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Keine Haustürgeschäfte und unerlaubte Telefonwerbung bei der Stadtwerke Bielefeld Gruppe

Vorsicht vor Trickbetrügern

Stadtwerke Bielefeld stellen Zunahme von unerlaubter Telefonwerbung und unseriösen Haustürgeschäften fest. Jeden Fall melden und von Widerrufsrecht Gebrauch machen!

Ob unerlaubte Telefonwerbung oder unseriöse Haustürgeschäfte: Die Zahl dieser Fälle hat in den vergangenen Monaten zugenommen, wie die Stadtwerke Bielefeld Gruppe festgestellt hat. Dabei entwickeln die Macher hinter diesen teils illegalen Tricksereien immer neue Maschen, um etwa Stromkunden in
die Falle zu locken.

Unter dem Vorwand, für die Stadtwerke tätig zu sein, wird sich Zutritt zu Zählern und Zählernummern in Ein- und Mehrfamilienhäusern verschafft. Genauso werden Kunden im Namen der Stadtwerke Bielefeld Strom-Angebote per Telefon unterbreitet – trotz nie erfolgter Zustimmung der Kunden zu Telefonwerbung und ohne Wissen der Stadtwerke. Die Anrufer fragen dabei in der Regel die persönlichen Daten sowie die Zählernummer ab, um auf Basis dieser Daten ohne Wissen des Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen und eine sofortige Kündigung bei dem bisherigen Energieversorger vorzunehmen.

Keine persönlichen Daten preisgeben

„Wir stellen vermehrt fest, dass uns immer mehr Kunden solche Fälle melden. Auch Stadtwerke-Mitarbeiter haben diese Anrufe schon auf ihren Privatanschlüssen erhalten“, berichtet Steffen Hamann, Leiter Vertrieb Privat- und Gewerbekunden bei den Stadtwerken Bielefeld und betont: „Niemals machen wir solche Haustürgeschäfte oder unerlaubte Telefonwerbung. Außerdem können sich Mitarbeiter der Stadtwerke ausweisen, worauf Kunden immer bestehen sollten.“

Die Stadtwerke warnen zudem davor, am Telefon persönliche Daten und die Zählernummer mitzuteilen. Um verdächtige Anrufe handelt es sich etwa, wenn die Telefonnummer des Anrufers unterdrückt und somit nicht angezeigt wird. In solchen Fällen sollten die Kunden besonders kritisch sein.

Sollten Betroffene dennoch – meistens im Unwissen – einen Vertrag bei einem Haustürgeschäft oder per Telefon abgeschlossen haben, sollten sie umgehend nachweislich, also schriftlich per Einschreiben, von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, rät Steffen Hamann:

„Und jeder Fall sollte unbedingt gemeldet werden: Ob den Stadtwerken, der Verbraucherzentrale, der Bundesnetzagentur oder sogar der Polizei, sollte es zu einem strafrechtlichen Vorfall gekommen sein. Gerade die Bundesnetzagentur mahnt regelmäßig entsprechendes unlauteres Verhalten ab und verhängt auch teils hohe Bußgelder gegen diese Unternehmen.“

Bettina Willner, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale betont: „Telefonwerbung ist verboten, wenn Sie vorher nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Ruft ein Ihnen unbekanntes Unternehmen ohne Ihr Einverständnis zu Werbezwecken an, ist der Telefonanruf unzulässig – den Anrufern drohen erhebliche Bußgelder.»

Trickbetrüger bitte immer melden

„Sollten Kunden von unerlaubter Telefonwerbung oder Haustürgeschäften betroffen sein, helfen die Stadtwerke Bielefeld gerne weiter“, sagt Steffen Hamann. Unter der Rufnummer 0521-514391 können Kunden die Stadtwerke Bielefeld über solche Vorfälle informieren.

Zudem erhalten Betroffene auf der Internetseite Arrow Circle Right  Stadtwerke Bielefeld - Cold Calls Informationen zu unerlaubter Telefonwerbung. Dort ist auch ein Link zur Bundesnetzagentur hinterlegt, über den Kunden solche Anrufe direkt anzeigen können.

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