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Allgemeine Geschäftsbedingungen der moBiel GmbH

Alma & Anton

Alma

E-Roller-Sharing

seit 23. Februar 2021

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Stand: 1. März 2022

Präambel

Das E-Roller-Sharing ist ein Angebot der moBiel GmbH. Die mobiel GmbH bietet damit ihren Kunden die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden »AGB«) an. Das »Heimatgebiet« nach diesen AGB beschränkt sich auf das in der meinAlma-App angegebene Gebiet. Mit der Registrierung (Basisvertrag) für das E-Roller-Sharing wird der Kunde berechtigt, nach folgenden Bestimmungen dieser AGB die Kraftfahrzeuge nach Abschluss des jeweiligen Einzelmietvertrages im Stadtgebiet von Bielefeld zu nutzen. Basisvertrag und Einzelmietvertrag werden gemeinsam als »Verträge« bezeichnet.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Abs. 1: Geltungsbereich

Diese AGB gelten sowohl für die Registrierung (Basisvertrag) für das E-Roller-Sharing als auch für die Kurzzeitmiete der Kraftfahrzeuge (Einzelmietverträge). Sie gelten ausschließlich, es sei denn, moBiel stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann moBiel für die Nutzung ihrer Produkte ergänzende Bedingungen vorsehen.

Abs. 2: Recht zur Änderung der AGB

moBiel ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern oder zu ergänzen. Hierzu benachrichtigt moBiel seine Kunden rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese zusätzlich auf der Internetseite www.moBiel.de/Sharing. Der Kunde hat das Recht, der Änderung der AGB innerhalb von vier Wochen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist moBiel berechtigt, den Basisvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Abs. 3: Abrufbarkeit der AGB

Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Internetseite www.moBiel.de/Sharing abrufen, ausdrucken sowie speichern.

Abs. 4: Vertragstext, Vertragssprache

Die Vertragssprache der jeweiligen Verträge ist deutsch. moBiel speichert den Vertragstext der jeweiligen Verträge. Für den Kunden ist der Vertragstext jedoch nicht weiter abrufbar.

§ 2 Vertragspartner, zugelassene Kunden

Abs. 1: Vertragspartner

Vertragspartner der Verträge ist die moBiel GmbH (im Folgenden und vorstehend »moBiel«), Otto-Brenner-Straße 242, 33604 Bielefeld, Deutschland. Detaillierte Informationen über moBiel können auf der Internetseite www.moBiel.de/impressum abgerufen werden.

Abs. 2: Zugelassene Kunden

Die im Rahmen des E-Roller-Sharings angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden »BGB«). Voraussetzung für die Nutzung ist der Abschluss eines gültigen Basisvertrags mit moBiel. Als nutzungsberechtigte Kunden zugelassen sind dabei nur solche Personen, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. mindestens seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades sind und

3. die Fahrerlaubnis von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island erteilt worden ist, oder als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert worden ist, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW berechtigen. 

 

§ 3 Vertragsgegenstand

Abs. 1: Gegenstand

Der Basisvertrag, welcher mit der Registrierung für das E-Roller-Sharing geschlossen wird, gilt als Rahmenvertrag für die Rechtsbeziehung der Parteien. Auf der Grundlage des Rahmenvertrags und dieser AGB können Einzelmietverträge abgeschlossen werden.

Abs. 2: Smartphone-App

Im Rahmen des Basisvertrages stellt moBiel seinen Kunden eine Smartphone-App (im Folgenden »App«) für die auf der Webseite von moBiel genannten Betriebssysteme zur Verfügung. Mit der App erhält der Kunde eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge im Heimatgebiet. Der Kunde kann mit der App Reservierungen tätigen und entsprechend ausgewählte Kraftfahrzeuge im Rahmen der Einzelmietverträge anmieten und seine Miete beenden. Zur Nutzung der App benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten, welche er bei der Registrierung und dem Abschluss des Basisvertrags erhält. Mithilfe der App kann der registrierte Kunde zudem seine bisherigen Buchungen und Fahrten einsehen. Für die Nutzung der App sind ein kompatibles Handy und eine ausreichende Verbindung zum Internet erforderlich. Eine über den Vertragsumfang hinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Die Bereitstellung und Nutzung der App ist für den registrierten Kunden kostenlos.

Abs. 3: Einzelmietverträge

moBiel bietet seinen Kunden in dem Heimatgebiet von meineAlma (abrufbar in der meineAlma-App) die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Einzelmietverträge auf der Grundlage des Basisvertrages abschließen kann. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von moBiel nicht ausgesprochen. Sofern alle Kraftfahrzeuge vermietet sind, muss der Kunde darauf warten, dass wieder eines verfügbar wird. 

§ 4 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung

Abs. 1: Basisvertrag

Der Kunde registriert sich für das Alma-E-Roller-Sharing über die dafür vorgesehene meineAlma-App. Hierfür füllt er das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Der Kunde ist verpflichtet, die abgefragten Daten aktuell, wahr und vollständig anzugeben. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Der Abschluss des Basisvertrages kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn

  • die Kundendaten verifiziert worden sind. Die Verifizierung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder persönlich im Jahnplatz Nr.5 oder online;
  • der Kunde durch moBiel freigeschaltet wurde. moBiel wird dem Kunden die Freischaltung mitteilen. Danach kann der Kunde die App nutzen und Einzelmietverträge abschließen.

Abs. 2: Einzelmietverträge/Anmietung

Um Einzelmietverträge abschließen zu können sowie Reservierungen von Kraftfahrzeugen tätigen zu können, muss der Kunde noch das Bestehen einer hinreichenden Fahrerlaubnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 validieren. Die Fahrererlaubnisvalidierung erfolgt durch Upload jeweils eines Fotos des Personalausweises oder Reisepasses und der gültigen Fahrerlaubnis in der App.
Nach Abschluss der Validierung kann der Kunde auf der Grundlage des Basisvertrages ein beliebiges Kraftfahrzeug von moBiel anmieten, sofern dieses verfügbar ist. Anspruch auf die Anmietung eines bestimmten Kraftfahrzeugs hat der Kunde nicht. Die zum Zeitpunkt des Einzelmietvertrags gültige Preis- und Gebührenliste (einsehbar unter www.moBiel.de/Sharing) wird ebenfalls Vertragsgrundlage. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich reservieren oder per Einzelmietvertrag anmieten. Welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde in der App erkennen. Der Mietvertrag über die Nutzung eines Kraftfahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst und dieser von moBiel durch Mitteilung in der App bestätigt wird. Danach wird die Helmbox freigegeben.

Abs. 3: Reservierung von Kraftfahrzeugen

Kunden können verfügbare Kraftfahrzeuge über die App reservieren. Durch die Reservierung kommt noch kein Einzelmietvertrag zustande. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich reservieren. Die Reservierungszeit beträgt 15 Minuten. Wird ein reserviertes Kraftfahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Kunden angemietet, wird das Kraftfahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben. Der Kunde kann jede Reservierung kostenfrei über die App stornieren. Eine erneute Reservierung desselben Kraftfahrzeugs nach Ablauf der Reservierungszeit der zweiten Reservierung ist erst nach einer Wartezeit von einer Stunde ab Beginn der Reservierungszeit der zweiten Reservierung zulässig. 

§ 5 Mietzeit Einzelmietverträge, Akkulaufzeit

Abs. 1: Mietzeit

Die jeweilige Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrags gemäß § 4 Abs. 2 dieser AGB und endet, wenn der Kunde den Einzelmietvertrag gemäß § 5 Abs. 2 bzw. § 5 Abs. 3 dieser AGB ordnungsgemäß beendet hat. Der Rahmenvertrag besteht ungeachtet dessen fort. Unbeschadet dessen ist die erlaubte Mietzeit für den Kunden auf 24 Stunden begrenzt; der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er den Einzelmietvertrag rechtzeitig innerhalb dieser Frist wieder beendet. Wechselseitige Ansprüche aus dem Einzelmietvertrag bis zu dessen tatsächlicher Beendigung bleiben hiervon unberührt. Es wird auf § 15 dieser AGB verwiesen.

Abs. 2: Beendigung der Mietzeit

Wenn der Kunde in der App den Befehl »Fahrt beenden« auswählt und sein Beendigungswunsch der moBiel über die App zugeht, wird das jeweilige Einzelmietverhältnis zwischen den Parteien beendet, wenn das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Heimatgebiet zurückgegeben worden ist. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn

  1. das Kraftfahrzeug innerhalb des Heimatgebiets auf einem zulässigen Platz (siehe § 7 Abs. 4-6 dieser AGB) abgestellt wurde,
  2. der Roller ausgeschaltet und beide Helme am vorgeschriebenen Ort in der Helmbox deponiert wurden und
  3. die Helmbox ordnungsgemäß verschlossen wurde.

Zusätzlich hat der Kunde die Regelungen des § 7 dieser AGB zur Rückgabe und Beendigung der Mietzeit zu beachten.

Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich moBiel vor, den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen (z.B. das Umparken des Kraftfahrzeugs oder die Transportkosten für die Rückholung in das Heimatgebiet) und durch eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) zu berechnen. Eine Erhebung der Aufwandspauschale erfolgt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass er für den Schaden nicht verantwortlich war, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als die Aufwandspauschale ist. moBiel ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Abs. 3: Beschränkte Nutzungsdauer/Unterschreiten des Mindestladezustands

Die Nutzungsdauer der jeweiligen Einzelmietverträge ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten Kraftfahrzeugs beschränkt. Der Ladezustand wird dem Kunden in der App vor Beginn des Einzelmietvertrags in Prozent angezeigt. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er das Kraftfahrzeug vor Unterschreiten des Mindestladezustands, welcher auf dem Display angezeigt wird, ordnungsgemäß im Heimatgebiet zurückgibt. Der Mindestladezustand liegt bei 5 % Akkuleistung. Die vollständige Entleerung des Akkus oder die Entleerung bis zum Mindestladezustand ersetzt nicht die ordnungsgemäße Beendigung nach vorstehendem Abs. 2. Der Kunde muss den Einzelmietvertrag trotzdem per Eingabe in der App beenden.

Abs. 4: Laden der Akkus

moBiel weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass während der Dauer des Einzelmietvertrages ein Austausch oder Aufladen der leeren Akkus durch moBiel nicht erfolgt. Die Nutzungsmöglichkeit des Kraftfahrzeugs ist durch die Akkuleistung begrenzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Akkus physisch zuzugreifen und diese auszutauschen oder aufzuladen. Das Laden der Akkus wird ausschließlich durch moBiel vorgenommen. Ein Austausch der Akkus erfolgt ausschließlich während der in § 19 angegebenen Geschäftszeiten des Technischen Services.

Abs. 5: Abrechnungsgrundlage des Einzelmietvertrages

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Mietzeit oder Fahrtstrecke gemäß der aktuellen Preis- und Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) über das vom Kunden bei der Registrierung angegebene Zahlungsmittel (vgl. hierzu auch § 13 dieser AGB). Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet.

 § 6 Pflichten und Rechte von moBiel

Folgende Rechte und Pflichten bestehen für moBiel:

  1. moBiel stellt die App derzeit für die aktuell gültigen Versionen der Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung. moBiel ist nicht verpflichtet, für alle verfügbaren Endgeräte bzw. Betriebssysteme eine App bereit zu stellen.
  2. moBiel behält sich das Recht vor, die App technisch und inhaltlich zu ändern.
  3. moBiel behält sich das Recht vor, das in der meineAlma-App festgelegte Heimatgebiet zu ändern.
  4. moBiel ist bei Störungen des Nutzungsablaufes berechtigt, den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer anzurufen, die der Kunde bei der Registrierung angegeben hat.

§ 7 Pflichten der Kunden

Dem Kunden werden während der gesamten Vertragsbeziehung folgende Pflichten auferlegt.

Abs. 1: Registrierung

Der Kunde sichert bei der Registrierung gegenüber moBiel ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten aus dem Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.

Der Kunde verpflichtet sich, eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen seiner Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen und Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung) und Angaben hierzu moBiel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine E-Mail an service@moBiel.de gilt als schriftlich in diesem Sinne.

Der Kunde hat die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Einschränkungen seiner Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins unverzüglich schriftlich an moBiel zu melden. Eine E-Mail an service@moBiel.de gilt als schriftlich in diesem Sinne.

Abs. 2: Nutzung der App

Der Kunde verpflichtet sich, die Anmeldedaten für das E-Roller-Sharing (Benutzername und Passwort) geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich die Anmeldedaten unverzüglich zu ändern, falls Grund zur Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für die verursachten Schäden, die moBiel durch den Verlust oder die Weitergabe der Anmeldedaten des Kunden und/oder dessen Zugangsmediums entstanden sind.

Abs. 3: Überprüfung des Kraftfahrzeuges vor Fahrantritt

Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen sowie Funktionsprüfung der Bremswirkung, überzeugen. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Zusätzliche Mängel/Schäden sind moBiel vor Fahrtantritt telefonisch (0521/ 51-15 15) zu melden. Ist die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs nicht gewährleistet oder ist moBiel im Falle von erkennbaren Schäden und Mängeln nicht erreichbar, darf der Kunde die Nutzung nicht beginnen und das Kraftfahrzeug nicht bewegen.

Zudem ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, die Frage nach der in der Helmbox befindlichen Anzahl von Helmen wahrheitsgemäß in der App zu beantworten. Mit Ausnahme der moBiel bereits gemeldeten Vorschäden gilt das Kraftfahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden vor Fahrtantritt meldet.

Der Kunde darf keine eigenmächtigen Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchzuführen.

Der Kunde darf sich nicht Zugang zum Fach unter der Sitzbank und den darin enthaltenen Akkus verschaffen.

Abs. 4. Während der Fahrt

Der Kunde hat das genutzte Kraftfahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten.

Der Kunde muss bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die vertragliche Fahrtberechtigung durch moBiel ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.

Bei längeren Fahrten hat der Kunde den Reifendruck des Kraftfahrzeugs in regelmäßigen Abständen zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Der Kunde hat alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieser AGB von moBiel übernommen werden.

Der Kunde hat mit dem Kraftfahrzeug sorgsam umzugehen sowie Sitzbank und Helm pfleglich zu behandeln und nicht grob zu verschmutzen.

Auf Verlangen von moBiel hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Kraftfahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere bei Mietvorgängen von mehr als 24 Stunden.

Sollte sich der Kunde während der Fahrt außerhalb des meineAlma-Heimatgebiets aufhalten, ist er verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig vor Ende des Ladestands der Akkus die ordnungsgemäße Rückgabe des angemieteten Kraftfahrzeuges und die Beendigung des Einzelmietvertrages einzuleiten (§ 5 Abs. 2, § 5 Abs. 3 sowie § 7 Abs. 4-6 dieser AGB). Die Rückgabe muss im Heimatgebiet von meineAlma erfolgen.

Bei Mängeln, technischen oder sonstigen den mietvertraglichen Gebrauch beeinflussenden, vorliegenden Störungen hat der Kunde moBiel unverzüglich telefonisch (0521/ 51-15 15) zu informieren. Das gleiche gilt, wenn das Kraftfahrzeug gestohlen oder beschädigt wurde.

Abs. 5. Parken

Als Parken wird im Sinne dieser AGB und der Verträge das zwischenzeitliche Abstellen des gemieteten Kraftfahrzeugs durch den Kunden während des Fortbestehens des jeweiligen Einzelmietvertrages definiert. Es ist zu unterscheiden vom Abstellen im Zuge der Rückgabe des Kraftfahrzeuges im Sinne von Abs. 6.

Beim Parken hat der Kunde das Kraftfahrzeug auf den nach diesem Absatz 5 erlaubten Flächen zu parken. Der Kunde ist verpflichtet, Kraftfahrzeuge ordnungsgemäß und der StVO entsprechend zu parken. Der Kunde ist verpflichtet, beim Abstellen von Kraftfahrzeugen während der Mietzeit auf gebührenpflichtigen öffentlichen Parkflächen die Kosten hierfür selbst zu tragen.

Das Abstellen der Kraftfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, in Halte- und Parkverbotszonen, Taxiparkplätzen, Waldgebieten ist nicht gestattet.

Abs. 6. Rückgabe des Kraftfahrzeugs

Der Kunde ist verpflichtet das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Sinne dieser AGB zurückzugeben. Dies ist ausschließlich im Heimatgebiet möglich.

Gegenstände, die zur Kraftfahrzeugausstattung gehören, darf der Kunde mit Ausnahme der Hygienehaube über das Mietende hinaus nicht aus dem Kraftfahrzeug entfernen.

Beim Beenden des Mietvorgangs hat der Kunde die Verstauung beider Helme in der Helmbox sicherzustellen.

Beim Parken und beim Beenden der Miete hat der Kunde die Helmbox ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.

Der Kunde hat das Kraftfahrzeug auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Das Kraftfahrzeug muss jederzeit über öffentliche Wege zugänglich sei. Sofern dies erst durch ein Umparken durch moBiel ermöglicht wird oder ein Transport in das Heimatgebiet hierfür notwendig ist, ist der Kunde gemäß vereinbarter Aufwandspauschale in der Preis- und Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) zum Ausgleich des moBiel entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn der Kunde weist nach, dass moBiel kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. moBiel ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Ein Abstellen des Kraftfahrzeugs auf gebührenpflichtigen Parkflächen sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) ist bei der Beendigung des jeweiligen Einzelmietvertrages nicht zulässig. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.

Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Kraftfahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie »6.00 bis 15.00 Uhr« oder »30.03.2018 bis 30.04.2018 von 8.00 bis 18.00 Uhr«) abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung frühestens erst 72 Stunden nach Abstellen des Kraftfahrzeuges wirksam wird. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. »wegen Bauarbeiten«). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.

Die Pflichten des Kunden nach diesem Absatz 6 entfallen, wenn der Kunde sich als Unfallbeteiligter aufgrund unfallbedingter Verletzungen berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt oder entfernt wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sobald es sein gesundheitlicher Zustand wieder zulässt, seinen Pflichten aus diesem Absatz 6 nachzukommen.

Abs. 7: Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, stets und unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Kraftfahrzeug, zu Schaden gekommen ist. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch moBiel mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgehensweise mit moBiel abzustimmen und den Instruktionen von moBiel Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war.

Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Kraftfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.

Der Kunde darf im Fall von Unfällen oder Schadensereignissen, an denen ein Kraftfahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, moBiel zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und moBiel nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Absenden der Anzeige an moBiel. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung bei moBiel ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. moBiel behält sich in diesem Fall vor, den moBiel entstanden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Im Falle eines Unfalls, der von dem Versicherungsschutz umfasst ist, haftet der Kunde für Schäden an dem Kraftfahrzeug bis zur Höhe des Selbstbehalts gemäß der Bestimmungen des § 10 dieser AGB. Hiervon ausgenommen sind etwaige Kosten für einen Rücktransport des Kraftfahrzeugs, die der Kunde zusätzlich zu ersetzen hat.

Auch im Falle eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe beendet. Sollte das Kraftfahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag nach Absprache mit moBiel mit der Übergabe an das Abschleppunternehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unfalls das Kraftfahrzeug sicher und entsprechend der Straßenverkehrsordnung abzustellen.

Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen und das Kraftfahrzeug an die Fuhrparkmitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld GmbH oder ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit moBiel innerhalb des Heimatgebiets abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von moBiel zulässig.

Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Kraftfahrzeug stehen in jedem Fall moBiel zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an moBiel weiterleiten.

Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht allein moBiel zu.

Abs. 8: Notwendiger Einsatz eines Technikers von moBiel

Der Kunde hat, sofern er durch eine unsachgemäße Bedienung des Kraftfahrzeuges bzw. der Zugangstechnik am Kraftfahrzeug einen Technikereinsatz auf Seiten von moBiel verursacht, gemäß der aktuellen Preis- und Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) den Aufwand gegenüber moBiel pauschal auszugleichen.

§ 8 Verhaltenspflichten des Kunden

Abs. 1: Verbote

Dem Kunden ist es vertraglich untersagt,

  1. die Kraftfahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰;
  2. die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn sich der Kunde nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet;
  3. die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn die gültige Fahrerlaubnis erloschen ist, ein wirksames Fahrverbot gegen ihn vorliegt, oder sein Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis dauerhaft oder nur vorübergehend entzogen wurden;
  4. die Kraftfahrzeuge zu nutzen, wenn die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs nicht gewährleistet oder moBiel im Falle von erkennbaren Schäden und Mängeln nicht erreichbar ist;
  5. die Kraftfahrzeuge für Geländefahrten, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind, Rennen jeder Art, Kraftfahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden;
  6. die Kraftfahrzeuge zum Transport von Gegenständen oder Stoffen zu verwenden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten;
  7. die Kraftfahrzeuge für die Begehung von Straftaten zu verwenden;
  8. die Kraftfahrzeuge zum Transport von leichtentzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn zu verwenden;
  9. die Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als zwei Personen (einschließlich des Kunden) oder Tieren zu nutzen;
  10.  die Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Kindern zu nutzen, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die Beförderung von Kindern, die noch nicht groß genug sind, um die Fußrasten zu erreichen oder sich am Haltegriff noch nicht allein kräftig genug festhalten können, ist untersagt;
  11.  mit dem Kraftfahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen;
  12. die Kraftfahrzeuge unterzuvermieten oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzuveräußern.

Abs. 2: Kündigung und Schadensersatz

Darüber hinaus berechtigen Verstöße gegen vorgenannte Verbote moBiel dazu, den entsprechenden Einzelmietvertrag sowie den Basisvertrag, wenn moBiel die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der Schwere der Zuwiderhandlung des Kunden unzumutbar geworden ist, mit dem Kunden fristlos zu kündigen. moBiel behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz, aufgrund von Schäden, die moBiel aufgrund von Verletzungen dieses Anmietungsverbotes entstehen, vor.

§ 9 Ordnungswidrigkeiten, Gesetzesverstöße, Bußgeldverfahren

Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz). Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit dem Basisvertrag, moBiel von sämtlichen Buß- Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von moBiel verlangen. moBiel ist zur eigenen Schadloshaltung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Gesetzesverstößen berechtigt, der zuständigen Behörde Auskunft über die Daten desjenigen Kunden zu geben, der zum Zeitpunkt des Verstoßes das entsprechende Kraftfahrzeug angemietet hatte.

Eventuelle Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden im Wege des Ausgleichs als Aufwandspauschale gemäß der auf der Webseite einsehbaren Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) pro Fall in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass moBiel kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. moBiel ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 10 Versicherung, Selbstbeteiligung

Abs. 1: Allgemein

Für alle Kraftfahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung im üblichen Umfang.

Abs. 2: Selbstbeteiligung

Wird das Kraftfahrzeug während der Mietzeit beschädigt oder verursacht der Kunde einen vom Versicherungsschutz im Sinne der Kaskoversicherung umfassten Schaden daran, haftet der Kunde hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung von bis zu maximal EUR 300,00.
Die Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung gilt nicht für solche Schäden, die vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Kraftfahrzeugs, etwa durch das Ignorieren von Warnleuchten oder durch Ladegut oder durch Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen sowie durch vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, entstanden sind. Insoweit haftet der Kunde vollumfänglich.

Machen Dritte gegenüber moBiel als Halter des Kraftfahrzeugs Ansprüche aus einem Unfall mit dem Kunden geltend, stellt dieser moBiel hiervon frei. Bei Zahlungen im Schadensfall von Versicherungen oder Dritten an moBiel, wird moBiel diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden anrechnen.

§ 11 Haftung von moBiel

Abs. 1: Haftungsumfang

Eine Haftung von moBiel auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein,

  1. bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit;
  2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
  4. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von moBiel zurückzuführen ist.

Abs. 2: Haftungsbegrenzung

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung von moBiel auf den Schaden, den moBiel bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Abs. 3: Mitarbeiter von moBiel

Die Haftungsbeschränkungen aus Abs.1 und Abs.2 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von moBiel.

Abs. 4: Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.

Abs. 5: Haftungsausschluss

Eine über die vorgenannten Absätze hinausgehende Haftung besteht nicht.

§ 12 Haftung des Kunden

Abs. 1: Allgemeines

Der Kunde haftet bei Beschädigung oder Verlust des Kraftfahrzeuges, einzelner Kraftfahrzeugteile und des mitvermieteten Zubehörs. Sofern hier keine Abweichungen vereinbart sind haftet er auch nach den gesetzlichen Bestimmungen und stellt moBiel von etwaigen Forderungen Dritter frei. Der Kunde haftet auch für Vertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Abs. 2: Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße

Der Kunde haftet zudem vollumfänglich für die von ihm begangenen Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße (siehe auch § 9 dieser AGB). Er kommt für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten auf und stellt moBiel vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. 

Hinsichtlich Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung des Kunden wird auf § 10 dieser AGB verwiesen.

§ 13 Entgelt- und Zahlungsbedingungen

Abs. 1: Entgelt und Rechnungserstellung

Dem Kunden werden die Preise und Gebühren (im Folgenden beides „Entgelt“) gemäß der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise werden pro Einzelmietverhältnis auf Grundlage der der Buchung zu Grunde liegenden Mietzeit und dem vom Bordcomputer ermittelten Abstellort berechnet. Das Entgelt wird mit Beendigung der Anmietung fällig und dem Kunden ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand nach Beendigung des Einzelmietvertrages erfolgt per E-Mail nach Erreichen eines Rechnungsbetrags von EUR 20,00, oder 14 Tagen nach der letzten Fahrt. Zudem wird für die Registrierung des Kunden ein Entgelt gemäß der Preis- und Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) berechnet.

Abs. 2: Zahlungsmodalität

Als Zahlungsarten stehen der Bankeinzug nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, über das angegebene Konto per Bankabzug zu verfügen. Die Abbuchungen beim Kunden erfolgen gesammelt ab der Erreichung eines Rechnungsbetrags von EUR 20,00, oder 14 Tagen nach der letzten Fahrt durch einen von moBiel beauftragten Dritten, sofern entsprechende abrechenbare Entgelte in dem jeweiligen Zeitraum vorliegen. Die Registrierungsgebühr wird abweichend davon, sofort abgebucht. Der Kunde hat für ausreichende Kontodeckung für den Lastschrifteinzug zu sorgen. moBiel wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift jedoch frühestens nach 2 Werktagen nach Rechnungsversand über einen beauftragten Dritten im Namen von moBiel einziehen lassen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann moBiel dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste (www.moBiel.de/Alma) in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass moBiel kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. moBiel ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. moBiel kann seine Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte zwecks Forderungseinzugs abtreten (Inkassodienst).

Abs. 3: Preis- und Gebührenänderungen

moBiel behält es sich vor, die Preis- und Gebührenliste nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage für künftige Anmietungen, z. B. bei Erhöhung der Energiepreise und der Unterhalts- und Beschaffungspreise, entsprechend anzupassen. Die Änderung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Anpassungen finden immer zum 1. des folgenden Monats statt und werden auf der Webseite und auf den Rechnungen angekündigt. 

§ 14 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Basisvertrages

Der Basisvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Basisvertrages bleibt unberührt.

moBiel steht insbesondere dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der Kunde

1. mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;

2. seine Zahlungen insgesamt einstellt;

3. bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb moBiel die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist;

4. wiederholt trotz vorheriger Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen begeht, insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung des Kraftfahrzeugs missachtet;

5. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist oder;

6. seine Anmeldedaten Dritten zur Verfügung gestellt hat.

Im Falle einer solchen Kündigung wird moBiel den Zugang des Kunden unmittelbar sperren.

§15 Ende der Einzelmietverträge

Abs. 1: Maximal zulässige Mietdauer

Die Einzelmietverträge werden für eine maximal zulässige Mietdauer von 24 Stunden geschlossen. Nach Ablauf dieser Dauer endet das Mietverhältnis zwischen den Parteien automatisch. Der Kunde hat das jeweilige Kraftfahrzeug vorher ordnungsgemäß nach § 7 Abs. 6 dieser AGB innerhalb des Heimatgebiets zurückzugeben. Geschieht dies nicht, hat moBiel das Recht vom Kunden die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Das Recht von moBiel Einzelmietverträge zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

Abs. 2: Ablauf außerhalb des Heimatgebiets

Soweit sich das Kraftfahrzeug bei Ablauf der maximal zulässigen Mietdauer nach § 15 Abs.1 dieser AGB nicht innerhalb des Heimatgebiets befindet, ist der Kunde verpflichtet, eine Gebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Einzelmietvertrages gültigen Preis- und Gebührenliste an moBiel zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass moBiel kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. moBiel bleibt es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 16 Datenschutz und -sicherheit

Abs. 1: Allgemeines

moBiel ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, wie insbesondere die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TMG), sowie die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von moBiel auf der Internetseite (www.moBiel.de/Datenschutz) verwiesen.

Abs. 2: Erhebung und Nutzung

moBiel ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Kraftfahrzeugdaten und Daten zur Ortsbestimmung des Kraftfahrzeuges zu verarbeiten, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Basisvertrages und damit der jeweiligen Einzelmietverträge notwendig und erforderlich ist. Zur exakten Abrechnung der Nutzungen des Kunden werden die einzelnen Mietvorgänge mit Startort, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Zielort und Zielzeitpunkt erfasst. Diese Daten werden dann für die Rechnungserstellung durch moBiel verwendet. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Kraftfahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist moBiel ebenfalls berechtigt Positionsbestimmungen vorzunehmen.

Abs. 3: Keine Weitergabe der Daten an Unbefugte

Soweit der Kunde moBiel personenbezogene Daten mitgeteilt hat oder diese gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen von moBiel erhoben und genutzt werden, werden diese grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur

  1. im Rahmen einer vom Kunden erteilten Einwilligung;
  2. im Rahmen der Bearbeitung der Anfragen und der Nutzung der Dienste an beauftragte Unterauftragnehmer, die nur zur Durchführung dieses Auftrags die erforderlichen Daten übermittelt erhalten und zweckgebunden verwenden;
  3. im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO an Dienstleister nach den Bestimmungen des BDSG bzw. der DSGVO oder
  4. im Rahmen der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen an auskunftsberechtigte Stellen.

§ 17 SCHUFA-Klausel, Bonitätsprüfung

moBiel behält sich die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden vor Abschluss des Basisvertrags vor. Hierzu übermittelt moBiel die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematischer-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Interessen des Kunden werden dabei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

§ 18 Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von moBiel anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von moBiel auf einen Dritten übertragen.

§ 19 Kundenservice, Technischer Service

Der telefonische Kundenservice von moBiel ist montags bis freitags 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr unter (05 21) 51-15 15 erreichbar. Der Technische Service (insbesondere für Reparaturen, Abholungen, Akkutausch etc.) erfolgt von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr, mit Ausnahme der in NRW geltenden gesetzlichen Feiertage.

§ 20 Online-Streitbeilegungsplattform, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen. Die Plattform ist unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ erreichbar.

(2) Das Unternehmen erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personenverkehr wegen Verletzung der nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bestehenden Rechte und Pflichten sowie wegen Verlusts, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck eines Fahrgastes oder von sonstigen Sachen, die ein Fahrgast an sich getragen oder mit sich geführt hat, an Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Hiernach ist der Verbraucher berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

(4) Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40125 Düsseldorf, Telefon (02 11) 3 80 93 80, Telefax (02 11) 3 80 96 66, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de 

§ 21 Schlussbestimmungen

Abs. 1: Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen der Sitz von moBiel in Bielefeld. moBiel ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Abs. 2: Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

Abs. 3: Übertragung von Rechten und Pflichten

moBiel ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Ganzen auf Dritte zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von moBiel auf einen Dritten übertragen.

Abs. 4: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Anton

Kleinbus auf Abruf

seit 1. Februar 2021

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Stand: 9. Dezember 2020; Umbenennung Anton in meinAnton 23. August 2021

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, 33604 Bielefeld, eingetragen im Handelsregister HRB36619 Amtsgericht Bielefeld gelten für die Nutzung der von der moBiel angebotenen Personenbeförderungsleistung meinAnton. Ergänzend gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW.

(2) Vertragspartner der Kunden ist die moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, 33604 Bielefeld (im Folgenden moBiel).

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) meinAnton ist ein Beförderungsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs der moBiel, in Kooperation mit der ViaVan Technologies B.V. (nachfolgend Via). Das Angebot erlaubt Kunden, über die meinAnton App (nachfolgend „App“) und über die Telefonhotline Fahrtwünsche anzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten finden in Kleinbussen statt und beginnen bzw. enden an den vorgegebenen Haltepunkten.

(2) meinAnton ermöglicht den Erwerb eines Beförderungstickets durch die App oder per Telefonbuchung. Hierfür ist die Registrierung der Kunden und Kundinnen (nachfolgend im Text “Kunde“) gem. § 4 sowie die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge notwendig. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für Internet und Telefonie trägt der Kunde.

(3) Das im Fahrzeug erworbene Beförderungsticket bzw. die per App abgeschlossene Buchung gilt ausschließlich in meinAnton Fahrzeugen. Nach Beendigung der Fahrt erhält der Kunde per E-Mail einen Buchungsbeleg.

(4) Weitere Informationen können unter www.mobiel.de/Anton entnommen werden.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

(1) Alle Personen über 10 Jahre sind berechtigt, sich für meinAnton zu registrieren und die App sowie Telefonhotline zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung für den meinAnton und zur Nutzung der App der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Die Buchung und Bezahlung der Fahrten ist nach Maßgabe der §§ 106 ff. BGB möglich.

(2) Das Fahrpersonal des meinAnton hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Unsere Fahrer sind berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn kein Altersnachweis und ggf. bei Personen unter 10 Jahren keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.

(3) Sofern ein digitaler Bezahlweg zur Buchung per App genutzt werden soll, ist eine gültige Kreditkarte oder ein PayPal Konto erforderlich. Von den digitalen Zahlungsmöglichkeiten sind Nutzer unter 16 Jahren (gilt für „Kreditkarte“) bzw. unter 18 Jahren (gilt für „PayPal“) ausgeschlossen. Alternativ kann die Zahlungsmöglichkeit „Barkasse“ ausgewählt werden.

§ 4 Registrierung / Konto des Kunden

(1) Für die Registrierung des Kundenkontos muss der Kunde die meinAnton App im App-Store herunterladen und sich registrieren. Alternativ kann er die Registrierung an hierfür vorgesehenen Tablets in den Kundenzentren der moBiel (Jahnplatz Nr. 5 oder ServiceCenter moBiel) oder bei einem Kooperationspartner der moBiel vornehmen. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • der Benutzername (Vor- und Zuname),
  • ein Passwort,
  • eine Mobiltelefonnummer,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Daten/Angaben des gewünschten Zahlverfahrens (z.B. Kreditkarte, Barkasse oder PayPal)

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen im Datenschutzhinweis von meinAnton.

(3) Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und Daten. Um die App zu nutzen, muss der Kunde sich durch die Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes einloggen.

(4) meinAnton erstellt das Kunden-Konto für jeden Kunden individuell. Der Kunde darf seine Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Die Buchung von Fahrten für weitere Personen ist möglich. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Für Verluste, die der moBiel aufgrund einer unberechtigten Nutzung des Kontos entstehen, haftet der Kunde.

(5) Der Kunde hat die moBiel unverzüglich über eine Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Besteht ein Grund zur Annahme, dass die Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf das Konto zugegriffen wurde, hat der Kunde die moBiel unverzüglich per E-Mail an service@mobiel.de zu informieren.

§ 5 Bestellung und Inanspruchnahme der Fahrdienstleistung des meinAntons

(1) Die Buchung der Fahrt mit meinAnton erfolgt über das Kundenkonto. Kunden können durch Verwendung der App eine Fahrt anfragen und buchen. Um eine Fahrt zu buchen, muss der gewünschte Abhol- und Zielort in der Suchmaske eingegeben werden. Ebenso kann eine freigeschaltete Ortung des Standortes die manuelle Eingabe ersetzen. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen des Datenschutzhinweises vom meinAnton.

(2) Der Kunde muss seinen Abholungsort über einen Button bestätigen, bevor dieser seine Zieladresse auswählen kann. Die Zieladresse muss ebenfalls über einen Button bestätigt werden. Abschließend werden dem Kunden die Buchungsdetails zusammenfassend angezeigt, die dieser nach seiner Überprüfung erneut bestätigen muss. Die Bestätigung erfolgt über das Anklicken der Schaltfläche „diese Fahrt buchen».

(3) Alternativ kann der Kunde eine Fahrt über die auf der Homepage www.mobiel.de angegebene Hotline buchen und hierüber den gewünschten Abhol- und Zielort übermitteln. Bei telefonischer Buchung erfolgt eine mündliche Überprüfung der Buchungsdetails, bevor die Buchung abgeschlossen wird.

(4) Durch die Bestätigung der Schaltfläche „diese Fahrt buchen“ bzw. durch Buchung per Telefonhotline kommt ein kostenpflichtiger verbindlicher Beförderungsvertrag zwischen moBiel und dem Kunden zustande.

(5) Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt dem Kunden das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie weitere Services wie z.B. die Abfahrtszeit, den Zustiegspunkt und den Fahrtpreis an. Nutzt der Kunde die Möglichkeit der Telefonbuchung, werden ihm alle Fahrtdaten mündlich übermittelt. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der ausgewählten Leistung und den dazugehörigen Preisen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit über die App in seinem Benutzerkonto die Vertragsinhalte im Menüpunkt „Verlauf“ angezeigt zu bekommen. Zusätzlich kann der Kunde die Vertragsinhalte bei der angegebenen Hotline zu erfragen.

(6) Der Kunde hat, bei einer Buchung für sich und weitere Personen, die genaue Personenanzahl anzugeben. Wird die angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

(7) Der Kunde muss die Fahrt nicht persönlich antreten, die Buchung ist auf Dritte übertragbar.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges bzw. individuelles Aussteigen auf Wunsch des Kunden ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die restliche Strecke erfolgt nicht.

(8) Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

(9) Die Stornierung einer Buchung über die App innerhalb von 60 Sekunden ist kostenfrei. Eine Stornierung bei Buchung per Telefon ist nicht möglich. Bei späteren Stornierungen ist eine Stornierungsgebühr in Höhe des gebuchten Fahrpreises zu entrichten. Es entstehen keine Kosten, wenn eine Buchung systemseitig storniert wird. Wiederholte Stornierungen oder offene Forderungen können zur Aussetzung und Löschung des Kundenkontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen der moBiel.

(10) Sind die Kunden nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort, ist der Ticketpreis fällig, sofern der Kunde nicht innerhalb von 90 Sekunden nach dem Eintreffen des meinAntons am Fahrzeug eintrifft. Es besteht keine Wartepflicht des Fahrzeugs. Wiederholte Vorfälle können zur Aussetzung des Kundenkontos führen.

(11) Sofern der Kunde die Fahrt über die App gebucht hat, wird der Kunde im Fall der Verspätung des meinAnton-Fahrzeugs hierüber informiert. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten hat der Kunde das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren. Storniert er die gebuchte Fahrt nicht, so bezahlt er den Beförderungspreis und hat bei einer Verspätung über 20 Minuten Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW (https://www.mobigarantie-nrw.de/). Diese gilt im Bediengebiet.

(12) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 6 Kündigung

(1) Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die moBiel kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen.

(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die moBiel insbesondere dann berechtigt,
a) wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit der Nutzung von meinAnton gegen geltendes Recht verstößt,
b) der Kunde bei der Registrierung falsche Daten angegeben hat,
c) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Vertragsbeziehung der moBiel wegen Vertrauensverlustes unzumutbar ist.

(3) Der Beförderungsvertrag kann seitens der moBiel jederzeit bis zur Abholung des Kunden gekündigt werden, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

§ 7 Beförderungsbedingungen

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife des NRW-Tarifs. Diese finden Sie auch unter www.TeutoOWL»TeutoOWL« ist einer der fünf Tarifräume des WestfalenTarifs. Im Raum »TeutoOWL« bündeln sich die Kreise Minden-Lübbecke, Herford, Lippe, Gütersloh und die Stadt Bielefeld..de/Tarifbestimmungen. Die AGB zum meinAnton gelten vorrangig.

(1) Verhalten

Der Kunde hat sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Kunde zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
Untersagt sind insbesondere:

  • Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten;
  • Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Kunden festgehalten werden können.
  • Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis vom meinAnton
  • Sammeln und Betteln
  • Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug
  • Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen.

Kunden wenden sich bitte umgehend an den Fahrer, wenn:

  • sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisieren die Fahrer medizinische Hilfe.
  • sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.

(2) Beförderung von Kindern

Bei der MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. von Kindern gelten die Bedingungen des § 21 Abs. 1a StVO. Die Einhaltung dieser Bedingungen, d.h. die MitnahmeregelungBei einigen Tickets ist es Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie an Samstag, Sonntag und an Feiertagen gestattet, bis zu drei Kinder unter 15 Jahren sowie einen weiteren Erwachsenen kostenfrei mitzunehmen. Statt Personen dürfen auch Fahrräder mitgenommen werden (max. 1 Fahrrad pro Person).Bei Fahrten mit AnschlussTickets oder dem FahrWeiterTicket Westfalen darf auch für mitgenommene Personen ein vergünstigtes Ticket gelöst werden. der notwendigen Rückhalteeinrichtungen (z.B. Kindersitze) für Betroffene, hat der begleitende Erwachsene sicherzustellen.

(3) Mitnahme /Beförderung von Sachen

Ein Anspruch auf die Beförderung von sperrigen Gegenständen seitens des Fahrgastes besteht nicht. Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden. Eine Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel besteht nicht.

§ 8 Fundsachen

Fundsachen sind an das Fahrpersonal zu übergeben. Der Verlierer kann sich per Telefonhotline oder per E-Mail an meinAnton wenden. Gefundene Gegenstände werden im moBiel Fundbüro im Service Center im Jahnplatztunnel drei Monate nach Auffinden verwahrt.

§ 9 Verfügbarkeit der App

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der meinAnton-App. Die moBiel ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

(2) Die moBiel behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. bei Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

§ 10 Verfügbarkeit der Fahrzeuge

Die Leistung des meinAntons wird nur zu festgelegten Zeiten in definierten Bediengebieten angeboten. Das aktuelle Bediengebiet finden Sie in der App sowie auf unserer Homepage www.mobiel.de. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt der moBiel.

§ 11 Vergütung/Beförderungsentgelt

Die Nutzung des meinAntons erfolgt auf Basis des Haustarifes der moBiel. Die moBiel kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren.
Der Preis für die Fahrt wird dem Kunden auf der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt oder bei Telefonbuchung mündlich mitgeteilt. Es gibt keinen Anspruch auf zielgruppenspezifische Ermäßigungen.

§ 12 Zahlungen und Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der moBiel. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über den Zahlungsdienstleister Logpay. Weitere Informationen erhalten Sie im Datenschutzhinweis von meinAnton. In Einzelfällen behält moBiel sich vor, die Abrechnung selbst vorzunehmen.
Die moBiel behält sich vor, Kundenkonten im Falle des Zahlungsverzuges zu sperren, bis der Zahlungsrückstand beglichen wurde. Die moBiel behält sich vor, dass Kunden beim Fahrpersonal Guthabenkarten im Fahrzeug oder alternativ per App Guthaben erwerben können. Die Guthabenwerte sind entweder per App über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto oder per telefonischer Durchgabe im ServiceCenter der moBiel zu aktivieren. Es erfolgt kein Umtausch erworbener Guthabenkarten. Bei Verlust gekaufter, aber noch nicht eingelöster Guthabenkarten besteht kein Anspruch auf Erstattung. Restguthaben werden nicht ausgezahlt, sondern bei Abrechnung weiterer Fahrten verrechnet. Die Verrechnung von Restguthaben erfolgt entweder bei digitaler Zahlweise auf digitalem Weg oder alternativ bei hinterlegter Barzahlung bei den weiteren Ticketverkäufen beim Fahrer im Fahrzeug bei Fahrtantritt. Die Einlösung der Guthabenkarten ist bis zu einer etwaigen Einstellung des Angebotes möglich.

§ 13 Pflichten des Kunden in Bezug auf die App

Der Kunde darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

§ 14 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte

(1) Die App unterliegt dem Urheberrecht.

(2) Es besteht kein Nutzungsrecht für Kunden an den geistigen Eigentumsrechten der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken von moBiel und ViaVan, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas anderes geregelt.

(3) Kunden erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der meinAnton-App. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

  • die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Kunden
  • eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App
  • das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

(4) Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von moBiel-Lizenzgebern, insbesondere ViaVan. Kunden dürfen die zugänglichen Inhalte nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

§ 15 Haftung und Schadensersatzansprüche

(1) Die moBiel haftet gegenüber dem Kunden für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der moBiel, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden.

(2) Die App ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Wenn Kunden die App für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haftet moBiel nicht im Falle des Verlusts des Gewinns, Verlust des Geschäfts, Betriebsunterbrechung oder Verlusts der Geschäftsmöglichkeit.

(3) Die moBiel ist jederzeit berechtigt, bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. moBiel wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

(4) Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der moBiel auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Kunden zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Kunden sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Die moBiel haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht wurden. meinAnton stimmt diesen weder zu, noch ist meinAnton verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der App.

(5) Die moBiel haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die moBiel auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

(6) Hinsichtlich der Haftung der moBiel für Schäden, die nicht aus der Verwendung der meinAntonApp entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Die moBiel haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sachschäden haftet moBiel gegenüber jedem Kunden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. moBiel haftet nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführten Gegenständen oder Tieren verursacht werden.

(8) Die moBiel behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 100 (einhundert) zu berechnen, wenn ein Kunde den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der moBiel und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

(1) Die moBiel (Unternehmen) ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) zu ihrem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personennahverkehr (Verbraucherbeschwerde), die diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen, innerhalb von drei Monaten ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: moBiel GmbH, Otto-Brenner-Straße 242, Telefon (05 21) 51-90, Telefax (05 21) 51-41 41, info@moBiel.de.

(2) Das Unternehmen erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personenverkehr wegen Verletzung der nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bestehenden Rechte und Pflichten sowie wegen Verlusts, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck eines Fahrgastes oder von sonstigen Sachen, die ein Fahrgast an sich getragen oder mit sich geführt hat, an Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Hiernach ist der Verbraucher berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

(4) Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40125 Düsseldorf, Telefon (02 11) 3 80 93 80, Telefax (02 11) 3 80 96 66, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

§ 17 Information zur Beilegung von Streitigkeiten aus Onlineverträgen

(1) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten.

Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Verbrauchervertrag können per E-Mail an info@moBiel.de gerichtet werden.

§ 18 Datenschutz

Die moBiel verpflichtet sich den Datenschutz einzuhalten und verweist auf den Datenschutzhinweis zum meinAnton unter www.mobiel.de/DatenschutzAnton.

§ 19 Änderung der AGB

Die moBiel ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Im Übrigen werden Änderungen rechtzeitig auf www.mobiel.de bzw. in der App mitgeteilt. Die Änderungen werden gegenüber dem Kunden wirksam, wenn der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch Mitteilung in Schrift- oder Textform an die moBiel widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an die moBiel. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

§ 20 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eine künftige in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt ein solcher Mangel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Die moBiel ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Darüber hinaus ist moBiel dazu berechtigt, das Kunden-Konto auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bielefeld.

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