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Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung für mobiel.de und Bestellstrecken

Die moBiel GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über die die Websites erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit umsetzen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites:

https://www.mobiel.de

https://49.mobiel.de/

https://jobticket.mobiel.de/

1. Beschreibung der Dienstleistungen

Die angebotenen Dienstleistungen umfassen:

  • eine formularbasierte Abo-Bestellstrecke
  • eine Routensuche mit Echtzeitauskunft;
  • einen kartenbasierter Abfahrtsmonitor/ Haltestellenmonitor;
  • Kontaktinformationen und Kontaktformulare
  • Ticket- und Tarifinformationen mit allen Tarif- und Beförderungsbestimmungen
  • Fahrgastinformationen mit Informationen zu Störungen, Umleitungen und Bauarbeiten
  • Downloadfunktion für Fahrpläne, Netzpläne, Karten und weitere Fahrtinformationen
  • Informationen in leichter Sprache zu Tickets, Barrierefreiheit, Sicherheit und allgemeine Informationen über moBiel
  • den interaktiven Liniennetzplan der Stadt Bielefeld
  • einen Veranstaltungskalender
  • Informationen rund um unsere Sharing-Angebote mit Absprung zu den Downloads der Apps
  • Informationen zu Freizeitangeboten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr
  • Informationen zu Verkehrsmittelwerbemöglichkeiten für Firmen
  • Informationen für Geschäftskunden
  • Informationen zur Unternehmensgruppe Stadtwerke Bielefeld

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind

  • Die Elemente einzelner Seite sind linear und in einer logischen Reihenfolge angeordnet.
  • Die Reihenfolge des Tastaturfokus stimmt mit dem visuellen Layout überein.
  • Klickbare Elemente haben einen deutlichen Fokus-Zustand.
  • Inhalte, die automatisch starten, können kontrolliert werden.
  • Die Website kann auf „leichte Sprache“ umgestellt werden.

3. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassende Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die Websites erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 weitestgehend vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere Websites und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit weitestgehend auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen des BFSG teilweise oder nicht und sind damit ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Website ist nicht per Tastatur bedienbar.
  • Audiovisuelle Medien enthalten keine Untertitel und/oder eine Audiodeskription.
  • Medien enthalten keine aussagekräftige ALT-Tags.
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
  • Der Mindeststandard für Farbkontraste wird nicht eingehalten.
  • Inhalte können nicht bei unterschiedlichen Farbeinstellungen gelesen werden.

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.

Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 19.01.2024 durch HDNET geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.

6. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

moBiel GmbH
Otto-Brenner Straße 242
33604 Bielefeld

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 »Soziales und Arbeitsschutz«
Turnschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

(0391) 567 4530

Barrierefreiheitserklärung zur moBiel YOU App

Die moBiel GmbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über mobile Anwendung erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit in der mobilen Anwendung moBiel YOU umsetzen.

1. Beschreibung der Dienstleistungen in der mobilen Anwendung moBiel YOU

Die in der mobilen Anwendung moBiel YOU angebotenen Dienstleistungen umfassen:

  • die Routensuche mit Echtzeitauskunft und Ticketkauf;
  • einen kartenbasierter Abfahrtsmonitor/ Haltestellenmonitor;
  • die Buchung von meinSiggi (Fahrradverleih);
  • Push-und InApp-Mitteilungen zu Kundeninformationen und Linienstörung;
  • den Ticketkauf (D-Ticket, WT-/ NRW-/ Haustarif) (Hauptvertriebsplattform);
  • Kontaktinformation und Kontaktformular

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleis-tungen auf der mobilen Anwendung moBiel YOU erforderlich sind

  • In unserer App können Sie unten rechts unter dem Menüpunkt „mein Profil“ die Darstellung so anpassen, dass die App im Dunkelmodus, in einer anderen Schriftgröße oder in Fettschrift dargestellt wird.
  • Unsere App ist so programmiert, dass sie von externen Screenreadern vorgelesen werden kann, um das Zwei-Sinne-Prinzip zu erfüllen (sensorischer Kanal).

3. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassende Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die mobile Anwendung moBiel YOU erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind weitestgehend mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Unsere mobile Anwendung moBiel YOU und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit weitestgehend auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:

  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei zugänglich in digitaler Form bereitgestellt werden.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Kontrastverhältnisse sind teilweise nicht ausreichend und werden demnächst angepasst
  • Die Nutzung eines Screenreaders ist noch nicht ohne Einschränkungen möglich. Es wird an einer Optimierung gearbeitet.

moBiel arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Defizite zu beseitigen.

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.

Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 03.06.2025 durch Eye-Able geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.

6. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

moBiel GmbH
Otto-Brenner Straße 242
33604 Bielefeld

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 »Soziales und Arbeitsschutz«
Turnschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

(0391) 567 4530

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