StadtBahn-Ausbau in den Bielefelder Norden
Verlängerung in Richtung Jöllenbeck
Zukünftig soll die StadtBahn auch in Richtung Jöllenbeck fahren und den Bielefelder Norden an das StadtBahn-Netz anschließen.
Hier findest du den aktuellen Planungsstand zum Ausbauprojekt.
Weitere ausführliche Informationen findest du auf der Seite der Stadt Bielefeld bielefeld.de/stadtbahn-norden.
Das Planungsprojekt
Die Untersuchungsgebiete
Im aktuell-gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Bielefeld ist ein umfassender Ausbau im StadtBahn-Netz vorgesehen. Auch der Bielefelder Norden soll zukünftig an das Bielefelder StadtBahn-Netz angeschlossen werden.
Im Frühjahr 2025 ist die Machbarkeitsuntersuchung für eine StadtBahn-Verlängerung in den Bielefelder Norden gestartet.
Konkret untersucht werden verschiedene Trassenführungen:
- Linie 1: Verlängerung ab Schildesche Richtung Vilsendorf/Jöllenbeck/Brake West
- Linie 3: Verlängerung ab Babenhausen Süd über Theesen Richtung Jöllenbeck
- Linie 3 und 4: Verbindung der Linien 3 und 4 als Querverbindung: von der neuen Endhaltestelle (nach dem geplanten Ausbau) der Linie 4 an der Schloßhofstraße zum aktuellen Ende der Linie 3 auf der Jöllenbecker Straße
Verlängerung der Linie 1

Verlängerung der Linie 4 mit Verknüpfung an die Linie 3

Verlängerung der Linie 3

Eine Einbindung der Öffentlichkeit ist vorgesehen und wird in mehreren Phasen durchgeführt:
- Sommer 2025: Erarbeitung von Trassenvorschlägen
- Vorstellung / Diskussion der gutachterlichen Bewertungen zu den Trassenvorschlägen
- Vorstellung der Untersuchungsergebnisse
Auftakt-Veranstaltungen zur Ausbauplanung
Am 8. und 9. Juli hat die Stadt Bielefeld zu zwei Auftakt-Veranstaltungen eingeladen, in denen über die möglichen Trassenführungen in den Bielefelder Norden informiert sowie Anregungen und Hinweise zu den vorgestellten Möglichkeiten gesammelt wurden.
Die Präsentationen der Veranstaltungen finden Sie unter Downloads.
Fragen und Antworten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Inwieweit wurden die vorgeschlagenen Varianten schon geprüft?
Die vorgeschlagenen Varianten werden vom beauftragten Gutachterbüro als grundsätzlich machbar eingeschätzt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt eine detaillierte Prüfung der baulichen Machbarkeit durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung kann dazu führen, dass einzelne Varianten später verworfen oder angepasst werden müssen.
Auf welcher Grundlage wurden die bisherigen Trassenverläufe vorgeschlagen?
Die Vorschläge für mögliche Trassenverläufe bauen teilweise auf alten Planungen bzw. Überlegungen auf, welche sich in der Vergangenheit bereits als sinnvoll und technisch machbar herausgestellt haben. Hinzu kamen Erfahrungswerte des beauftragten Gutachterbüros unter einer ersten groben Berücksichtigung von Punkten wie Siedlungsschwerpunkten, Straßenquerschnitten und Naturschutzgebieten. Eine Ortsbegehung mit allen Projektbeteiligten zum Projektstart sorgt darüber hinaus für die erforderliche Ortskenntnis.
Was sind die Vorteile eines Lückenschlusses von Linie 3 und Linie 4?
Ein Lückenschluss der Linien 3 und 4 fördert die betriebliche Stabilität, z. B. bei Störungen im Stadtbahnnetz auf anderen Streckenabschnitten. Zu Uni-Vorlesezeiten wird zu einer Entlastung der hochausgelasteten Linie 4 durch Fahrten aus Richtung Norden (Linie 3) beigetragen. Dies wird eine bessere Verteilung der Auslastungen bedeuten.
Ferner gibt es eine Verbesserung der Anbindung/Verbindung der Uni und HSBI (Hochschule Bielefeld) aus dem Norden: Es gibt eine neue direkte und schnelle Verbindung von Babenhausen Süd, nicht nur zur Universität, sondern auch zu dem Wohngebiet um die Kurt-Schumacher-Straße.
Wie viel kostet die StadtBahn-Verlängerung?
Im jetzigen frühen Planungsstadium ist noch keine fundierte Aussage zu Kosten möglich. Erst nach der Auswahl geeigneter Varianten ist im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung eine Kostenschätzung vorgesehen.
Wie ist der aktuelle Stand zur StadtBahn-Verlängerung der Linie 4 bis zur Schlosshofstraße?
Bei der StadtBahn-Verlängerung vom Lohmannshof bis zur Schloßhofstraße handelt es sich um ein separates Projekt, das sich bereits in der Ausführungsplanung befindet. Die Verlängerung bis zur Schloßhofstraße ist bereits politisch beschlossen und es besteht Baurecht, so dass diese als Grundlage für die weitere Verlängerung als Verbindung zur Linie 3 vorausgesetzt wird. Die Umsetzung der Maßnahme beginnt mit vorbereitenden Arbeiten (u. A. Stadtwerke) frühestens Ende 2025. Die Hauptbaumaßnahme wird voraussichtlich 2026 starten.
Welchen Vorteil hat eine StadtBahn gegenüber dem Bus-Verkehr?
Generell bieten StadtBahnen eine höhere Kapazität und Leistungsfähigkeit: Es können mehr Fahrgäste als mit einem Bus befördert werden durch u. a. längere bzw. größere Fahrzeuge, was auch den Komfort erhöht.
Grundsätzlich sind StadtBahnen zuverlässiger und pünktlicher, v.a. wenn sie auf unabhängigem Bahnkörper unterwegs sind. Sie sind somit losgelöst vom restlichen Verkehr unterwegs und können schneller fahren.
Des Weiteren bieten StadtBahnen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Bussen langfristiger im Betrieb eingesetzt werden können. Busse müssen häufiger neu angeschafft werden, so dass StadtBahnen auf lange Sicht weniger Investitionskosten verursachen.
StadtBahnen fördern zudem die Attraktivität einer Stadt, da durch den höheren Reisekomfort einer StadtBahn gegenüber dem Bus mehr Personen vom Auto auf den ÖPNV umsteigen. Schließlich gibt es durch eine neue StadtBahn-Verbindung neue Direktverbindungen, ohne Zeitverlust und Umstiege im Vergleich zu den heutigen Buslinien.
Wie werden Naturschutzgebiete oder andere Grünzüge bei der Planung berücksichtigt?
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wird eine grobe Überprüfung der Umweltauswirkungen vorgenommen. Diese beinhaltet die Verifizierung, ob die StadtBahn eingetragene Schutzgebiete durchfährt, wie beispielsweise FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete), Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Bodenschutzgebiete, geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete. Mögliche Umweltauswirkungen werden bei der Bewertung der Varianten berücksichtigt.
Wie wird mit Flächen privater Eigentümer:innen umgegangen? Wird es zu Enteignungen kommen?
Die Stadt Bielefeld und moBiel sind bestrebt, die Inanspruchnahme privater Grundstücke möglichst gering zu halten. Sollten sich Eingriffe nicht vermeiden lassen, werden im späteren Planungsprozess mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern direkte Gespräche geführt.
Wie wird das Thema Lärm in der Planung berücksichtigt?
Es gibt eindeutige gesetzliche Bestimmungen zum Lärmschutz, welche eingehalten werden müssen. Nach der Festlegung auf eine Trassenvariante werden im weiteren Planungsprozess in einem externen Lärm- und Erschütterungsgutachten die zukünftigen Belastungen berechnet. Bei Überschreitung der rechtlich festgelegten Grenzwerte werden Maßnahmen zur Reduzierung festgelegt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie der Lärmschutz umgesetzt werden kann. Dazu gehören der Bau von Rasengleisen, elastische Schienenlagerung, Einsatz von Schmieranlagen oder auch der Einbau von Schallschutz vor oder an Gebäuden.
Welche Lösungen umgesetzt werden, hängt von der jeweiligen Örtlichkeit und Machbarkeit ab. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden dann alle Planungen zum Thema Lärmschutz und deren Wirkungen detailliert überprüft und von der zuständigen Behörde in der Baugenehmigung (Planfeststellungsbeschluss) als Auflage aufgenommen.
Downloads
Verlängerung ab Schildesche Richtung Vilsendorf/Jöllenbeck/Brake West
Verlängerung ab Babenhausen Süd über Theesen Richtung Jöllenbeck
Verbindung der Linien 3 und 4 als Querverbindung