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Vamos-Bahn fährt um die Kurve, Frontalaufnahme

Bescheinigung zur Maskenbefreiung

Ab 17. September erhältlich

zuletzt aktualisiert:

Ab Donnerstag, 17. September können sich Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, eine »Bescheinigung zur Maskenbefreiung« ausstellen lassen. Die Bescheinigung gibt's im ServiceCenter moBiel oder im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5.

So erhalten Sie eine Bescheinigung

Ihre »Bescheinigung zur Maskenbefreiung« erhalten Sie im ServiceCenter moBiel und im Jahnplatz Nr. 5.
Wichtig: Für das Ausfüllen der Bescheinigung benötigen wir Ihr ärtzliches Attest im Original – eine Kopie reicht nicht aus. 

 

Bitte beachten Sie:

  • Die Bescheinigung befreit nicht von der Pflicht, das Attest stets bei sich zu tragen.
  • Die Bescheinigung gilt für die Dauer des Attests oder, falls die nicht angegeben ist, sechs Monate lang ab Ausstellung der Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung dient als Hilfsmittel, verpflichtend ist lediglich das ärztliche Attest.

 

 

 

Hilfsmittel für Fahrgäste, Fahrpersonal und Servicekräfte

In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, das das Hervorholen des Attests für die jeweiligen Fahrgäste und das Fahrpersonal im Alltag recht umständlich und zeitaufwendig ist und sich anderen Fahrgästen nicht immer erschlossen hat, warum der Sitznachbar keine Maske trägt.

Die Bescheinigungen bestätigen nun schnell und einfach, dass ein Kunde von der Maskenpflicht befreit ist. Dabei soll sie auch das Fahrpersonal und die Sicherheits- und Servicekräfte dabei unterstützen, die Befreiung schneller zu erkennen und nicht das Attest einsehen zu müssen.

Die Fahrgäste können die Bescheinigung nach Belieben sichtbar tragen, um auch andere Fahrgäste über ihre Legitimation für das Nicht-Tragen einer Maske zu informieren. Selbstverständlich bleibt das jedem Fahrgäst selbst überlassen. Aufgrund des kleinen Formats kann die Bescheinigung z.B. auch mit dem Ticket in der Geldbörse aufbewahrt werden.

Eigenschutz und Schutz von anderen

Grundsätzlich bitten wir darum, dass maskenbefreite Fahrgäste zu ihrem eigenen, aber auch dem Schutz anderer Fahrgäste sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders sorgfältig mit den generellen Regeln während der Corona-Pandemie umgehen.

Soweit es möglich ist, können unsere kontaktlosen Angebote genutzt werden

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