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Vamos-Bahn fährt um die Kurve, Frontalaufnahme

Linie 2: Ersatzverkehr mit Bussen – endet früher!

22. Juni bis 23. Juli

zuletzt aktualisiert:

Auf der StadtBahn-Linie 2 wird zwischen der Haltestelle Beckhausstraße und Milse/Altenhagen ab Donnerstag, 22. Juni 2023 ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Die Strecke wird für die StadtBahn gesperrt, da im Bereich der Haltestelle »Schüco« die Gleise instandgesetzt werden müssen. Gleichzeitig wird der Fußgängerüberweg durch die Stadt Bielefeld barrierefrei umgebaut.

Aktueller Hinweis

Die Bauarbeiten können bereits früher als geplant beendet werden: Ab Montag, 24. Juli fährt die Linie 2 wieder durchgängig von Sieker bis Altenhagen. Der Umstieg in die Ersatzbusse entfällt.

 


Infos zum Ersatzverkehr

22. Juni bis 23. Juli

Die StadtBahn-Linie 2 fährt nur zwischen den Haltestellen Sieker und Beckhausstraße. Zwischen Beckhausstraße und dem Gebiet Milse/Altenhagen fahren Ersatzbusse als „Linie 2 SEV“. Der Umstieg von der StadtBahn zum Ersatzbus ist an der Haltestelle Beckhausstraße barrierefrei möglich.

Bitte weichen Sie auf die Haltestellen des Ersatzverkehrs aus. Die Haltestellen und den Fahrweg der Ersatzbusse finden Sie auf der Karte.

Folgende Haltestellen werden nicht von der StadtBahn bedient:

  • Stadtheider Straße 
  • Schillerstraße 
  • Finkenstraße 
  • Ziegelstraße 
  • Schüco 
  • Seidenstickerstraße
  • Baumheide
  • Schelpmilser Weg
  • Milse
  • Buschbachtal
  • Altenhagen

Fahrplan

Der Fahrplan der StadtBahn-Linie 2 zwischen den Haltestellen Sieker und Beckhausstraße bleibt unverändert.

Durch die Nutzung der Ersatzbusse verlängert sich Ihre Fahrtzeit. Bitte planen Sie daher mehr Zeit ein. Für genaue Fahrtauskünfte nutzen Sie bitte die moBiel YOU App oder unsere Fahrplanauskunft.

Rechtlicher Hinweis

Die Mehrheit der Pressemitteilung unter mobiel.de wurde vor dem 27. September 2026 veröffentlicht.

Enthaltene Aussagen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Rechtsstand und können von den aktuellen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) abweichen.

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