

Eine gute Nachricht für alle Fahrgäste: moBiel weitet seine Mobilitätsgarantie aus!
Seit dem 1. Januar 2010 erstatten wir Ihnen gegen Beleg bis zu 20 Euro Taxikosten, wenn einer unserer Busse oder eine StadtBahn mehr als 20 Minuten zu spät abfährt. Dabei ist es egal, warum wir zu spät gekommen sind.*
Übrigens:
Diese Regelung gilt einheitlich für den Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen. Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten können Sie sogar für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet. Weitere Informationen zur NRW-weiten Mobilitätsgarantie finden Sie hier.
Wenn Sie abends auf Bielefelder Stadtgebiet Ihren letzten Anschluss an einen Bus oder die StadtBahn verpassen, erstatten wir Ihnen gegen Beleg bis zu 40 Euro Taxikosten. Das gilt sogar, wenn unsere Verspätung weniger als 20 Minuten beträgt.* Denn wir möchten, dass Sie immer sicher an Ihr Ziel kommen.
Dann erstatten wir Ihnen ab Dezember 2011 gegen Beleg bis zu 20 Euro Taxikosten, wenn einer unserer Busse oder eine StadtBahn innerhalb des Gebiets der Preisstufe 1BI mehr als 10 Minuten zu spät abfährt und es keine alternative Verbindung mit Bus und Bahn gibt.* Wir sind das erste Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe, das seinen Kunden die sogenannte »10-Minuten-Garantie« anbietet. Sie ist Teil des Bonusprogramms »Ihr Plus zum Abo« für Abo-Kunden.
Laden Sie den Erstattungsantrag unten herunter. Sie erhalten ihn außerdem in unseren Geschäftsstellen moBiel Haus und ServiceCenter moBiel.
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der Taxiquittung bei moBiel ein - entweder persönlich im moBiel Haus, im ServiceCenter moBiel oder per Post:
moBiel GmbH
ServiceCenter moBiel
Postfach 21 90 46
33697 Bielefeld
Wichtig:
Bitte reichen Sie Ihre Taxiquittung mit dem Erstattungsformular innerhalb von 14 Tagen bei uns ein. Nur so können wir Ihnen eine zügige Erstattung garantieren, da wir die Verspätung in unseren Systemen nachvollziehen müssen.
* Ausgenommen von der Regelung sind lediglich Verspätungen durch Streik, angekündigte Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen.