Mitte schaltet das Licht aus, Klippschalter nach unten ist Abblendlicht. Beide sind mit den bekannten Symbolen, wie auch im Auto, versehen.

Blinker

Schiebe den Blinker-Schalter nach links oder rechts, um den Blinker zu aktivieren. Er schwingt automatisch zurück in die Mitte. Durch Drücken des Schalters deaktivierst du den Blinker wieder.

 

 

Wo darf ich mit dem Roller fahren?

Du darfst mit den E-Rollern durch das gesamte Stadtgebiet von Bielefeld und bei ausreichendem Akkustand sogar darüber hinaus brausen – auf allen öffentlichen Straßen sowie auf Landstraßen. Wichtig ist, dass dein Akku bis zurück ins Heimatgebiet reicht.

Nicht fahren darfst du in Fußgängerzonen, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (wie z.B. dem Ostwestfalendamm) sowie auf Straßen, auf denen Krafträder ausdrücklich verboten sind.

Wo darf ich den E-Roller parken?

Beim Parken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Außerdem sollte meineAlma nicht quer zur Fahrt- oder Laufrichtung stehen und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Am besten stellst du den E-Roller auf einem ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerparkplatz oder einem öffentlichen und entgeltfreien Parkplatz ab.

Nicht erlaubt ist das Abstellen vor Einfahrten, in Halteverboten, auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, in Parks, vor Schaufenstern, auf dem Bürgersteig oder in Hinterhöfen – schließlich ist meineAlma für alle da.

Wie lange reicht der Akku?

Wenn meineAlma vollgeladen ist, kann sie aktuell 100 Kilometer fahren. Es gilt die Faustregel: ein Prozent Akkuladung reicht für mindestens einen Kilometer Fahrstrecke. Bei 45 % Akkustand können also noch etwa 45 Kilometer gefahren werden.

Wenn du den Roller abstellst, sollte dieser noch eine Akkuleistung von fünf Prozent haben.

Sobald der Akkustand unter 20 % fällt und die Fahrt beendet wird, tauschen wir den Akku aus. Du musst dich nicht ums Laden kümmern. Bis wir den Akku getauscht haben, kann der Roller nicht gemietet werden. 

Wie schnell fahren die Roller?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die meineAlma-Roller beträgt 45 km/h.

Was mache ich, wenn ein Knöllchen am Roller ist?

Bitte mach vor Fahrtbeginn ein Foto vom Strafzettel, dem Roller und dem Standort und sende uns die Bilder per E-Mail an service@mobiel.de

Ich habe etwas im Helmfach vergessen. Wie erhalte ich es wieder?

Schreib uns am besten an service@mobiel.de eine E-Mail mit der Info, wann, was und in welcher meineAlma du etwas vergessen hast (das Kennzeichen findest du in der Fahrtübersicht, z.B. #242HOV). Nur so können wir dein Fundstück ausfindig machen. Wir melden uns dann wieder bei dir.

Ich habe vergessen, den Helm zurück ins Helmfach zu legen. Was kann ich tun?

Du kannst den Helm auch im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 abgeben. Bitte teile den Kolleg:innen vor Ort mit, welches Kennzeichen die meineAlma hatte (findest du in der Fahrtübersicht, z.B. #242HOV), damit wir den Helm für den nächsten Fahrer:in wieder verstauen können.

Technische Störung, Schaden & Unfall

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Unfall mit meineAlma hatte?

Bei einem Unfall handele bitte nach den bekannten Verhaltensregeln:

  1. Unfallort absichern
  2. Erste Hilfe leisten und Rettungswagen rufen (falls erforderlich)
  3. Polizei verständigen
  4. Personalien mit dem Unfallgegner austauschen.
  5. Das Fahrzeug vor Ort an einem sicheren Platz abstellen
  6. Unfall unverzüglich an uns melden über (05 21) 51-15 15

 

Wir veranlassen den Abtransport des E-Rollers und benötigen im Nachgang von dir eine Unfallmeldung in Schriftform sowie den Bogen der Polizei (senden an: moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, 33695 Bielefeld). Sobald die Schadensmeldung bei moBiel vorliegt, können wir die Versicherungsthemen klären.

Hier geht's direkt zum Formular zur Unfallmeldung.

Wie bin ich versichert?

Bei uns bist du haftpflichtversichert.

Im Schadensfall zahlst du maximal 300 Euro – vorausgesetzt, der Schaden ist nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

Ich habe eine Panne – wie gehe ich vor?

Solltest du mit dem Roller liegenbleiben, ruf uns umgehend an, damit wir dir helfen können: (05 21) 51-15 15

Solltest du uns nicht erreichen können, stell den Roller möglichst sicher ab und beende wenn möglich den Mietvorgang über die App.

Wichtig ist, dass du uns spätestens am nächsten Werktag den Standort des defekten Rollers mitteilst – telefonisch oder per Mail an service@mobiel.de

Mein Roller ist beschädigt. Wie gehe ich vor?

Wenn der Schaden von eine:r Vormieter:in stammt und noch nicht in der App aufgelistet ist oder du etwas beschädigt hast, ruf uns bitte sofort an: (05 21) 51-15 15

Nur so können wir den Schaden überprüfen und sichergehen, dass er richtig zugeordnet wird.

Ich kann die Miete nicht beenden. Was nun?

Falls du dich in einem Gebiet mit schlechtem Empfang aufhältst, kann es manchmal sein, dass das Signal verzögert bei dem Roller ankommt. Bitte warte ca. 20 Sekunden, bevor du es ein zweites Mal versuchst.

Solltest du die Miete weiterhin nicht beenden können, ruf uns bitte an oder schreib uns eine E-Mail, damit wir deinen Mietvorgang im System beenden können.

(05 21) 51-15 15

service@mobiel.de

Nach der Fahrt reagiert die App meineAlma nicht. Was soll ich tun?

Bitte schließe die App und starte sie neu. Anschließend kannst du die Fahrt wie gewohnt beenden oder meineAlma parken.

Anstonsten ruf bitte unsere Hotline an: (05 21) 51-15 15

Wir können dich manuell ausbuchen.

Warum werden mir keine E-Roller angezeigt?

Wenn du während der laufenden Saison in der App keinen E-Roller findest, sind alle Fahrzeuge in Bielefeld unterwegs.

Es kann auch sein, dass wir meineAlma kurzfristig sperren, z. B. bei extremen Wetterverhältnissen (Eis & Schnee), Schäden am Roller oder geringem Akkustand.

Registrierung & Account

Wie melde ich mich an?

Registrieren kannst du dich online oder direkt in der meineAlma-App.

Für die Nutzung benötigst du:

  1. die App meineAlma aus dem AppStore oder PlayStore
  2. einen mindestens seit einem Jahr gültigen Führerschein zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades (Foto muss hochgeladen werden)
  3. einen Personalausweis (Foto muss hochgeladen werden)
  4. ein Bankkonto oder eine Kreditkarte als Zahlungsmöglichkeit
Wie alt muss ich sein, um meineAlma nutzen zu können?

Das Mindestalter für meineAlma liegt bei 18 Jahren. 

Außerdem musst du für die Registrierung einen mindestens seit einem Jahr gültigen Führerschein zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades besitzen.

Wie verifiziere ich meinen Führerschein und wann werde ich freigeschaltet?

Über die App lädst du am besten direkt während der Registrierung Fotos von deinem Führerschein (zugelassene Fahrzeuge) und Personalausweis (ID und Adresse) hoch.

In der Regel dauert das Freischalten einen Werktag.

Warum und wo speichert ihr meine Ausweisdaten?

Mit den Aufnahmen stellen wir sicher, dass du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Mehr Infos findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Auf den Schutz deiner Daten legen wir großen Wert: Der Speicherort der Daten ist in Europa und nur unsere Mitarbeitenden haben Zugriff auf die Daten.

Wie lautet mein Anmeldename?

Dein Anmeldename ist deine registrierte E-Mail-Adresse.

Wie kann ich meinen Account löschen?

Wir können deinen Account im Jahnplatz Nr. 5 oder telefonisch löschen: (05 21) 51-15 15

Bitte beachte, dass bei einer erneuten Registrierung wieder Anmeldegebühren anfallen können.

Warum ist mein Account gesperrt?

Wir sperren dein Benutzerkonto, wenn du

- mehr als zwei Mal hintereinander einen E-Roller reserviert und danach die Fahrt nicht angetreten hast (Missbrauch der Reservierung) oder
- zwei Rechnungen hintereinander nicht beglichen hast.

Die meineAlma-App öffnet sich nicht – Was kann ich tun?

Lösche die App von deinem Smartphone und lade sie erneut aus dem AppStore oder PlayStore herunter. 

Sollte auch das nicht helfen, kontaktiere uns bitte. Ein Hinweis auf dein verwendetes Gerät und Betriebsversion hilft uns bei der Fehlersuche.

Abrechnung & Gebühren

Was kostet der Spaß?

  • Die Registrierung kostet einmalig 9,90 Euro inkl. 25 Freiminuten.
    Abo-Kunden erhalten im Jahnplatz Nr. 5 oder direkt über die App 50 weitere Freiminuten gutgeschrieben.
  • Fahren kostet 23 Cent pro Minute, Parken 9 Cent. Der Tageshöchstpreis liegt bei 22,– Euro.
  • Nach der Registrierung fallen für dich nur bei Nutzung der E-Roller Kosten an – es gibt keine monatliche Gebühr.

Alle aktuellen Preise und Gebühren findest du in unserer Preis- und Gebührenliste.

Wann fallen weitere Gebühren an?

Sollten unsere AGB nicht eingehalten werden, kann es zu Strafen und Gebühren kommen.

Alle aktuellen Preise und Gebühren findest du in unserer Preis- und Gebührenliste.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es und wo ändere ich sie?

Du kannst deine Fahrten per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen.

In der Registrierung musst du die entsprechenden Zahlungsdaten einmalig eingeben.

Später kannst du sie nach dem Login in der App oder auf der Website jederzeit in deinem persönlichen Profil unter »Zahlungsmethode« ändern.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Wir buchen die angefallenen Beträge per Lastschrift oder Kreditkarte von deinem Konto ab:

- wenn du den Betrag von 20 Euro erreichst
- oder 14 Tage nach deiner letzten Fahrt

Du kannst deine Zahlungsart in deinem Profil ändern oder aktualisieren.

Die Anmeldegebühr wird direkt nach der erfolgreichen Verifizierung abgebucht.

Wo kann ich meine Fahrten und Kosten einsehen?

In der App und auf der Webseite kannst du deine Fahrten und Rechnungen in deinem Benutzerkonto einsehen.

Wie funktioniert die Kostenbremse (Tagespreis)?

Der Tagespreis liegt bei 22,– Euro. Dabei kannst du auch zu einem anderen E-Roller wechseln.

Bitte achte darauf, dass meineAlma bei Fahrten außerhalb des Heimatgebiets noch genügend Akku für die Rückfahrt haben muss.

Allgemein & Kontakt

Welche Sharing-Angebote bietet moBiel an?

Ergänzend zu Bus und StadtBahn bietet moBiel vielfältige Mobilitätsangebote für individuelle Mobilität im Sharing-System an.

Neben meinSiggi zählen auch das E-Roller-Sharing meineAlma, der Kleinbus meinAnton und die E-Tretroller TIER sowie unsere Carsharing-Kooperationspartner von CITYca E-Carsharing und cambio Carsharing dazu.

Warum bietet moBiel ein E-Roller-Sharing an?

Das Mobilitätsverhalten in der Gesellschaft verändert sich. Mit meineAlma bieten wir euch umweltfreundliche, flexible und bezahlbare Mobilität für jeden, die sich leicht mit Bus und Bahn kombinieren lässt.

meineAlma fährt zu 100% mit Ökostrom der Stadtwerke Bielefeld emissionsfrei durch die Stadt und soll die Belastung durch Feinstaub, Lärm etc. langfristig deutlich reduzieren.

Wie erreiche ich euch bei Fragen zu meineAlma?

(05 21) 51-15 15

service@moBiel.de

Jahnplatz Nr. 5: Jahnplatz 5, 33602 Bielefeld
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 16.00 Uhr

Ich habe etwas im Helmfach vergessen. Wie erhalte ich es wieder?

Schreib uns am besten an service@mobiel.de eine E-Mail mit der Info, wann, was und in welcher meineAlma du etwas vergessen hast (das Kennzeichen findest du in der Fahrtübersicht, z.B. #242HOV). Nur so können wir dein Fundstück ausfindig machen. Wir melden uns dann wieder bei dir.

Ich habe vergessen, den Helm zurück ins Helmfach zu legen. Was kann ich tun?

Du kannst den Helm auch im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 abgeben. Bitte teile den Kolleg:innen vor Ort mit, welches Kennzeichen die meineAlma hatte (findest du in der Fahrtübersicht, z.B. #242HOV), damit wir den Helm für den nächsten Fahrer:in wieder verstauen können.

meinAnton

Kleinbusse auf Abruf

Noch Fragen? Die wichtigsten Antworten zu meinAnton findet ihr hier in der FAQ-Liste. Oder ihr wendet euch direkt an uns: (05 21) 51-15 14 

meinAnton nutzen

Wie buche ich eine Fahrt?

Um Anton buchen zu können, musst du dich zunächst mit deiner E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer registrieren.

Mit diesem Benutzerkonto kannst du dann über die Anton-App oder telefonisch unter der Rufnummer (0521) 51-15 14 eine Fahrt buchen.

In beiden Fällen musst du nur angeben, wo du dich befindet, wohin du willst und wie viele Personen mit dir unterwegs sind.

Wie alt muss ich sein, um Anton zu benutzen?

Um dir ein Benutzerkonto in der Anton-App anzulegen musst du mindestens 10 Jahre alt sein.

Wie werde ich bei einer Telefonbuchung über aktuelle Informationen zu meiner Buchung informiert?

Bei Buchung über das Telefon sendet Anton dir per SMS auf deine im Kundenkonto hinterlegte Handynummer aktuelle Informationen: bspw. eine Info, 2 Minuten bevor der Fahrer den Abholort erreicht.

Nimm also bitte immer dein Handy mit, wenn du deine Fahrt mit Anton buchst und antrittst.

Kann ich eine Fahrt im Voraus bestellen bzw. reservieren?

Aktuell können Fahrten nicht im Voraus bestellt werden, da die Routen in Echtzeit errechnet werden. Das heißt, du kannst Anton immer in dem Moment buchen, in dem du ihn benötigst.

Bitte achte darauf, dass du Anton erst dann buchst, wenn du deine Fahrt verlässlich abschätzen kannst.

Wie buche ich eine Fahrt für mehrere Personen?

Während du deine Fahrt mit Anton buchst, kann du auswählen, ob du allein oder mit mehreren Personen unterwegs bist.

Bitte beachte, dass ein Anton-Kleinbus maximal 8 Fahrgäste mitnehmen kann. Während der Corona-Phase muss der Platz neben de:r Fahrer:in freibleiben, sodass vorübergehend maximal 7 Fahrgäste mitgenommen werden können.

Kann ich auch Freund:innen zu Anton einladen?

Ja. Im Menü der Anton-App findest du den Punkt »Freunde einladen«. Den Code kannst du einfach an Familie oder Freund:innen weitergeben.

Bei der Registrierung erhalten sie darüber eine Freifahrt gutgeschrieben. Sobald deine eingeladenen Freund:innen das erste Mal mit Anton fahren, erhältst auch du eine Freifahrt.

Der Code ist für max. 5 Empfehlungen nutzbar.

Kann ich über mein Benutzerkonto für eine andere Person eine Fahrt buchen?

Ja, das ist möglich. Diese andere Person sollte dann bitte bei der:m Fahrer:in deinen Namen nennen, um identifiziert werden zu können.

Wie funktioniert Anton für Fahrgäste, die im Rollstuhl unterwegs sind?

Für Fahrgäste im Rollstuhl gibt es im Kleinbus einen speziellen Rollstuhlplatz.

In deinem Benutzerkonto kannst du angeben, dass du ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug benötigst. Die Eingabe dieser Einstellung ist jederzeit änderbar.

Kann ich Anton exklusiv und nur für mich buchen?

Nein, bei Anton handelt es sich um ein sogenanntes Ridepooling-Angebot, das auf das umweltfreundliche Teilen von Fahrzeugen und Fahrten setzt.

Wenn du eine Fahrt mit Anton buchst erklärst du dich bereit, die Fahrt mit anderen Fahrgästen zu teilen.

Ist eine Stornierung möglich?

Bei einer Buchung per App ist 60 Sekunden nach der Buchung eine kostenfreie Stornierung möglich.

Bei einem späteren Stornierungsversuch fällt eine Gebühr in Höhe des Fahrpreises an. Eine Stornierung über die Telefonhotline ist nicht möglich.

Benötigt mein Kind ein eigenes Ticket?

KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren.

Ab 6 Jahren benötigt jedes KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. ein eigenes Ticket. Eine Ausnahme sind KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren.

Wichtig: Bitte melden Sie Ihr KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. über die Fahrgastauswahl als »Mitfahrer Kind« trotzdem als Fahrgast an, damit ein Sitzplatz reserviert wird. Das KinderTicket wird nicht berechnet.

Braucht mein (Klein-)Kind einen eigenen Sitzplatz?

Auch für kleine KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. musst du bitte immer einen eigenen Sitzplatz buchen. Bitte denk unbedingt an einen geeigneten Kindersitz oder eine Sitzerhöhung für dein KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. . Nur so können wir euch sicher mitnehmen.

Aus Kapazitätsgründen können wir leider keine Kindersitze an Bord garantieren.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Begleithunde für blinde oder sehschwache Menschen werden befördert.

Haustiere werden unter der Voraussetzung eines geeigneten Behältnisses zur MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. toleriert.

Eine explizite Buchung zur MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von Haustieren gibt es nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal über die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden..

Kann ich ein Fahrrad mitnehmen?

Leider können wir die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von Fahrrädern aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen nicht ermöglichen.

Kann ich Gepäckstücke im Anton mitnehmen?

Die Anton-Fahrzeuge sind für eine MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von alltäglichen Gegenständen ausreichend dimensioniert. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von Gepäckstücken.

Bitte beschränke die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. deiner persönlichen Gegenstände darum auf ein Gepäckstück in gängiger Größe (bspw. einen kleinen Koffer) und ein Handgepäckstück, damit wir sie zuverlässig mitnehmen können.

Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal über die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden..

Woher weiß ich, wann mein Anton-Fahrzeug ankommt? Wie lange muss ich im Durchschnitt warten?

Per Push-Nachricht oder SMS informieren wir dich 2 Minuten bevor Anton an deinem Abholort ankommt. Du erhältst eine weitere Push-Nachricht, sobald die Fahrer:in an der virtuellen Haltestelle angekommen ist.

Schon bei der Buchung der Fahrt wird dir die voraussichtliche Wartezeit angezeigt. Diese aktualisiert sich automatisch in der App.

In Sennestadt und später auch in Jöllenbeck ist Anton meist zeitnah und schnell im Einsatz. Falls Anton gerade viel zu tun hat, kann die maximale Wartezeit in Sennestadt max. bis zu 20 Minuten und in Jöllenbeck max. bis zu 30 Minuten betragen.

Was ist, wenn ich mal zu spät komme? Wird die Fahrer:in auf mich warten?

Die Fahrer:in wird grundsätzlich 90 Sekunden auf dich warten. Sobald sie an deinem Abholpunkt angekommen ist, kannst du sie bei Buchung über die App telefonisch kontaktieren, indem du auf das Hörer-Symbol tippst.

Wenn du dich mehr als 90 Sekunden verspätest, gibt es keine Wartepflicht für die Fahrer:in. Der Fahrtpreis wird dennoch fällig.

Mit wie vielen Personen teile ich meine Fahrt?

Das kann mit jeder Fahrt variieren und hängt davon ab, wie viele Personen in die gleiche Richtung wie du fahren möchten.

Ein Anton-Kleinbus kann maximal 8 Fahrgäste mitnehmen. Während der Corona-Phase muss der Platz neben der Fahrer:in freibleiben, sodass vorübergehend maximal 7 Fahrgäste mitgenommen werden können.

Kann ich mein Fahrtziel noch beim Fahrerpersonal ändern?

Nein, das ist nicht vorgesehen, da dadurch der von der App optimierte Fahrweg der anderen Fahrgäste beeinträchtigt würde.

Was passiert, wenn ich mich von einem anderen Fahrgast belästigt fühle?

Bitte informiere sofort deine:n Fahrer:in, solltest du dich unwohl fühlen. SIe ist für die Sicherheit im Fahrzeug verantwortlich und wird versuchen, den Umstand zu klären.

Wir tolerieren keine Diskriminierung. Jeder Fahrgast ist unabhängig von nationaler Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder Orientierung bei uns willkommen.

Anfeindungen jeglicher Art gegen andere Fahrgäste oder unsere Fahrer:innen werden geahndet und die jeweiligen Personen von dem Service ausgeschlossen.

Ich habe etwas im Anton-Fahrzeug vergessen. Wie erhalte ich es zurück?

Unser Fundbüro befindet sich im ServiceCenter moBiel in der StadtBahn-Haltestelle Jahnplatz.

Es hat Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Fundsachen können dort bis zu 3 Monaten nach Auffinden abgeholt werden.

Registrierung, App & Account

Wie und wo registriere ich mich und kostet es etwas?

Die Registrierung ist immer kostenlos. Zur Registrierung benötigst du eine E-Mail-Adresse und ein Mobiltelefon und musst ein Passwort vergeben.

Am einfachsten kannst du dir dein Benutzerkonto in der App meinAnton erstellen. Lade dir dafür über den App- oder Play Store die App herunter.

Du kannst dir aber auch in unseren Kundenzentren Jahnplatz Nr. 5 und ServiceCenter moBiel sowie beim DRK im Sennestadthaus oder in der Stadtteilbibliothek Jöllenbeck ein Benutzerkonto erstellen lassen.

Was passiert mit meinen Daten?

Auf den Schutz deiner Daten legen wir großen Wert. Nähere Informationen kannst du unseren Datenschutzhinweisen von Anton entnehmen.

Wie alt muss ich sein, um Anton zu benutzen?

Um dir ein Benutzerkonto in der Anton-App anzulegen musst du mindestens 10 Jahre alt sein.

Ich nutze bereits die App meineAlma. Kann ich darüber auch Anton buchen?

Nein, das geht leider nicht. Aktuell ist es noch nicht möglich, beide Angebote über eine App oder ein Benutzerkonto zu nutzen.

Wie funktioniert Anton für Fahrgäste, die im Rollstuhl unterwegs sind?

Für Fahrgäste im Rollstuhl gibt es im Kleinbus einen speziellen Rollstuhlplatz.

In deinem Benutzerkonto kannst du angeben, dass du ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug benötigst. Die Eingabe dieser Einstellung ist jederzeit änderbar.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es derzeit?

Aktuell unterstützen wir als Zahlungsmethoden PayPal, Kreditkarte (Mastercard und Visa) und Barzahlung beim Fahrpersonal.

Außerdem kann mit Guthaben bezahlt werden, das über die App oder beim Fahrpersonal erhältlich ist.

Ich habe Fragen zu meiner Zahlungsart. Wo finde ich Infos?

Bei Fragen zur Barzahlung oder zu Guthaben, stehen wir euch gern unter unserer regulären Anton-Rufnummer zur Verfügung.

Unser Dienstleister für alle digitalen Zahlungsmethoden, also PayPal und Kreditkarte, ist LogPay. Alle Antworten zu den häufigsten Fragen findet ihr unter https://faq.logpay.de/ 

Ich habe Probleme bei der Registrierung. Was kann ich tun?

Bitte überprüfe zunächst, ob deine eingegebenen Daten korrekt sind.

Falls deine Registrierung dennoch nicht funktioniert, kontaktiere bitte den Kundenservice von nextbike:

per E-Mail unter kundenservice@nextbike.de oder telefonisch unter (0341) 392 839 65

 

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich es zurücksetzen?

Du kannst in der App auf »Passwort zurücksetzen« klicken und bekommst von uns ein temporäres Passwort per SMS zugesendet, mit dem du dich einloggen kannst. Danach solltest du ein neues, individuelles Passwort festlegen.

Servicezeiten, Preise und Gebiete

Wann fährt Anton?

Anton fährt in Sennestadt:

montags bis samstags

20.30 bis 1.00 Uhr

sonn- und feiertags

9.00 bis 1.00 Uhr

Es werden nur Buchungen angenommen, die vor 1.00 Uhr beendet werden können.

 

In Jöllenbeck ist Anton tagsüber für euch unterwegs:

montags bis freitags

9.00 bis 18.00 Uhr

Wie viel kostet eine Fahrt mit Anton?

Pro Person kostet eine Fahrt mit Anton 1,50 Euro.

Benötigt mein Kind ein eigenes Ticket?

KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren.

Ab 6 Jahren benötigt jedes KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. ein eigenes Ticket. Eine Ausnahme sind KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren.

Wichtig: Bitte melden Sie Ihr KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. über die Fahrgastauswahl als »Mitfahrer Kind« trotzdem als Fahrgast an, damit ein Sitzplatz reserviert wird. Das KinderTicket wird nicht berechnet.

Kann ich Anton mit meinem Schwerbehindertenausweis kostenfrei nutzen?

Ja, wir haben uns dafür entschieden, dies so wie in unseren Bussen und der StadtBahn zu handhaben. Menschen mit Schwerbehinderung mit der entsprechenden Wertmarke dürfen Anton kostenfrei nutzen. Die kostenfreie MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. gilt auch für eine Begleitperson, sofern das entsprechende Merkzeichen dafür im Ausweis eingetragen ist.

Bitte hinterlege dafür in deinem Benutzerkonto die Zahlungsart »Barzahlung« und zeige dem Fahrpersonal bei Fahrtantritt deinen Ausweis mit den berechtigenden Marken.

Kostet mich die Anmeldung etwas, auch wenn ich Anton nicht nutze?

Nein. Bei uns zahlst du nur, wenn du unseren Service auch wirklich nutzt – also einen Anton buchst und von ihm abgeholt wirst.

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Deine Rechnungen kannst du zu Beginn eines Folgemonats über die Webseite von nextbike in deinem Kundenkonto unter “Kontostand” einsehen und herunterladen.

Wo kann ich Anton nutzen?

Anton fährt während der Testphase vorerst nur in Sennestadt und Jöllenbeck.

Im Anschluss an die Testphase entscheiden wir, wie es mit Anton weitergeht.

Gibt es offizielle Punkte, wo ich Anton finden kann?

Ja, es gibt feste Verknüpfungspunkte am Bahnhof Sennestadt und am Sennestadthaus. In Jöllenbeck sind diese am Jöllenbeck Dorf, in Theesen, in Vilsendorf oder am Braker Bahnhof.

Dort ist Anton zu finden, wenn er gerade nicht unterwegs ist.

Allgemein & Kontakt

Welche Sharing-Angebote bietet moBiel an?

Ergänzend zu Bus und StadtBahn bietet moBiel vielfältige Mobilitätsangebote für individuelle Mobilität im Sharing-System an.

Neben meinSiggi zählen auch das E-Roller-Sharing meineAlma, der Kleinbus meinAnton und die E-Tretroller TIER sowie unsere Carsharing-Kooperationspartner von CITYca E-Carsharing und cambio Carsharing dazu.

Wer ist Anton?

Anton ist ein sogenanntes Ridepooling-Angebot, das auf umweltfreundliche Fahrgemeinschaften setzt.

Eine App kombiniert alle Fahrtwege zu einer idealen Route. Dank vieler virtueller Haltestellen bringen euch Kleinbusse fast von Tür zu Tür.

Wer ist ViaVan?

ViaVan ist eine Unternehmenskooperation zwischen Mercedes Benz und Via, die uns das intelligente Hintergrundsystem zur Verfügung stellt.

Mit ViaVan haben wir einen kompetenten und erfahrenen Partner an unserer Seite, der bereits in New York, Chicago, Washington, Amsterdam, London und Berlin tätig ist.

Warum wird Anton angeboten?

Das Mobilitätsverhalten in der Gesellschaft verändert sich. Das möchten wir mit Anton unterstützen, indem die Fahrzeuge auf den Straßen möglichst effizient genutzt werden.

Dadurch sollen vor allem in vielbefahrenen Wohngebieten die Schadstoffemissionen und Lärmbelästigungen reduziert werden.

Mit Anton bieten wir dir ein umweltfreundliches, flexibles und bezahlbares Mobilitätskonzept.

Welche Fahrzeuge werden eingesetzt?

Wir setzen zwei Mercedes Sprinter für Anton ein. Der Sprinter ist mit 7 Sitzplätzen und einem Rollstuhlplatz ausgestattet.

Sind durch Anton noch mehr Autos unterwegs?

Nein, da durch Anton Fahrten in einem Fahrzeug gebündelt werden sollen, die ansonsten meist jeweils in einem einzelnen Auto unternommen würden.

Langfristig ist unser Ziel, die Anzahl der Fahrzeuge mit einer Person auf den innerstädtischen Straßen zu reduzieren und so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Dafür werden neue und bestehenden ÖPNV-Angeboten noch enger miteinander vernetzt.

Was unterscheidet Anton von anderen App-basierten On-Demand-Angeboten wie z.B. CleverShuttle oder UBER?

Anton zielt viel stärker auf die Verknüpfung mit dem ÖPNV ab. Durch Fahrten von virtueller Haltestelle zu virtueller Haltestelle werden kürzere und effizientere Fahrten ermöglicht.

Zudem kann im Gegensatz zu anderen On-Demand Angeboten eine höhere Verfügbarkeit erzielt werden.

Ich möchte mich als Fahrer:in für Anton bewerben. Was muss ich tun?

Wir freuen uns sehr, dass du bei Anton mitmachen möchtest. Melde dich gern unter service@mobiel.de bei uns.

Alle offene Stellen in der Stadtwerke Bielefeld Gruppe findest du ansonsten unter karriere.stadtwerke-bielefeld-gruppe.de.

Wie erreiche ich euch bei Fragen zu meineAlma?

(05 21) 51-15 15

service@moBiel.de

Jahnplatz Nr. 5: Jahnplatz 5, 33602 Bielefeld
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 16.00 Uhr

meinSiggi

Bike-Sharing

meinSiggi App

Registrierung, App & Account

Wie und wo registriere ich mich für meinSiggi und kostet es etwas?

Die Registrierung per App und Website ist kostenfrei.

Am einfachsten kannst du dir dein Benutzerkonto in der meinSiggi App erstellen. Lade sie dir einfach im App- oder PlayStore herunter. Die Registrierung über die App ist kostenlos.

Nach Eingabe deiner Handynummer erhältst du eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Der PIN muss anschließend in der App oder auf der Website eingegeben werden und die Registrierung ist damit abgeschlossen.

Zur Verifizierung deiner Zahlungsmöglichkeit wird dir 1,00 Euro von deiner gewählten Zahlungsmöglichkeit abgebucht, aber direkt deinem Konto für deine erste Fahrt gutgeschrieben.

Ab welchen iOS und Android Versionen funktioniert der Download der meinSiggi-App?

Android: ab Version 5.0

iOS: ab Version 11

Was passiert mit meinen Daten nach Registrierung für meinSiggi?

Auf den Schutz deiner Daten legen wir großen Wert. Dafür übernehmen wir gemeinsam mit nextbike by TIER Verantwortung.

Nähere Informationen kannst du den Datenschutzhinweisen von meinSiggi entnehmen.

Wie alt muss ich sein, um meinSiggi nutzen zu können?

Um dich bei meinSiggi registrieren und ein Fahrrad ausleihen zu können, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und brauchst das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten.

Dazu musst du bei der Registrierung lediglich die Einverständniserklärung in der App herunterladen, ausdrucken und von einem deiner Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Anschließend verschickst du das unterschriebene Dokument per E-Mail an den Kundenservice von nextbike by TIER kundenservice@nextbike.de, die dir deinen Account prüfen und freischalten.

Die Einverständniserklärung findest du in der App und/oder auf der nextbike by TIER Webseite unter „Los geht’s – kostenlos registrieren“.

Eine Nutzung der Fahrräder unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.

Ich nutze bereits die App meineAlma. Kann ich darüber auch meinSiggi buchen?

Nein, das geht leider nicht. Aktuell ist es noch nicht möglich, beide Angebote über eine App oder ein Benutzerkonto zu nutzen.

Wer gehört zu den Vorteilskund:innen?

Vorteilskund:innen sind Kunden, die bereits Kund:in bei einem Unternehmen der Stadtwerke Bielefeld sind. Folgende Vorteilsgruppen profitieren von günstigeren Konditionen:

  • SWB Strom- & Gas-Kund:innen
  • moBiel Abo-Kund:innen inkl. JobTickets
  • BITel Kund:innen
  • Student:innen der Uni und FH Bielefeld
Wie schalte ich meinen Vorteil als Vorteilskund:in frei?

Gehe in der App in die Account-Einstellungen und dort auf den Punkt »Partner verknüpfen«. Dort gibst du dein Verifizierungsmerkmal entsprechend der Auflistung unten ein. Deine Eingabe wird überprüft und du profitierst von den Vorteilskonditionen. Die Eingabe des Verifizierungsmerkmals ist nur einmal nötig. Ein weiterer Vorteil kann nicht eingegeben werden, d.h. die Freiminuten addieren sich nicht auf.

Als Neukund:in, der einen Vertrag bei der Stadtwerke Bielefeld Gruppe abgeschlossen hast, kannst du deinen Vorteil nach etwa einem Monat nutzen.

  • reguläre Abo-Kund:innen: Abo-Nummer direkt in die App eingeben
  • Abo-Kund:innen mit JobTicket: Den Code für die App erhaltet ihr von eurem Arbeitgeber oder alternativ unter Angabe eurer Abo-Nummer und eures Arbeitgebers über info@moBiel.de
  • Vertragskund:innen der Stadtwerke Bielefeld für Strom oder Gas: Vertragskontonummer direkt in die App eingeben
  • Vertragskund:innen der BITel: Kundennummer direkt in die App eingeben
  • Studierende der Universität Bielefeld: Informationen findet ihr unter diesem Link im eKVV-Wiki
  • Studierende der FH Bielefeld: Informationen findet ihr unter diesem Link der FH
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es derzeit für meinSiggi und wo ändere ich sie?

Aktuell unterstützen wir als Zahlungsmethoden Kreditkarte (Mastercard und Visa), PayPal und Lastschrift.

Zur Verifizierung der Zahlungsdaten wird dir 1,00 Euro von der gewählten Zahlungsmethode abgebucht. Der Betrag wird als Startguthaben in deinem Benutzerkonto hinterlegt.

Wo kann ich meine meinSiggi-Fahrten und Kosten einsehen?

In der App und auf der nextbike by TIER-Webseite kannst du deine Fahrten und Rechnungen einsehen.

Ich habe Probleme mich bei meinSiggi zu registrieren. Was kann ich tun?

Bitte überprüfe zunächst, ob deine eingegebenen Daten korrekt sind.

Falls deine Registrierung dennoch nicht funktioniert, kontaktiere bitte den Kundenservice von nextbike by TIER.

Siggi nutzen

Wie buche ich ein Fahrrad?

Um meinSiggi buchen zu können, musst du dich zunächst registrieren.

Mit diesem Benutzerkonto kannst du dann über die meinSiggi App oder telefonisch unter der Rufnummer 49 (0) 341 392 839 65 ein Fahrrad buchen.

Wenn du bereits vor Ort an einer Station bist, kannst du mit der App den QR-Code auf dem Schutzblech scannen oder telefonisch die Fahrradnummer durchgeben. Ansonsten schaust du in der App einfach, welche Station mit Fahrrädern in deiner Nähe ist. Telefonisch gibst du am besten deinen Standort durch und nextbike by TIER sagt dir dann, wo die nächste Station ist.

Kann ich ein Fahrrad im Voraus bestellen bzw. reservieren?

Du kannst ein Fahrrad für 15 Minuten kostenlos reservieren. Der Reservierungsvorgang erfolgt über die App oder telefonisch.

Ist die Zeit abgelaufen, wird die Reservierung automatisch beendet. Kosten entstehen dabei nicht.

Kann ich das Fahrrad auch parken?

Für eine Fahrtpause kannst du einfach den Parkmodus in der App auswählen. Das Fahrrad kann so auch außerhalb der Stationen geparkt werden.

Die Kosten laufen in dem Fall aber ganz normal weiter. Bitte achte beim Abstellen darauf, dass das Fahrrad keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen behindert.

Wo kann ich die Fahrräder überall abstellen?

meinSiggi ist ein stationsbasiertes System, das durch so genannte Flex-Straßen erweitert wurde. Das bedeutet, dass die Ausleihe und Rückgabe der Fahrräder sowohl an den definierten Stationen, als auch flexibel an vielen Straßenzügen (Flex-Straßen) in Bielefeld möglich ist, unabhängig davon, ob sich dort eine Station befindet oder nicht.

Diese Flex-Straßen werden dir auf der Karte in der meinSiggi App als blau markierte Straßen angezeigt. In Bielefeld gibt es nun rund 60 Stationen, die nicht nur in der Innenstadt, sondern auch im gesamten Stadtbereich, inklusive aller Stadtbezirke ausgerichtet sind.

Wo kann ich das Fahrrad zurückgeben?

Im gesamten Bielefelder Stadtgebiet gibt es aktuell 60 Stationen, an denen du das Fahrrad abstellen und abschließen kannst.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit, an den so genannten blauen Flex-Straßen das Fahrrad beliebig abzustellen.

Eine genaue Übersicht der Stationen und Flex-Straßen findest du in der Karte in der App. Bitte achte darauf, dass das Fahrrad keine anderen Verkehrsteilnehmer:innen behindert.

Kann ich mehrere Fahrräder buchen?

Ja, über einen Account kannst du bis zu 4 Fahrräder buchen. So kannst du auch gemeinsam mit Freund:innen oder der Familie eine Tour machen.

Die Vorteile gelten nur für das erste ausgeliehene Fahrrad.

Muss ich einen Helm während der Fahrt mit meinSiggi tragen?

Um dich selbst vor Verletzungen zu schützen, bring dir bitte einen eigenen Fahrradhelm mit. Es besteht aber keine Pflicht und es werden keine Helme zur Verfügung gestellt.

Kann ich die Sattelhöhe verstellen?

Ja, das Fahrrad ist mit einem Schnellspanner ausgestattet. So kannst du ganz einfach deine gewünschte Sattelhöhe selbst einstellen.

Ich habe einen Schaden am Fahrrad festgestellt. Wo kann ich ihn melden?

Defekte können ganz einfach per Feedback-Funktion in der App, per Hotline oder E-Mail an unseren Kundenservice gemeldet werden.

Bitte prüfe das Fahrrad vor Fahrtantritt bzw. vor der Ausleihe auf offensichtliche Defekte und teile uns Beschädigungen mit, damit die betreffenden Fahrräder gesperrt und schnellstmöglich repariert werden können.

Wenn du mit deinem Fahrrad losgefahren bist und erst dann einen Defekt bemerkst, beende deine Fahrt und ruf unseren Service an. Nur dann können wir die Fahrt stornieren und das Fahrrad zur Reparatur anmelden.

Leider können wir dir keine Gebühren gutschreiben, wenn du trotz offensichtlicher Defekte gefahren bist.

Das Rahmenschloss öffnet nicht. Was soll ich tun?

Wenn das Rahmenschloss auch nach mehreren Öffnungsversuchen über die App nicht öffnet, erkennt das System dies nach drei Minuten automatisch und bricht die Ausleihe ab. Kosten fallen keine an.

Bitte überprüfe den Abbruch in deiner App und melde dich beim nextbike by TIER-Kundenservice, falls die Ausleihe auch nach drei Minuten noch aktiv ist.

Die Rückgabe wurde nicht erfasst. Was soll ich tun?

Bitte melde die nicht erfasste Rückgabe direkt dem nextbike by TIER-Kundenservice über die Hotline.

Halte dafür die Radnummer, den Abstellort und die tatsächliche Nutzungsdauer bereit. Der Kundenservice beendet die Ausleihe für dich und passt die Ausleihgebühren entsprechend an.

Ich habe etwas am Fahrrad vergessen. Was kann ich tun?

Falls du mal etwas am Fahrrad vergessen haben solltest, kontaktiere bitte den Kundenservice von nextbike by TIER. Sie werden die verlorenen Gegenstände, sofern auffindbar, einsammeln und in unserem Fundbüro für dich hinterlegen.

Fundsachen können dort bis zu 3 Monaten nach Auffinden abgeholt werden.

Ein Fahrrad wurde an der falschen Stelle abgestellt. Was kann ich tun?

Du kannst das falsch abgestellte Fahrrad ganz einfach in der App melden. Wir stellen das Fahrrad dann an einer der 60 Station ab.

Servicezeiten, Preise & Gebiete

Wann kann ich meinSiggi nutzen?

meinSiggi steht dir rund um die Uhr zur Verfügung. Du kannst also 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen in der Woche ein Fahrrad ausleihen.

Wie viel kostet der Spaß?

Standardtarif
(pay as you go)

1,00 Euro pro 30 Minuten

10,00 Euro pro 24 Stunden (Kostenbremse)

2,00 Euro je 30 Minuten bei den eCargo-Bikes

max. 25,00 Euro für 24 Stunden bei den eCargo-Bikes

Preise für Vorteilskund:innen
(für konventionelle Fahrräder - bei den eCargo-Bikes gilt der Standardtarif)

Keine Grundgebühr & 60 Freiminuten bei jeder Ausleihe

1,00 Euro für jede weiteren 30 Minuten

max. 3,00 Euro für Ausleihen nach 18.00 Uhr und Rückgaben vor 9.00 Uhr am nächsten Tag (gilt nur an Wochentagen)

max. 10,00 Euro pro 24 Stunden (Kostenbremse)

Monatstarif

10,00 pro Monat inklusive 30 Freiminuten pro Ausleihe

1,00 Euro für jede weiteren 30 Minuten

max. 10,00 Euro pro 24 Stunden (Kostenbremse)

Kostet mich die Anmeldung etwas, auch wenn ich meinSiggi nicht nutze?

Nein. Bei uns zahlst du nur, wenn du unseren Service auch wirklich nutzt.

Allerdings wird deine gewählte Zahlungsmöglichkeit für die Verifizierung mit 1,00 Euro belastet und anschließend deinem Konto gutgeschrieben. 

Wie erhalte ich meine Rechnung?

Deine Rechnungen kannst du dir nach Ende des jeweiligen Monats in deinem Kundenkonto über die App unter »Kontostand« herunterladen.

Wo kann ich meinSiggi nutzen?

Das Gebiet von meinSiggi umfasst den gesamten Stadtbereich inklusive der einzelnen Stadtbezirke. Besonders viele Stationen befinden sich in der Innenstadt sowie in Richtung Universität.

Das Tolle ist, dass du mit dem Fahrrad nach der Ausleihe überall hinfahren kannst – es gibt keine Grenzen. Wichtig ist nur, dass du die Fahrt entweder an einer der 60 Stationen oder in den zahlreichen Flex-Straßen (flexibles Abstellen des Rades an Straßenzügen ohne eine Station) beendest.

Wo finde ich die Stationen für meinSiggi?

In der App und hier auf der Website unter dem Punkt “Stationen & Flex-Straßen“ findest du alle Stationen und die definierten Flex-Straßen auf einer Karte dargestellt.

Allgemein & Kontakt

Wer ist meinSiggi?

meinSiggi ist dein modernes Fahrradverleihsystem in Bielefeld, das wir gemeinsam mit der Stadt Bielefeld und der Universität Bielefeld ins Leben gerufen haben.

Betrieben wird es von unserem Kooperationspartner nextbike by TIER.

Wer ist nextbike by TIER?

Nextbike by TIER ist europäischer Marktführer im Bike-Sharing, der die Rolle als Betreiber in Bielefeld einnimmt. Die Fahrräder, die App und der Kundenservice werden von nextbike by TIER bereitgestellt.

Mit nextbike by TIER haben wir einen kompetenten und erfahrenen Partner an unserer Seite, der aktuell in über 200 Städten aktiv ist.

Warum wird meinSiggi angeboten?

Das Mobilitätsverhalten der Menschen verändert sich – auch in Bielefeld. Mit dem Bike-Sharing meinSiggi möchten wir das unterstützen und dir mehr Möglichkeiten bieten.

So kannst du deine Fahrten individuell planen und mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren, ohne ein eigenes Fahrrad zu benötigen.

Welche Fahrräder werden eingesetzt und wie viele?

nextbike by TIER verfügt über verschiedene Fahrradtypen. Die in Bielefeld eingesetzten Fahrräder haben…

  • …einen tiefen Einstieg
  • …einen höhenverstellbaren Ergonomie-Sattel mit Diebstahlsicherung
  • …ein Rahmenschloss mit GSM und GPS für Entriegelung per Smartphone
  • …ein Vorder- und Rücklicht mit integriertem Reflektor
  • …eine Gangschaltung (7-Gang Nabenschaltung)
  • …einen Korb mit Solarmodul für die Aufladung des Rahmenschlosses
  • …Luftreifen mit Pannenschutz und Reflektoren
  • …einen Handyhalter am Lenkrad

Euch stehen insgesamt 650 Fahrräder verteilt auf rund 60 Standorten zur Verfügung. Darüber hinaus findet ihr auch noch vier eCargo-Bikes in der Stadt an der Station vom REWE Center Quermann und am Siegfriedplatz.

Wie erreiche ich euch bei Fragen zu meinSiggi?

Über die App

Am einfachsten über die meinSiggi-App unter »Support«.

 

nextbike by TIER-Kundenservice

Für alle anderen Fragen rund um Registrierung, Zahlungen, Reparatur, falsch abgestellte Räder und Ähnliches wendet ihr euch am besten an den Kundenservice von nextbike by TIER:

(0341) 392 839 65

 

moBiel-Team und Kundenservice

Alternativ helfen auch gern die Kolleg:innen im Jahnplatz Nr. 5 weiter:

(05 21) 51-15 15


Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5

Jahnplatz 5, 33602 Bielefeld

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 16.00 Uhr

 

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