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Informationen zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit der Website mobiel.de und zugehöriger Bestellstrecken

Die moBiel GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites:

https://www.mobiel.de

https://49.mobiel.de/

https://jobticket.mobiel.de/

1. Beschreibung der Dienstleistungen

Die angebotenen Dienstleistungen umfassen:

  • eine formularbasierte Abo-Bestellstrecke
  • eine Routensuche mit Echtzeitauskunft;
  • einen kartenbasierter Abfahrtsmonitor/ Haltestellenmonitor;
  • Kontaktinformationen und Kontaktformulare
  • Ticket- und Tarifinformationen mit allen Tarif- und Beförderungsbestimmungen
  • Fahrgastinformationen mit Informationen zu Störungen, Umleitungen und Bauarbeiten
  • Downloadfunktion für Fahrpläne, Netzpläne, Karten und weitere Fahrtinformationen
  • Informationen in leichter Sprache zu Tickets, Barrierefreiheit, Sicherheit und allgemeine Informationen über moBiel
  • den interaktiven Liniennetzplan der Stadt Bielefeld
  • einen Veranstaltungskalender
  • Informationen rund um unsere Sharing-Angebote mit Absprung zu den Downloads der Apps
  • Informationen zu Freizeitangeboten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr
  • Informationen zu Verkehrsmittelwerbemöglichkeiten für Firmen
  • Informationen für Geschäftskunden
  • Informationen zur Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld

2. Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

  • Die Elemente einzelner Seite sind linear und in einer logischen Reihenfolge angeordnet.
  • Die Reihenfolge des Tastaturfokus stimmt mit dem visuellen Layout überein.
  • Klickbare Elemente haben einen deutlichen Fokus-Zustand.
  • Inhalte, die automatisch starten, können kontrolliert werden.
  • Die Website kann auf „leichte Sprache“ umgestellt werden.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise abzubauen und die notwendigen Anpassungen umzusetzen.

 

  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt. | WCAG: 1.3.5
  • Auf einer Seite gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten sind die Werte von 'role'-Attribute ungültig und werden von Screenreadern nicht erkannt. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
  • Auf einer Seite gibt es Elemente, die einer Rolle zugeordnet sind, aber nicht die dafür benötigten Attribute enthält. Diese Elemente werden von Screenreadern möglicherweise nicht korrekt und entsprechend ihrer Rolle ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
  • Auf allen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einer Seite gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  • Auf einer Seite gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2

 

Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, aber wir arbeiten aktiv daran, die verbleibenden PDF-Dateien durch barrierefreie Versionen zu ersetzen. Wenn Sie eine bestimmte Datei sofort benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2026 überprüft. Die Erklärung wurde unter anderem mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH aktualisiert. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

4. Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

moBiel GmbH

Otto-Brenner Straße 242

33604 Bielefeld

barrierefreiheit@stadtwerke-bielefeld.de

5. Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF AöR

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Carl-Miller-Str. 6

39112 Magdeburg

MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

Tel.: 0391 567 6970

6. Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 13.07.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

Informationen zur Barrierefreiheit der moBiel YOU App

Die moBiel GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über mobile Anwendung erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit in der mobilen Anwendung moBiel YOU umsetzen.

1. Beschreibung der Dienstleistungen in der mobilen Anwendung moBiel YOU

Die in der mobilen Anwendung moBiel YOU angebotenen Dienstleistungen umfassen:

  • die Routensuche mit Echtzeitauskunft und Ticketkauf;
  • einen kartenbasierter Abfahrtsmonitor/ Haltestellenmonitor;
  • die Buchung von meinSiggi (Fahrradverleih);
  • Push-und InApp-Mitteilungen zu Kundeninformationen und Linienstörung;
  • den Ticketkauf (D-Ticket, WT-/ NRW-/ Haustarif) (Hauptvertriebsplattform);
  • Kontaktinformation und Kontaktformular

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleis-tungen auf der mobilen Anwendung moBiel YOU erforderlich sind

  • In unserer App können Sie unten rechts unter dem Menüpunkt „mein Profil“ die Darstellung so anpassen, dass die App im Dunkelmodus, in einer anderen Schriftgröße oder in Fettschrift dargestellt wird.
  • Unsere App ist so programmiert, dass sie von externen Screenreadern vorgelesen werden kann, um das Zwei-Sinne-Prinzip zu erfüllen (sensorischer Kanal).
  • Unsere App berücksichtigt bereits wesentliche Anforderungen an eine barrierefreie Darstellung. Hierzu zählen insbesondere optimierte Farb- und Kontrastwerte sowie die Unterstützung einer Vergrößerung der Inhalte auf bis zu 150 %, um die Lesbarkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu verbessern.

3. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassende Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die mobile Anwendung moBiel YOU erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind weitestgehend mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere mobile Anwendung moBiel YOU und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit weitestgehend auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:

  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei zugänglich in digitaler Form bereitgestellt werden.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Nutzung eines Screenreaders ist noch nicht ohne Einschränkungen möglich. Es wird an einer Optimierung gearbeitet.

moBiel arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Defizite zu beseitigen.

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.

Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 03.06.2025 durch Eye-Able geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2026 überprüft.

6. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

moBiel GmbH
Otto-Brenner Straße 242
33604 Bielefeld

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 »Soziales und Arbeitsschutz«
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

(0391) 289 230 23

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