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Personen kreuzen die Straße, im Hintergrund fährt eine Bahn.

#SchülerCard – Tschüss Eltern-Taxi.

Hallo SchülerCard.

Schulweg, Fußballtraining, Kino mit Freunden – mit der SchülerCard kein Problem für euch. Und das ganz ohne Eltern-Taxi.

Denn die SchülerCard ist euer einheitliches und besonders günstiges Abo für ganz Bielefeld. Sie gilt rund um die Uhr, auch am Wochenende und in den Ferien. 

Her findet ihr alle Infos rund um eure SchülerCard Bielefeld.

Die SchülerCard im Überblick
  • gilt im gesamten Nahverkehr der Preisstufe BI
  • ganztägig gültig – auch in Freizeit und Ferien
  • NachtBus in Bielefeld kostenlos,
    bis z. B. nach Herford um eine Stadt rabattiert
  • Laufzeit ist an ein Schuljahr gebunden
  • günstig weiterfahren mit Anschluss- und FahrWeiterTicketsWestfalen
  • keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen

Hinweis:

Die städtischen Schulen in Bielefeld stellen zum 1. Februar 2023 von der SchülerCard auf das Westfalen-weit gültige SchülerTicket Westfalen um.

Auch die privaten Schulträger prüfen aktuell, ob sie das SchülerTicket Westfalen anbieten werden.

Wer erhält eine SchülerCard?

Anspruch

Für den Bezug der SchülerCard für Bielefeld ist wichtig, ob eure Schule bzw. der Schulträger eine Kooperationsvereinbarung mit uns geschlossen hat.

Faktencheck:

Check    Wohnort und Schulort liegen in Bielefeld
Check    alle, deren privater Schulträger eine Vereinbarung mit uns geschlossen hat

Times     Städtische Schulen steigen zum 1. Februar 2023 auf das SchülerTicket Westfalen um
Times     Bei Wohnorten oder Schulorten außerhalb Bielefelds besteht kein Anspruch
Times     gilt nicht für Azubis

Folgende Träger privater Schulen haben diese Vereinbarung geschlossen, sodass eine SchülerCard bezogen werden kann:

  • Laborschule Bielefeld
  • Berufskolleg Tor 6
  • Marienschule der Ursulinen
  • Gymnasium Bethel
  • Sekundarschule Bethel
  • Berufskolleg Bethel

Was kostet die SchülerCard?

Preise

Der Preis der SchülerCard ist davon abhängig, ob ihr einen Anspruch auf einen Zuschuss, also eine Erstattung der Fahrtkosten erhaltet, oder nicht. Dabei gelten die gleichen Regelungen, wie beim bisher gültigen SchulwegTicketDas SchulwegTicket wird über das Amt für Schule beantragt und ausgegeben..

Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung hilft euch eine einfach Faustregel:

Check    Anspruch auf ein SchulwegTicketDas SchulwegTicket wird über das Amt für Schule beantragt und ausgegeben.             Arrow Circle Right         SchülerCard mit Zuschuss
Times    kein Anspruch auf ein SchulwegTicketDas SchulwegTicket wird über das Amt für Schule beantragt und ausgegeben.     Arrow Circle Right          SchülerCard ohne Zuschuss

Seid ihr unsicher, fragt in eurem Schulsekretariat nach. Dieses übernimmt die Prüfung der Anspruchsberechtigung.

mit Zuschuss
mit Zuschuss

Eigenanteil mit Zuschuss (ehemals SchulwegTicket)

Wer vom Schulträger eine Erstattung der Fahrtkosten erhält, also bisher Anspruch auf das SchulwegTicketDas SchulwegTicket wird über das Amt für Schule beantragt und ausgegeben. hatte, erhält die SchülerCard zum rabattierten Preis.

Minderjährige Geschwisterkinder zahlen weniger.

  • je Kind Ü18            12,– Euro/Monat
  • 1. Kind U18             12,– Euro/Monat
  • 2. Kind U18          + 6,– Euro/Monat
  • ab 3. Kind U18    + 0,– Euro/Monat

Anspruchsberechtigte Grundschüler:innen und Berechtigte mit einem Bielefeld-Pass erhalten die SchülerCard kostenfrei.

ohne Zuschuss
ohne Zuschuss

Eigenanteil ohne Zuschuss (»Selbstzahler«)

Wer keinen Anspruch auf einen Zuschuss hat, also bisher bspw. das Schüler-/AzubiMonatsTicket nutzte, erhält die SchülerCard für 29,– Euro/Monat.

Damit ist die SchülerCard für Selbstzahler:innen rund 50 Prozent günstiger als vergleichbare Tickets.

Wie erhalte ich eine SchülerCard?

Bestellwege

Über die Schulzusage

Wer vor dem Wechsel auf eine weiterführende Schule steht oder erstmalig eingeschult wird, erhält mit der Schulzusage der zukünftigen Schule neben Informationsmaterial ein Antrag für die SchülerCard Bielefeld.

So geht's weiter: 

  • Beiliegenden Antrag für die SchülerCard ausfüllen und bei der zuständigen Schule einreichen.
  • Das Amt für Schule prüft, ob eine Anspruchsberechtigung vorliegt und die Schülerin oder der Schüler eine Erstattung der Fahrtkosten erhält. 

Positive Anspruchsberechtigung

  • Liegt eine Anspruchsberechtigung vor, besteht der Anspruch auf die »SchülerCard – Eigenanteil mit Zuschuss«.
  • Der Vertrag für die SchülerCard wird zum 1. August geschlossen und startet zum 1. August  Die Monatsmarken kommen bequem per Post nach Hause.

Keine Anspruchsberechtigung

Über die Schule

Wer nicht vor dem Wechsel einer Schule steht, sondern nur ein neues Schuljahr beginnt, muss ebenfalls einen Antrag für die SchülerCard ausfüllen.

Alle Anträge sind in den Sekretariaten der Schulen erhältlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unterstützen gern beim Ausfüllen und beantworten eure Fragen. 

Über unsere Kundenzentren

Wer keinen Anspruch auf einen Zuschuss hat, sich bisher also mit anderen Ticketangeboten versorgt hat, kann direkt die Variante der »SchülerCard mit Eigenanteil ohne Zuschuss« beantragen. 

Anträge für diese Variante findet ihr unten zum Download oder sind im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 und im ServiceCenter moBiel erhältich.
Bitte beachtet, das wir in jedem Fall die Unterschrift eurer Schule auf dem Antrag benötigen.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur SchülerCard

SchülerCard

Was bedeutet »anspruchsberechtigt«?

Eine Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit der SchülerCard meint, das Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine »Erstattung von Fahrkosten« haben. Die Anspruchsberechtigung ist in der Schülerfahrkostenverordnung der Stadt Bielefeld geregelt.
Verschiedene Kriterien (wie bspw. Entfernung zu nächstgelegenen Schule, besuchte Schulart, etc.) werden zur Prüfung der Anspruchsberechtigung durch den Schulträger bewertet.

Woher weiß ich, ob ich Anspruchsberechtigt bin?
  • Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung liegen dieselben Kriterien zu Grunde wie für das SchulwegTicket.
  • Hast du vorher ein SchulwegTicket erhalten, dann hast du auch weiterhin einen Anspruch und kannst somit die »SchülerCard mit Zuschuss« erhalten. Die SchülerCard musst du trotz vorherigem Erhalt des SchulwegTickets neu beantragen.
  • Hattest du vorher keinen Anspruch auf ein SchulwegTicket, dann kannst du die »SchülerCard ohne Zuschuss« beziehen.
  • Bei allen Schulwechslern oder erstmalig eingeschulten wird mit dem Antrag auf die SchülerCard die Anspruchsberechtigung geprüft. Ob du einen Anspruch hast oder nicht erfährst du dann durch den Bescheid eures Schulträgers.
Bisher habe ich das SchulwegTicket genutzt – bekomme ich automatisch die SchülerCard?

Nein, da es sich bei der SchülerCard um ein eigenes Ticketangebot handelt, musst du auf jeden Fall einen neuen Antrag stellen.

Ich besuche eine Schule außerhalb von Bielefeld – kann ich auch eine SchülerCard bekommen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die SchülerCard ist ein Ticketangebot ausschließlich für Bielefeld.

Schulen außerhalb von Bielefeld haben die Möglichkeit, das SchülerTicket Westfalen anzubieten. Ob deine Schule das Ticket anbietet, erfährst du in deinem Schulsekretariat.

Gilt die SchülerCard auch für Azubis?

Nein. Wenn du Azubi bist, dann empfehlen wir die das AzubiAbo Westfalen. Damit bist du in ganz NRW flexibel unterwegs – mit dem NRWupgrade sogar NRW-weit!


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