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Vamos-Bahn fährt um die Kurve, Frontalaufnahme

Kulanzregelung zum Schuljahresbeginn

Bestellbestätigung dient als Fahrausweis

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Wie in den vergangenen Jahren gilt auch zum Schuljahresbeginn 2023/24 eine Kulanzregelung hinsichtlich der Schülerfahrausweise. 

Die Bestellbestätigungen von Schülertickets, wie dem Deutschlandticket Schule, gelten ab Ausstellungsdatum bis maximal zum Ende des nächsten Monats ersatzweise als Fahrausweis.

Es gelingt leider nicht immer, die Schülerfahrausweise unmittelbar zu Beginn des Schuljahres auszustellen oder den Schüler:innen rechtzeitig auszuhändigen. Insbesondere aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets Schule und dem damit verbundenen Aufwand ist es teils nicht möglich, allen Schüler:innen zu Schuljahresbeginn eine Chipkarte oder übergangsweise ein Papierticket zukommen zu lassen.

Darum gilt im WestfalenTarif zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 eine Kulanzregelung, wenn Schüler:innen noch kein Ticket vorlegen können.

Sollten Schüler:innen kein Ticket und keine Bestellbestätigung vorzeigen können, gilt bis Donnerstag, 31. August 2023 zudem: Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird bei der Kontrolle ausgestellt. Das Schülerticket oder die Bestellbestätigung kann dann nachträglich in unseren Kundenzentren vorgezeigt werden und das erhöhte Entgeld muss nicht gezahlt werden (Bitte beachten Sie: Eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro kann fällig werden).

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